zulässiger U-Wert Fußbodenaufbau
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
zulässiger U-Wert Fußbodenaufbau
Hallo,
es soll ein Anbau an das Wohnhaus errichtet werden (neues Wohnzimmer).
Die hinzukommende Nutzfläche beträgt 38 m². (Bruttogrundfläche 46 m²)
Somit ist ein Bauteilnachweis nach EnEVAbk. § 9 Abs. 4 ausreichend.
Nun meine Frage:
Welcher U-Wert gilt für den Fußbodenaufbau nach Anlage3 Tabelle 1?
5a) U=0,30 oder
5b) U=0,50
Vielen Dank für die Info!
es soll ein Anbau an das Wohnhaus errichtet werden (neues Wohnzimmer).
Die hinzukommende Nutzfläche beträgt 38 m². (Bruttogrundfläche 46 m²)
Somit ist ein Bauteilnachweis nach EnEVAbk. § 9 Abs. 4 ausreichend.
Nun meine Frage:
Welcher U-Wert gilt für den Fußbodenaufbau nach Anlage3 Tabelle 1?
5a) U=0,30 oder
5b) U=0,50
Vielen Dank für die Info!
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In der EnEV ist es doch vor der Tabelle sauber erklärt!
Hier noch mal zum nachlesen:
5. Wände und Decken gegen unbeheizte Räume, Erdreich und nach unten an Außenluft
Soweit bei beheizten Räumen Decken oder Wände, die an unbeheizte Räume, an Erdreich oder nach unten an Außenluft grenzen,
a) ersetzt, erstmalig eingebaut
ALSO Maßnahme 5. a)
Diese findet sich in der Tabelle unter Zeile 5 a), also U-Wert 0,30 -
Zeile 5b der Tabelle
gilt nur für erstmaligen Einbau oder Erneuerung eines Fußbodenaufbaus auf einer bereits vorhandenen (alten) Bodenplatte.