Hallo Fachkollegen,
habe grad mal wieder eine Weiterbildung zur EnEVAbk. hinter mir. Für 2009 ist also die nächste Novelle der EnEV geplant. Ziel: die weitere Absenkung des max. zul. Primärenergiebedarfs und des max zul HT-Wertes um jeweils 30 %.
Damit wird sich das kfw60-Haus wohl erledigt haben, denn das wird dann der normale Standard.
vermutlich ab 2009 kein kfw60 mehr
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
vermutlich ab 2009 kein kfw60 mehr
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Und wozu?
Habe gerade ein Seminar zu regenerativen Energien hinter mir. In der Pause habe ich mich mal mit Kollegen (alle wie ich aus Baden-Württemberg) unterhalten und gefragt, wie bei ihnen denn die Einhaltung der EnEVAbk. kontrolliert wird. Antwort: "Gar nicht! " Wozu dann das alles? Wir können die Anforderungen noch so sehr verschärfen. Solange keine durchgängige Kontrolle erfolgt, und sei es nur, dass der EnEV-Nachweis Bestandteil der Bauvorlagen wird, bringt das meiner Meinung nach kein Gramm CO2-Minderung. KfW60 ist doch gut! Die KfW will zumindest eine Erklärung des Sachverständigen und nimmt diesen somit in die Haftung.
Wenn ich in den Neubaugebieten draußen herumfahre und mir die Bausünden der letzten secht Jahre anschaue, bin ich mir sicher, dass locker 2/3 die EnEV nicht erfüllen.
Wenn ich heute die Unterlagen für einen Energieausweis auf den Tisch bekomme und das Haus mit Baujahr 2007 einen Primärenergiebedarf von mehr als 100 % über EnEV aufweist, weil "es doch nur Mietwohnungen sind und der Eigentümer keinen Aufwand mit der Heizungswartung und der Nebenkostenabrechnung haben will" und daher Elektronachtspeicheröfen im ganzen Haus einbauen lässt, dann hat doch da irgendwer geschlafen!
So, das musste ich jetzt mal loswerden. In meinen Augen ist eine zusätzliche Verschärfung der EnEV ohne Kontrollmechanismen definitiv für die Katz!
Schönen Abend noch! -
auch Nachtspeciheröfen werden aussterben
Für die nächste EnEVAbk.-Novelle 2009 (spätestens jedoch für die Neufassung der EnEV 2012) ist eine Fristenregelung vorgesehen nach der eingebaute Nachspeicheröfen stillgelegt werden sollen. Viel Spaß für den Dummkopf, der heute noch welche einbaut!
Tja, leider ist die Umsetzung der EnEV Ländersache und da gibt es eben schwarze Schafe.
Es soll aber auch Bundesländer geben, in denen der EnEV-Nachweis zu den Prüfunterlagen gehört
Einige Länder haben sogar bereits jetzt spezielle Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung, die speziell EnEV-Nachweise prüfen, wenn der normale Prüfstatiker damit überfordert ist.
So oder so - Die EnEV wird sich nicht aufhalten lassen.
Und die Sache mit der Haftung wird letztlich durch die ersten Gerichtsurteile zum Thema "Bauen gegen die EnEV entschieden werden.
Meine Prognose: Letztlich haftet immer der Planer, wenn er einen EnEV-Nachweis mit dem Ergebnis "EnEV nicht eingehalten" als Dokument in die Bauunterlagen packt. Oder wenn er wider besseren Wissens einen EnEV-Nachweis "hingerechnet" hat.
Ich würd es nicht tun.
Soll der sparsame Bauherr sich einen anderen Dummen suchen, oder mich von der Bauleitungspflicht entbinden, wenn er nach einem nicht erfüllten EnEV-Nachweis bauen will. -
Sehe' ich ...
Sehe' ich auch so.
Freundliche Grüße -
Irgendwie ...
Irgendwie reden wir aneinander vorbei! . Was ich sagen will ist folgendes: Ein Großteil der Neubauten erfüllt nicht die Anforderungend der EnEVAbk., weil entweder der Planer oder Generalunternehmer keinen Durchblick hat oder nur mit der Eingabeplanung beauftragt ist und dann der Bauherr das Ganze selbst in die Hand nimmt, ohne sich um so was "Banales und Unwichtiges" wie die EnEV zu kümmern. Und daran wird auch eine Verschärfung der Anforderungen nichts ändern. Man müsste also - so finde ich - erst mal bundesweit irgendwie dafür sorgen, dass alle die EnEV einhalten. Der Weg mit der Prüfung ist m.E. gar nicht so falsch, auch wenn's den Bauherrn Geld kostet. Und wenn es nur mit Fördermitteln geht, soll mir das auch Recht sein ... -
Irgendwie ...
