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Öko-Zulage jetzt wiederbelebt? Welche Nachweise erforderlich?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Öko-Zulage jetzt wiederbelebt? Welche Nachweise erforderlich?

Hallo,
wie ich der Internet-Seite

(Stichpunkt Koalitionsvertrag) entnehme soll die Ökozulage jetzt weiterlaufen. War die nicht schon zum Ende 2001 oder Frühjahr 2002 ausgelaufen?
Weiß jemand genaueres?
Was wird gefördert? Niedrigenergiehaus (NEH)? 25-30 % unter WSchVo (von wann)? Passivhaus?
Wird eine Lüftungs-Wärmerückgewinnugsanlage gefördert?
Sorry, wenn ich ein altes Thema wieder aufwärme, aber der aktuelle Bezug ist ja durch den Koalitionsvertrag vom Oktober 2002 gegeben.
Wie wäre dem Finanzamt die Förderwürdigkeit zu belegen? Genügt die Wärmeberechnung nach PHPP2002 (enthält eine EnEVAbk. 2002 Anlagenbewertung und -Berechnung sowie Energiebedarfsausweis). Welche formale Qualifikation muss der Ausfüller des PHPP bzw. WB-Ausweises nachweisen? Genügt ein Bau-Ing.?
Die Anfragen bei den Ämtern waren leider nicht sehr ergiebig z.T. sogar widersprüchlich. Scheinbar besteht dort auch noch Unklarheit auch bzgl. der neuen HBO.
Ich hoffe dass mir hier jemand die eine oder andere Frage beantworten kann. Schon mal vielen Dank ...

  • Name:
  • Thomas
  1. Also wenn Sie auf den Koalitionsvertrag vertrauen ...

    Also wenn Sie auf den Koalitionsvertrag vertrauen können Sies erstmal direkt vergessen. Der Koalitionsvertrag ist kein bindendes Recht, sondern bestenfalls eine Absichtserklärung von Onkel Gerhard und dem Turnschuhindianer. Der gute Sigmar hat ja auch schon angekündigt keinem Entwurf zuzustimmen. Und da außerdem die schwarz-gelbe Fraktion die Mehrheit im Bundesrat zu diesem zustimmungspflichtigem Gesetz hat, würde ich mir bis dahin ernsthaft keine Gedanken machen. Zumal wahrscheinlich das Ganze bis dahin noch sowieso noch 10 Mal geändert wird. Viele Grüße
  2. Hmm ... nichts genaues weiß mer net. Schade.

    Also Abwarten. Oder besser doch noch diese Jahr Bauantrag stellen?
    • Name:
    • Thomas
  3. Joo ...

    Joo nur mit der Öko-Zulage wird es dieses Jahr eh nichts mehr ...
  4. Aber die Ökozulage wird doch eh erst ab dem Einzugsdatum ausgezahlt ...

    wenn sie denn überhaupt (wieder) gezahlt wird.
    Stimmt doch oder?
    • Name:
    • Thomas
  5. Ökozulage  -  würde mich auch interessieren

    Hallo Thomas,
    ich hatte mich schon einmal in einem anderen Beitrag zu den Plänen der Bundesregierung bzgl. der Ökozulage geäußert. Da sich die derzeitige Ökozulage im Auslaufen befindet, bereitet mir eine mögliche Lücke Sorgen:
    Was gilt für
    a) Gebäude mit Bauanträgen vor dem 01.02.02 und Fertigstellung nach dem 31.12.02,
    b) Gebäude mit Bauanträgen nach dem 31.01.02 und vor dem 01.01.03,
    für die ursprünglich keine Ökozulage angedacht war. Wenn ich die Aussagen richtig verstehe, soll, soweit diese neue Förderung gewährt wird auch die ökologische Zusatzförderung erhalten bleiben. Werden die Altfälle erfasst?
    Viele Grüße
  6. Was war eigentlich für die Ökozulage Voraussetzung?

    Energiebedarf nach EnEVAbk. oder 25 % darunter? (Oder waren es 30 %?)
    Für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gab es doch auch was, nicht wahr?
    Weiß jemand genaueres?
    • Name:
    • Thomas
  7. Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für die Ökozulage war die Einhaltung des "Niedrigenergiehausstandards". Und hierfür war kongret gefordert, dass der Heizwärmebedarf, berechnet nach den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung '95 mindestens 25 % unter dem zulässigem Höchstwert (also normaler Baustandard) für das Gebäude liegt.
    Hier ist also keine Berechnung nach EnEVAbk. gefordert, sondern nach Wärmeschutzverordnung '95! Und schon gar nicht nach PHPP ...
    Es erhält aber (normalerweise) nur der diese Ökozulage, der den Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt hat und noch vor dem 31.12.2002 einzieht.
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