Förderung für Niedrigenergiehaus
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus

Förderung für Niedrigenergiehaus

Wir haben im Jahr 2001 mit dem Bau unseres Niedriegenergiehauses begonnen und werden noch im Jahr 2002 einziehen. Den Niedrigenergieausweis hat user Bauträger und will ihn aus diversen Gründen, die ich hier nicht näher erläutern kann, nicht an uns weitergeben. Meine Fragen:
1. Gibt es überhaupt noch eine Förderung für Niedrignergiehäuser (im Saarland)?
2. Wenn ja, wieviel gibt es und wo beantragt man die Förderung?
3. Welche Unterlagen braucht man für die Beantragung?
4. Was machen wir, wenn wir die Bescheinigung von unserem Bauträger nicht bekommen?
  • Name:
  • Dieter
  1. Ist der Wärmebedarfsausweis

    nicht Grundlage für die Baugenehmigung? Da steht doch alles drin.
  2. Soviel ich weiß haben Sie einen Rechtsanspruch

    auf einen Wärmeschutzausweis, in dem alle wärmetechnischen Kennwerte des Hauses aufgelistet und der Wärmebedarf gemäß WSchVo bzw. EnEVAbk. berechnet wird.
    Daraus ergibt sich dann auch, ob es ein Niedrigenergiehaus ist.
    (keine Rechtsberatung, sondern Bauherrenwissen)
  3. Auszug aus der WSchV (95)

    § 12 Wärmebedarfsausweis
    (1) Für Gebäude nach dem ersten und zweiten Abschnitt sind die wesentlichen Ergebnisse der rechnerischen Nachweise in einem Wärmebedarfsausweis zusammenzustellen. Rechte Dritter werden durch den Ausweis nicht berührt. Näheres über den Wärmebedarfsausweis wird in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt. Hierbei ist auf die normierten Bedingungen bei der Ermittlung des Wärmebedarfs hinzuweisen.
    (2) Der Wärmebedarfsausweis ist der nach Landesrecht für die Überwachung der Verordnung zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen und ist Käufern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten eines Gebäudes auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.
    Sagt eigentlich alles. Der Förderbetrag beträgt glaube ich ca. 200 € (400 DM) /Jahr und wird über 8 Jahre gezahlt. Beantragt wird er beim Finanzamt mit der Eigenheimzulage.
    Wenn sich der Bauträger weigert den Wärmebedarfsausweis zu liefern einfach die 3.200 DM einbehalten, sofern Niedrigenergiehaus (NEH) vereinbart war. Falls Sie den Wärmebedarfsausweis bekommen den auf jeden Fall überprüfen lassen, da dort gern geschummelt wird.
  4. Bauamt fragen ...

    Da sie die Baugenehmigung nur mit dem Wärmeschutznachweis bekommen, liegt entsprechnder dem Bauantrag bei und somit beim Bauamt! Eine Kopie lässt sich sicherlich anfertigen ...
    Alle die 2002 einziehen und den Stichtag 01.02.02 eingehalten haben bekommen die Zulage noch ...
    • Name:
    • ANDRE
  5. Danke

    für die vielen Tipps und Infos. Ich habe beim Bauamt angerufen und man hätte uns freundlicher Weise auch eine Kopie gemacht. Aber leider wurden diese Unterlagen beim Bauantrag von unserem Bauträger (bewusst?) nicht mit eingereicht und fehlen somit! Was machen wir nun?
    • Name:
    • Herr HahnDie
  6. 205 € p.a.

    Hallo,
    Auszug aus dem EigZulG:
    Anfang
    Der Fördergrundbetrag nach Absatz 2 erhöht sich um jährlich 205 €, wenn
    1. die Wohnung in einem Gebäude belegen ist, für dessen Errichtung die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 (BGBl. I S. 2121) gilt und dessen Jahres-Heizwärmebedarf den danach geforderten Wert um mindestens 25 vom Hundert unterschreitet, und
    2. der Anspruchsberechtigte die Wohnung vor dem 01.01.2003 fertig gestellt oder vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft hat. Dies gilt nicht bei Ausbauten und Erweiterungen nach § 2 Abs. 2. Der Anspruchsberechtigte kann den Betrag nach Satz 1 nur in Anspruch nehmen, wenn er durch einen Wärmebedarfsausweis im Sinne des § 12 der Wärmeschutzverordnung nachweist, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 vorliegen.
    Ende
    Es kommt auf den Zeitpunkt der Fertigstellung an, nicht des Einzugs. Der sollte aber, wegen der Neujahrsfalle immer im Jahr der Fertigstellung (oder Anschaffung) liegen, sonst geht für ein Jahr die Förderung verloren.
    Viele Grüße
  7. zu Punkt 5.

    und wie haben Sie die Baugenehmigung erhalten? Ohne Statik und Wärmeschutznachweis bzw. Wärmebedarfsausweis läuft doch nix!
    • Name:
    • ANDRE
  8. Leider doch!

    Wir haben die Baugenehmigung erhalten mit der Auflage den Wärmebedarfsnachweis nachzureichen. Leider hat unser Bauträger den aber nicht nachgereicht! Also was machen wir nun?
    Kann das Haus überhaupt abgenommen werden ohne den Wärmebedarfsnachweis? Sollen wir dann vom Bauamt um eine Kopie bitten? Wir sind ziemlich ratlos!
    • Name:
    • Herr HahnDie
  9. Auflage Baugenehmigung

    Foto von Martin G. Halbinger

    Wenn etwas als Auflage in die Baugenehmigung aufgenommen wurde, ist dies zwingender Bestandteil der Bauausführung und somit spätestens zur Schlussabnahme vorzulegen. In wie weit deswegen die Abnahme verweigert wird, ist im Ermessen des Sachbearbeiters im Bauamt.
    In Bayern werden derartige Nachweise außer bei Sonderbauten überhauapt nicht im Genehmigungsverfahren geprüft (vereinfachtes Verfahren). Das Vorhandensein vor Baubeginn ist aber trotzdem Pflicht.
  10. Förderung Niedrigenergiehaus (NEH)

    Hallo Dieter,
    da es sich um die Eigenheimzulage und damit verbunden Niedrigenergiehauszulage handelt und dies eine Sache des Finanzamtes ist, so erscheint es mir unerheblich, in welchem Bundesland zu welchen Bedingungen gebaut wird. Wichtiger ist, ob Sie einen Bauvertrag über ein Niedrigenergiehaus abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, so schuldet der Bauträger den Nachweis über das Niedrigenergiehaus (NEH). Und dies kann nur gemäß WSVO95 erfolgen. Sollte der Bauträger sich weigern, die Unterlagen herauszugeben, so sollten Sie sich Anwaltlichen Beistand holen und den Bauträger ggf. zwingen. Alternativ schriftlich auffordern, die Nachweise zu erbringen mit dem Hinweis, dass andernfalls Sie einen qualifizierten Nachweis zu seinen Lasten anfertigen lassen. Die Kosten für den Architekten/Statiker der dies für Sie anfertigt, beim Bauträger einbehalten. Gibt es nichts mehr einzubehalten, dann nur noch per Anwalt.
    Gruß Horst van der Wals
    • Name:
    • Herr WFS-VDW
  11. Hallo Horst

    Danke für die Info. Was kostet so eine Berechnung und der Ausweis in etwa?
    • Name:
    • Herr HahnDie
  12. Bei unserem Architekten kostet der Nachweis 400 DM

    __
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Niedrigenergiehaus, Förderung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wasserführender Pelletofen als alleinige Heizung geeignet?
  2. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kachelofen Ganzhausheizung  -  erforderliche Solarfläche
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Bekommen wir mit der Sunmachine jetzt alle Nullenergiehäuser?
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erfahrungen mit Scheitholz-Pellet-Kessel ETA SH Twin PE?
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Hilfe! Gas oder WP
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizungskonzept mit Solar und Pelletkaminofen  -  Welche Flächen, Leistungen, Speicher?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletheizung "die zweite" ...
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kosten für Solaranlage und Einsparung realistisch? Bitte um Hilfe!
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wie sinnvoll ist eigentlich eine Pelletheizung?
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Welcher Holzpellet-Zimmerofen mit Wasserfach?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Niedrigenergiehaus, Förderung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Niedrigenergiehaus, Förderung" oder verwandten Themen zu finden.