Irgendwie haste ja recht.
"Man müsste also - so finde ich - erst mal bundesweit irgendwie dafür sorgen, dass alle die EnEVAbk. einhalten. "
Aber wie? Der "Staat" verlagert gerade im Baubereich die Verantwortung immer mehr auf den Bauherrn (und Planer).
Die Bauamtsmitarbeiter sind doch (bis auf wenige Ausnahmen) gar nicht in der Lage, einen EnEV-Nachweis prüfen zu können.
Dazu kommt noch, dass es mittlerweile eine Unmenge von Berechnungsprogrammen mit unterschiedlicher Darstellung gibt (einige rechnen dazu auch noch falsch, wie behauptet wird).
Wer soll denn das prüfen im Amt?
Die KfW prüft ja jetzt verstärkt - demnächst auch die Durchführung.
Die "frei finanzierten" werden damit natürlich nicht erfasst und die EnEV beschränkt ihren OWi-Katalog auf Bestandsgebäude.
Freundliche Grüße -
Irgendwie ist diese Diskussion mal wieder ...
Irgendwie ist diese Diskussion mal wieder typisch deutsch.
Wir können nicht mal den goldenen Mittelweg gehen, nee, jahrzehntelang laufen wir dem europäischen Ausland hinterher, und dann wollen wir die Welt retten. Nach der Grenzöffnung diskutierten wir im Westen, ob Kläranlagen nun eine Reinigungsleistung von 90 oder 91 % haben müssen, mit immensen Kosten für Nachrüstungen und damit verbunden natürlich höheren Gebühren, und im Osten hatten sie oftmals nicht erst welche ...
Fazit: der Bauherr begreift es erst, wenn es an seine Kohle geht. Und allein aus diesem Grunde halte ich eine Kontrolle dieser ganzen theoretischen Schei. e für völlig überflüssig. Tatsächliche Zahlen, und dann darf, nein, muss (!) unter fachkundiger Aufsicht nachgebessert werden.
das schafft wenigstens Arbeitsplätze ... -
"tatsächliche Zahlen"
... beschreiben das Nutzerverhalten und nicht die Bausubstanz. Wo wollen wir denn auf Grundlage tatsächlicher Zahlen nachbessern? Am Nutzer?
Sorry, dass ich da so streng bin. Habe grad wieder ein Mehrfamilienhaus im bestand gerechnet und dann parallel die Verbrauchsdaten gesichtet. Mein ermittelter Endenergiebedarf stimmt sehr gut mit den Durchschnittswert der Verbräuche der Wohnanlage überein, aber die tatsächlichen Verbräuche gleicher Wohnungen variieren derart stark, dass eine Bewertung einzelner Nutzungseinheiten nach tatsächlichem Verbrauch gar nicht machbar sind (baugleiche Wohnungen mit je 2 Nutzer zeigten unter gleichen Randbedingungen Verbrauchswerte von 78 kWh/m² bis 200 kWh/m²)
Schließe mich aber meinen Vorrednern an, die beste Theorie (EnEVAbk.) nutzt nichts, wenn Sie in der Praxis nicht beachtet wird. Würde mich freuen, wenn alle Bundesländer vernünftige Kontrollmechanismen festlegen, denn sonst hat die EnEV keine Wirkung. Schließlich kann der Bauherr nicht selbst nachrechnen, ob er bekommt, was geplant wurde.
Vielleicht mal an dieser Stelle eine Anregung für die Baubeschreibungen / Bauverträge: Warum steht nie drin, dass ergänzend zur Baubeschreibung das Haus natürlich die EnEV erfüllt UND dieses durch Vorlage der vollständigen EnEV-Berechnung belegt wird? Vermutlich, weil die Bauherren fälschlicherweise davon ausgehen, dass sich Bauträger doch an Gesetze und Verordnungen halten werden ...?
Was nutzt dem Bauherren der Energieausweis, wenn er nicht nachvollziehen kann, wie die darin enthaltenen Werte überhaupt errechnet wurden? Beispiel: Berechnet wurde ein die Außenwand als T9 - gebaut ein T12. Meist fehlen die Anlagen mit zur Berechnung verwendeten Bauteilangaben und der Heizungsbewertung. Das nackte Ergebnisblatt (Ausweis) ist doch so gar nicht nachvollziehbar und in meinen Augen deshalb unvollständig. DAS sollte m.E. unbedingt in die Durchführungsverordnungen der Länder Berücksichtigung finden!
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