Muss ich Abstandsflächen laut Art. 6 Bayrische Bauordnung in meinem Fall einhalten? (Bayern)
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Muss ich Abstandsflächen laut Art. 6 Bayrische Bauordnung in meinem Fall einhalten? (Bayern)
Hallo
Ich plane eine Sanierung meines Hauses. 2 Außenwände verlaufen genau auf der Grenze zum Nachbarn, also eine Grenzbebauung.
Die Wände auf den Grenzen sollen stehenbleiben.
Muss ich mich nun an die Abstandsflächen halten wenn ich mit dem neuen Dach auch eine Gaube installieren lasse und diese Gaube ohne Traufenunterbrechung fast an einer der Grenzwände steht?
Laut Bauordnung Art6 (5) tritt Satz 1 nicht in Kraft wenn 2 Mauern auf der Grenze stehen.
Liege ich da richtig? Oder kann man das auch falsch interpretieren.
Für mich hieße das jetzt das ich mein Dachgeschoss bauen kann, als hätte ich keine Abstandsflächen einzuhalten.
Für eine kurze Antwort bzw. ein paar Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
MfG
Andreas
Ich plane eine Sanierung meines Hauses. 2 Außenwände verlaufen genau auf der Grenze zum Nachbarn, also eine Grenzbebauung.
Die Wände auf den Grenzen sollen stehenbleiben.
Muss ich mich nun an die Abstandsflächen halten wenn ich mit dem neuen Dach auch eine Gaube installieren lasse und diese Gaube ohne Traufenunterbrechung fast an einer der Grenzwände steht?
Laut Bauordnung Art6 (5) tritt Satz 1 nicht in Kraft wenn 2 Mauern auf der Grenze stehen.
Liege ich da richtig? Oder kann man das auch falsch interpretieren.
Für mich hieße das jetzt das ich mein Dachgeschoss bauen kann, als hätte ich keine Abstandsflächen einzuhalten.
Für eine kurze Antwort bzw. ein paar Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
MfG
Andreas