Definition von 1-geschossig
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Definition von 1-geschossig

Hallo,
laut Bebauungsplan dürfen wir (in Niedersachsen) 1-geschossig bauen. Wohnfläche im OGAbk. darf damit maximal 2/3 der Wohnfläche im EGAbk. betragen. Was zählt als Wohnfläche? Alle Räume im EG? Was ist mit Fluren, Badezimmern, Treppen, Terrassen, Balkonen? Ab welcher Höhe wird wie gerechnet? Was ist mit dem Keller?
  • Name:
  • J. Büning
  1. Es zählen zur

    Wohnfläche EGAbk. auch Badezimmer/Treppenräume/Flure, keine offenen Terrassen. Balkon im DGAbk. rechnet nicht zur Wohnfläche, wenn nicht unterhalb der Dachfläche im DG.
    Die Fläche DG die eine lichte Raumhöhe von mehr als 2,20 m hat, darf 2/3 der Wohnfläche EG nicht überschreiten.
    • Name:
    • M.P.
  2. Falls Sie mit ...

    Falls Sie mit öffentlichen Mitteln bauen:
    Es gibt noch die Wohnflächenverordnung. Der ist es egal, ob die Balkone im DGAbk., OGAbk. oder sonst wo sind. Rechnen einfach teilweise mit.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN