In der derzeitigen Wohnflächenberechnung hat unser Architekt eine Überdachung (für eine eventuelle Terrasse) mit in die Berechnung einfließen lassen.
Ist das so richtig oder wird eine Überdachung nur zur Hälfte mit eingerechnet?
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Wohnflächenberechnung?
BAU-Forum: Energiesparendes Bauen / Niedrigenergiehaus
Wohnflächenberechnung?
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Zwischenfrage:
Nach welcher DINAbk. oder Verordnung hat er die Wohnflächenberechnung gemacht? -
Nach DIN hat er die Berechnung durchgeführt Im ...
Nach DINAbk. hat er die Berechnung durchgeführt. Im Baugesuch habe ich jetzt auch bemerkt, dass er eine Terrasse, welche von uns noch gar nicht geplant ist, mit ... m² angesetzt hat. Ist dies denn zulässig?
Vielen Dank für die Antwort. -
Nach welcher DIN?
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Nach welcher DIN?
Welche DINAbk., keine Ahnung. Über dieser Tabelle, welche dem Baugesuch beigefügt ist, steht nur Wohnflächenberechnung nach DIN. In der Baubeschreibung jedoch steht Wohnfläche nach §§ 42-44 der II. Berechnungsverordnung. Vielen Dank für Ihre Antwort. -
Also gut!
Wohnfläche nach DINAbk.. Früher hat man die Wohnfläche nach DIN 283 ermittelt. Diese DIN wurde ersatzlos zurückgezogen. Die Flächen und Rauminhalte können wahlweise nach der DIN 277 oder II. BVAbk. ermittelt werden, wobei darauf zu achten ist, dass die DIN 277 KEINE Wohnfläche definiert.
So, und nun zu Ihrer eigentlichen Frage: ich hoffe, dass dieses keine Rechtsberatung darstellt gebe ich einen Auszug aus der II. BV wieder: Gemäß § 44 "Anrechenbare Grundfläche" Absatz (2) Gehören ausschließlich zu dem Wohnraum Balkone, Loggien, Dachgärten oder gedeckte Freisitze, so können deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche bis zur Hälfte angerechnet werden.
Das heißt, Ihre Terrasse wäre als gedeckter Freisitz zu sehen und kann (nicht muss!) angerechnet werden. -
Aber nur Überdachung?
Hallo Herr Plecker, zunächst vielen Dank, dass Sie sich dieser Sache so annehmen. Als Rechtsberatung sehe ich dies nicht an, sondern nur zum besseren Verständnis. Nun zu Ihrer Antwort. Er darf bzw. kann, wenn überhaupt nur den überdachten Teil der Terrasse in die Wohnflächenberechnung miteinfließen lassen oder kann er auch eine fiktive Größe der Terrasse miteinrechnen? -
Also ...
Also in der Wohnflächenberechnung zum Bauantrag darf er die Wohnfläche, wie es die II. BVAbk. vorsieht, die durch die überdachte Terrasse mit einrechnen. Solange die Terrasse die Eigenschaften aus der II. BV erfüllt. Beachten Sie, dass es eine Wohnflächenberechnung nach DINAbk. nicht mehr gibt. Oft wird die Wohnfläche fälschlicherweise noch nach DIN 283 berechnet, offenbar ist die Ungültigkeit dieser Norm noch nicht bei allen angekommen.
Bei der Baubeschreibung Sieht das wohl etwas anderes. Die BBS bezieht sich auf die Leistung, die Sie kaufen. Und Sie kaufen - unterstelle ich mal - die Terrasse nicht bei Ihrem Hausanbieter. Wenn Sie nun eine geplante Terrasse - die Sie selber machen in Eigenleistung oder Selbsthilfe oder wie auch immer - unterhalb eines Gebäuderücksprunges im Erdgeschoss haben, kaufen Sie den Rücksprung und nicht die Wohnfläche. Zur Vollständigkeit der Berechnung kann er das zwar tun - aber dann geht es um Auslegungssache und das geht leider in die "Juristerei" Meine Interpretation ist die, wenn ich die "Wohn"Fläche nicht kaufe, gehört diese nicht ins Expose oder in die BBS.
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