Kein Einbau einer Perimeterdämmung: nicht korrigierbarer Fehler für alle Zeiten?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Kein Einbau einer Perimeterdämmung: nicht korrigierbarer Fehler für alle Zeiten?
vor etwa vier Wochen haben wir mit einem Bauträger eine Doppelhaushälfte mit Halbkeller beurkundet. In der Baubeschreibung habe ich als Wand- und Bodenmaterial (Wandmaterial, Bodenmaterial) WU-Beton festschreiben lassen. Das Problem ist, dass eine Perimeterdämmung der Kellerwände nicht vorgesehen war. Dies habe ich von Anfang an gewusst. Die Firma sagt, es wäre nicht nötig, da es kein Wohnkeller sein wird und ab einer Tiefe von 60 – 90 cm der Boden im Winter nicht mehr gefroren ist. Eine Perimeterdämmung (aus Styrodur) hat man uns auf Wunsch aber angeboten. Den Preis haben wir als Festpreis erhalten (über 3000 € für Material und Einbau). Für den Rest des Hauses ist natürlich eine Wärmedämmung vorgesehen. Einen Energiepass erhalten wir auch.
Meine Frage ist nun, ob ich die zusätzliche Perimeterdämmung bestellen soll oder nicht. Schließlich kann ich über 3000 € sparen. Wir möchten aber keinen Fehler machen, den wir später nicht mehr korrigieren können. Soll die Perimeterdämmung also eingebaut werden oder nicht?
Ein guter Rat ist für uns wichtig. Dafür schon einmal im Voraus vielen Dank.
Ronald
-
@ronald
... lass die Perimeterdämmung einbauen.
oder ... red' mit dem Bauträger, kauf dir die Platten beim Lieferanten (Haus 10*10 m ca. 1000 € Platten + bitumenkleber 250 € + 2 kumpels übers Wochenende 200 €) und papps am Samstag selber dran - haste 1500 € gespart.
Gruß -
Perimeterdämmung als Extraleistung
Kann denn der Bau ohne die Perimeterdämmung überhaupt die Energieeinsparverordnung erfüllen? D.h. sind beheizte Räume im Keller, die dann zwingend gedämmt werden müssen? Gehen Sie Raum für Raum durch, was ist z.B. mit dem Treppenhaus, ist das zum EGAbk. hin offen (und daher beheizt)? Gibt's einen Heizungskeller, der im Wärmeschutznachweis zur beheizten Hülle gerechnet wird?
Falls ja, dann ist der Bauträger ohnehin gezwungen, dort zu dämmen (um die gesetzlichen Mindestforderungen zu erfüllen), das sollte Ihnen dann eigentlich nicht separat in Rechnung gestellt werden.
Lsssen Sie sich den Wärmeschutznachweis bereits jetzt geben, sodass sie evetuelle Diskrepanzen zwischen Berechnung und tatsächlicher Planung noch korrigieren lassen können.
Und falls Perimeterdämmungm, dann sollte m.E. auch Richtung Boden gedämmt werden, also entweder Dämmung unter Bodenplatte oder Dämmung unter dem Estrich.
Bin nur Bauherr, daher alles Laienmeinung
Grüße -
Lassen Sie in jedem Fall dämmen:
Wir haben es aus Kostengründen seinerzeit nicht machen lassen und stehen heute vor der Problematik den Keller doch teilweise andere (nämlich beheizt) nutzen zu wollen als ursprünglich geplant. Ich kann Ihren Gedankengang "das ist später nicht mehr änderbar" nur unterstützen. Sparen Sie das Geld lieber an andereer Stelle und bauen Sie z.B. Ihre Terrasse zunächst aus gebrauchen Betonplatten. -
nicht ganz so glaube ich
zum Beitrag von Herrn Ketting (bin auch nur Bauherr und sehe schon wie sich Blücher wieder über Profilaien aufregt): Ich glaube, Ihre Argumentation ist da zu einfach. Die EnEVAbk. sagt nicht: Wenn im Raum eine Heizung steht, dann muss da an die Außenwand ein Dämmung dran. Das Konzept des EnEV Nachweises bezieht sich auf das "Gesamtsystem Haus", d.h. evtl. kann ein "beheizter" Raum im Keller (z.B. offenes Terppenhaus bis in den Keller) ohne Dämmung auskommen, wenn dafür in anderen Bereichen (Dach usw.) mehr Dämmung angebracht ist als "normal nötig". Hauptsache unterm Strich passt es für das ganze Haus. So habe ich das verstanden. Sehe ich das falsch? (hier sind die Experten gefragt) Einen EnEV Nachweis bekommt der Fragesteller ja nach eigener Aussage auch ohne Dämmung. Also das Argument "Sie müssen aber dämmen, weil das beheizter Raum ist" kann also auch falsch sein ...
