Fensterberechnung nach ENEV2009
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Fensterberechnung nach ENEV2009
Hallo!
Die EnEV2009 sagt doch, dass neue Fenster einen Maximal-Uw-Wert von 1,3 nicht überschreiten dürfen. Bei den kleineren Fenstern (wir sind denkmalpflegerisch auf eine spezielle Holz/Holz-Ausführung festgelegt) würden wir in unserem Haus trotzdem darüber liegen. Unser Schreiner hat uns jetzt gesagt, für die Berechnung des Uw-Fensterwertes könne das Standardmaß (1.23 m x 1.48 m) zugrunde gelegt werden. Dann würden wir den Wert auch bei den kleineren Fenstern einhalten können. Ansonsten müsste er eine andere teuere Ausführung planen. Oder gilt das jeweilige Maß jedes einzelnen Fensters als Grundlage der Berechnung/des Nachweises?
Vielen Dank für die Hilfe! Johannes
Die EnEV2009 sagt doch, dass neue Fenster einen Maximal-Uw-Wert von 1,3 nicht überschreiten dürfen. Bei den kleineren Fenstern (wir sind denkmalpflegerisch auf eine spezielle Holz/Holz-Ausführung festgelegt) würden wir in unserem Haus trotzdem darüber liegen. Unser Schreiner hat uns jetzt gesagt, für die Berechnung des Uw-Fensterwertes könne das Standardmaß (1.23 m x 1.48 m) zugrunde gelegt werden. Dann würden wir den Wert auch bei den kleineren Fenstern einhalten können. Ansonsten müsste er eine andere teuere Ausführung planen. Oder gilt das jeweilige Maß jedes einzelnen Fensters als Grundlage der Berechnung/des Nachweises?
Vielen Dank für die Hilfe! Johannes
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Beides ist richtig
Für Angebot und Vergabe gilt pauschal der U-Wert des Standard-Fensterformates für alle Fenster als Nenn-Wert.Für die EnEVAbk.-Berechnung eines Neubaus sind dann jedoch die tatsächlichen Werte anzusetzen.
Bei Ihnen gäbe es dann noch die Befreiung von der EnEV mit Verweis auf den Denkmalschutz.