Definition von 1-geschossig
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Definition von 1-geschossig
Hallo,
laut Bebauungsplan dürfen wir (in Niedersachsen) 1-geschossig bauen. Wohnfläche im OGAbk. darf damit maximal 2/3 der Wohnfläche im EGAbk. betragen. Was zählt als Wohnfläche? Alle Räume im EG? Was ist mit Fluren, Badezimmern, Treppen, Terrassen, Balkonen? Ab welcher Höhe wird wie gerechnet? Was ist mit dem Keller?
laut Bebauungsplan dürfen wir (in Niedersachsen) 1-geschossig bauen. Wohnfläche im OGAbk. darf damit maximal 2/3 der Wohnfläche im EGAbk. betragen. Was zählt als Wohnfläche? Alle Räume im EG? Was ist mit Fluren, Badezimmern, Treppen, Terrassen, Balkonen? Ab welcher Höhe wird wie gerechnet? Was ist mit dem Keller?