PS: Außen Platten ankleben mit Dickbeschichtung oder Bitumenspachtelmasse ist eine luste Sache und hat mir sogar Spaß gemacht. Nur die Hände waren später saudreckigWenn sie das machen denken Sie auch an Dinge wie Drainage (Platten?), Absacken des Bodens beim und NACH dem Anfüllen (Folie oder Noppenbahn) usw. Lesen Sie hier im Forum, da gibt es genüg weiterführende Links und Hinweise.
P. PS: Was verstehen Sie unter "Halbkeller"? Eine Teilunterkellerung? Da kann das natürlich etwas komplizierter sein (Anschlussdetails usw.) -
Wärmebrücke am Sockel
Ein weiterer Aspekt:
Auch wenn definitiv feststeht, dass der Keller kalt sein darf, muss über die Perimeterdämmung nachgedacht werden. Um den verminderten Wärmebrückenzuschlag nach EnEVAbk. in Anspruch nehmen zu können und eine Wärmebrücke im Sockelbereich zu vermeiden, ist entweder eine Perimeterdämmung im Sockelbereich oder ein dämmender Kimmstein im aufgehenden Mauerwerk des EGAbk. notwendig (der Kimmstein ist die erste Steinschicht). Hier befindet sich nämlich ein dämmtechnisches Loch: Die Außenwand ist gedämmt, der EG-Boden ist gedämmt, aber der Fuß des Mauerwerks steht auf kaltem Beton. Sehen Sie sich die 3 animierten gifs auf der Seite im Link an, dann wird es anschaulich. -
Hallo Herr Sigge,
Sie haben natürlich IM PRINZIP Recht. Sie können rechnerisch ein ungedämmten Keller durch ein sehr gute Dachdämmung wett machen. Aber passiert das denn? Das ist doch viel aufwändiger (und teurer!) als einen mehr oder weniger einheitlichen Dämmstandard über das ganze Bauwerk beizubehalten.
Bei unserem Bau gibt es Diskrepanzen zw. Wärmeschutznachweis und tatsächlicher Planung. Das habe ich reklamiert, der Generalübernehmer muss jetzt nachbessern. Ohne Mehrpreis, denn EnEVAbk. ist ja Mindeststandard. So hat er im Bereich des Kellerflurs Perimeterdämmung anbringen lassen, die Dachdämmung wird jetzt (vermutlich) auch aufwändiger als zunächst geplant.
Worum es mir ging ist, dass der schriftliche Wärmeschutzausweis und die tatsächliche Ausführung zwei Sachen sind. In unserem Falle gab's grobe Abweichungen. Und wenn ich unserer baubegleitenden Architektin glauben kann, ist das eher die Regel als die Ausnahme, da sich hier für den Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer erheblich sparen lässt (Billigbau lässt grüßen). Also kontrollieren (lassen) und gegebenenfalls. zur Nachbesserung auffordern.
Vielleicht meldet sich ja auch außer uns Bauherren nochmal ein echter Experte zu Wort.
