guten morgen oder fast schon Mahlzeit,
mein man und ich sind etwas ratlos.
wir haben letztes Jahr im August unseren baubescheid bekommen und wollen demnächst anfangen zu bauen; mit unserem Architekt.
im Moment macht ein Ingenieur die Statik und die enevkalkulation.
dieser sagt jetzt es hätte eine neue EnEVAbk. gegeben und er müsse jetzt nach dieser berechnen; unser Architekt sagt das sei Blödsinn, zwar gäbe es eine neuauflage dieses Gesetzes aber es gilt die Gesetz vom Datum wo wir Bauantrag eingereicht haben.
insgesamt scheint es zwar nicht viel auszumachen bei den Konstruktionen und mir scheint es geht eher ums rpinzip.
stimmt das so oder müssen wir uns bezüglihc des einen oder anderen unser Fachleute sorgen machen?
danke für eure Hilfe
viele Grüße aus ebsdorf in Hessen
antonina
eine neue EnEV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
eine neue EnEV?
-
Ja, es gibt eine neue EnEV!
Die gravierendste Änderung ist dabei die Einführung des Energieausweises. Der war aber - in anderer Form - bei Neubauten schon vorher gefordert. Das Ergebnis der Berechnungen wird wohl - wenn überhaupt - nur minimal variieren. Prinzipiell dürfen Sie noch nach der "alten" EnEVAbk. bauen. Ich für meinen Teil würde nach der aktuellen EnEV arbeiten, auch wenn ich es nicht muss. -
wie vor, noch ergänzend:
2002 gab es die erste EnEVAbk..
Die wurde 2004 und in 10/2007 modifiziert.
Im Nachweis hat sich für Wohngebäude im Prinzip nur der Primärenergiefaktor für Strom von 3.0 auf 2.7 reduziert, sodass die Ergebnisse etwas günstiger ausfallen. (Für WP-Heizungen entsprechend deutlich bessere Werte).
Fazit:
Ein neuer Nachweis muss nicht erstellt werden, weil tatsächlich das Datum der Bauantragsstellung gilt.
Tipp:
Den "bunten Nachweis" würde ich als Bauherr aber gerne mitnehmen, wenn das Teil nicht mehr als zusätzlich 50 € kosten würde. -
"bunten Ausweis"
sollte das heißen -
EnEV2007 Minimum, aber ...
EnEV2007 Minimum, aber wenn Sie jedoch ggf. Zuschüsse / günstige Darlehen der KfW haben möchten, sollten Sie "besser" bauen. Die EnEVAbk. fordert ein Minimum an U-Werten z.B. AW 0,35 W/m²K. Das geht aber nach Stand der Technik schon besser und die KfW "honoriert" demzufolge auch ein KfW60-Haus erst bei AW-U-Wert 0,26 W/m²K, KfW40 gar 0,15 W/m²K.
Analog gelten für Fenster, Dächer, Wände gegen Erdreich kleinere U-Werte als bei EnEV. -
ups, vertippt ...
KfW60 sollte heißen: U-Wert f. AW = 0,25
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