Hallo Forumsteilnehmer,
auf den letzten Drücker haben wir es noch geschafft unseren Bauantrag in 2003 zu stellen. Einige Dinge sind daher noch nicht zufriedenstellend geplant.
Gebaut werden soll ein Einfamilienhaus (Fertighaus Holzständer) mit ELW im Keller (weiße Wanne). Außeneingangstür zur ELW sollte eigentlich nicht geplant werden, da im Baugebiet ein hoher Grundwasserstand besteht und die ELW nur von Verwandtschaft genutzt werden soll (die können auch durch unseren Eingang). Der Architekt hat nun eine Kelleraußentür geplant (!), die ca. 1,50 unter Straßenniveau liegt (OK, wäre mit einer in der Wanne integrierten Außentreppe zu lösen aber dann wird es "eng"). Wir dachten daran die Treppe EGAbk.=>KG als U-Treppe auszuführen und eine Wand zwischen Diele und Wohnzimmer zu errichten aber der Architekt meinte, das würde nicht gehen, da die Treppe EG-KG dann ein Problem wäre ("Kopf stoßen"). Was meint ihr?
Die Lösung mit der Garage und der langen Stützmauer ist auch nicht so "optimal". Wir hätten gerne die Garage in den Keller integriert (auch wenn die Garage ein anderes Höhenniveau hat) um einen Zugang zum Keller zu ermöglichen. Das scheint aber unmöglich, da die Garage entweder viel tiefer müsste (dann aber Grundwasserproblem) oder ganz woanders hin (wüsste aber nicht wo). Das Stützmauerproblem wollen wir jetzt lösen indem wir die Zufahrt bis zum Anfang Bad (EG) auf Straßenniveau lassen und dann leicht abfallen lassen. Das würde uns aber eine sehr hohe Treppe zur Eingangstür bescheren..
Beim jetzigen Plan ragt der Keller 1,40 über Straßenniveau und die Garage würde dann bis knapp unter das Küchenfenster gehen. Durch die Stützmauer würde es dann am Haus entlang leicht bergauf gehen, damit die Eingangstreppe nicht zu hoch wird. Auf der anderen Seite würde es dann leicht bergab zur Garage verlaufen.
Hat vielleicht jemand noch eine andere Idee?
Das DGAbk. wird übrigens vorerst nicht genutzt werden. Der Fertighaushersteller verkauft das Haus auch als Zweifamilienhaus und hatte deshalb im DG eine komplette Wohnung (mit Küche) eingezeichnet. Das gab Ärger mit dem Bauamt (Zweifamilienhaus mit ELW = 5 Stellplätze!) und wurde deshalb vom Architekten zum Bürogeschoss umgewandelt.
Der Grundriss EG gefällt uns ansonsten sehr gut.
Im Keller werde wir noch bei den Nutzkellerräumen etwas verändern (z.B. der kleine Raum soll weg, damit ein großer Hobbykeller mit Blick Richtung Garten entsteht).
Aber Hauptanliegen wären die Treppe EG=>KG und die Garage mit Kellerzugang (oder zumindest nicht diese vielen Stützmauern).
Vielleicht hat ja einer von Euch Lust&Laune sich mal die Pläne anzuschauen und Kommentare abzugeben.
Gruß Michael
Ein, zwei Dinge besser zu lösen?
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Ein, zwei Dinge besser zu lösen?
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Kinderzimmer EG zu klein
hat zwar nichts mit Ihrer eigentlichen Ausgangsfrage zu tun, ist mir aber direkt aufgefallen. Selbst im geförderten Wohnungsbau sollten Kinderzimmer nicht unter 12 m² Größe sein. -
@ Familie Osthege
In Baden-Württemberg scheinen die Kinder nicht zu wachsen. Leider ist hier im Förderprogramm für ein Kind nur eine "Größe" von 10 m² notwendig (in meinen Augen viel zu wenig) und, wenn 2 Kinder sich ein Zimmer teilen sollen, werden nur 14 (!) m² benötigt. Da sind Eure 12 m² für 1 Kind ja schon fast Luxus
@Michael, bitte verzeihen Sie mir die Abweichung von Ihrer Frage. Ich werde mir dafür die Pläne (aus den Augen eines Familienvaters) mal anschauen. -
12 m² fürs Kinderzimmer in NRW waren damals 1996 das mindeste.
10 m² ist meines Erachtens viel zu wenig, da die Kinder normalerweise ja nicht nur in ihren Zimmern schlafen, sondern auch darin spielen wollen und auch mal Freunde mitbringen möchten. Und die möchten ab einem gewissen Alter auch nicht mehr bei Mama und Papa in der Küche/Wohnzimmer sitzen.
Das ist ja bald wie in der Hühnerlegebatterie. Dort regt man sich auf, dass die Hühner nicht genug Platz haben, aber mit Kindern kann man es ja machen. -
Hallo zunächst einmal Dank fürs reinschauen und die ...
Hallo,
zunächst einmal Dank fürs reinschauen und die Anregung.
Das mit den kleinen Kinderzimmern war bei uns auch ein Thema (bin selbst in einem 8 m² Raum zum Jugendlichen geworden). Haben uns dann aber entschieden, dass ca. 11 m² für ein Kleinkind reichen und später entweder mit unserem Schlafzimmer getauscht wird oder dann eben das DGAbk. ausgebaut wird. Die ELW im Keller gibt es dann ja auch noch.
Aber dennoch werden wir noch klären, ob die eine Kinderzimmerwand noch etwas Richtung Wohnzimmer verschoben werden kann.
Gruß Michael
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