ist die EnEV 2009 auch bei nachträglichen Baugenehmigungen anzuwenden?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

ist die EnEV 2009 auch bei nachträglichen Baugenehmigungen anzuwenden?

wir hatten besuch vom bauordnugsamt, *grummel* sie haben festgestellt, dass wir genehmigungspflichtige Änderungen an unsem Haus vor etwa 10 Jahren vorgenommen haben (Fenster vergrößert, Ringanker neu) nun sollen wir dafür einen nachträgliche Baugenehmigung beantragen. nun ist unsere frage:
ist in diesem Fall die neue EnEVAbk. 2009 weil ja nach 1. oktober ober eine andere verordnug hierfür heranzuziehen. wenn wir die neue anwenden müssten, müssen wir das Haus sicher in eine dämmfassade hüllen. wer kann uns da einen rat geben?
  • Name:
  • jarei
  1. Derjenige der auch Ihren

    Bauantrag für die Nachgenehmigung (gegen Kosten) erstellt. Denn selber dürfen Sie das ja nicht. Der sollte das wissen.

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