Grüße
PS: Warum basteln eigentlich 95 % aller Leute ein unnützes "n" in meinen Namen rein?! -
soll vs. IST
@O. Kettig (!): Klar, Soll und Ist sind zu überprüfen, keine Frage, da stimme ich zu. War mir so nicht klar geworden, dass sie darauf hinaus wollten. Ich wollte nur vermeiden, dass da ein armer Bauherr zum Bauträger läuft und sagt "Sie müssen aber ... " und sich dann eine Abfuhr "Ätsch, muss ich gar nicht, lies mal genau nach, Du nichts Ahnung von EnEVAbk. ... " abholt.
zum PS: Interessante Frage, da muss mal ein Psychologe ran ...Gruß von einem 95 %igen ...
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was bruno spart ..
ist der explizite Hinweis auf den Taupunkt
vielleicht hat der bt e. Taupunktausschlussklausel im Vertrag : -p
wenn nicht, dann greift DINAbk. 4108 (rdt) - Pech für den bt, wenn Kondensat
ausfällt. -
Abgekupfert von unserem Haustyp "Misere"?
Der hat u.a. eine sinngemäße Taupunktausschlussklausel:
Wärmebrückenminimierung = bauseits!
:)
Demnext in unserm Programm ... -
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Danke, aber eine Frage an Herrn Sigge
Hallo Leute,
danke für Eure Tipps. So wies aussieht, werde ich die Perimeterdämmung wohl einbauen müssen. Eine Frage an Herrn Sigge: Da ich ein echter Laie bin, wollte ich kurz wissen, was Drainage (Platten) sind und wie mit dem Absacken umzugehen ist.
Danke Leute!
Ronald -
kurze Laienantwort:
Drainageplatten sind bitumengetränkte Styroporplatten, die Wasser ableiten, das von oben und von der Seite Richtung Hauswand kommt. Es gibt Dämmplatten, die eine Kombination aus beidem sind.. mal bei Fränkische (opti-pordämm) nachlesenoder einem anderen Hersteller Ihrer Wahl ...
Das Problem beim Absacken ist folgendes: Die angefüllte Erde wird, auch wenn es lagenweise verdichteter Sand ist, künftig noch ein paar cm sacken. Dabei (und auch schon beim Anfüllen und Verdichten) "zieht" sie an den aufgeklebten Platten. d.h. diese lösen sich ggf. Im ungünstigsten Fall hat der Keller einen Schwarzanstrich, der durch das "Abreißen" der Platten an den Klebestellen beschädigt wird.Die Kräfte die da wirken sollte man nicht unterschätzen. => Lösung: Eine Gleitschicht trennt Drain- / Dämmplatten von der angefüllten Erde und "rutscht" beim Absacken der Erde mit. Solch eine Gleitschicht kann man aus einer Noppenbahn (jaja, das gibt wieder Kritik hier) oder einer einfachen PE-Folie (Experten fragen) herstellen. Die sollte oben auch in den nächsten Monaten noch ein paar cm rausgucken, da die Erde freudig nachsackt. Diese Gleitfolie soll also nicht fest mit den Platten verbunden sein, sondern frei gleiten können. Wir haben sie vor dem Anfüllen mit Wäscheleine an der EGAbk. Bodenplatte befestigt. So, jetzt mögen die Experten über mich herfallen, wenn ich Schwachsinn geschrieben habe ...
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Danke, Herr Sigge, aber ...
OK, habe ich verstanden. D.h. die Styrodurplatten können beim Verfüllen kaputtgehen. Das darf nicht passieren. Wenn aber in der Bitumenschicht ein Riss entsteht, wäre dies in meinem Fall nicht so schlimm, da sich dahinter keine "normale" sondern eine WU-Betonwand befindet. Richtig?
Gruß!
Ronald -
stimmt, aber ...
denke schon, dass das so rictig ist. Allerdings wollen Sie ja auch eine Dämmung, d.h. da sollte es umso wichtiger sein, dass die Platten exakt da bleiben wo sie angebracht waren. Daher würde ich auch in Ihrem Fall auf jeden Fall eine Gleitfolie einbauen (90 € für 20 m+2,5 m ... ist also bezahltbar ... plus die alte Wäscheleine).
PS: WU-Beton heißt noch lange nicht, dass sie eine WU-Konstruktion oder eine "Weiße Wanne" haben ... auch dazu mal hier im Forum lesen..
Interne Fundstellen
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