wir bewohnen eine Dachgeschoßwohnung in Düsseldorf / NRW (Eigentum) und spielen mit dem Gedanken, eine Dachloggia integrieren zu lassen. Wir sind erst am Anfang und versuchen gerade soviel Informationen wie möglich bezüglich der Durchführung, Genehmigung,... zu sammeln. Bei der Suche bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Unsere Kernfrage ist, ob und wenn ja welche Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Das Loggia soll ca 3,50 Meter breit sein. Das Haus selber ist ca. 13 Meter breit. Ich hatte irgendwo gelesen, dass die Loggia maximal 1/3 der Hausbreite betragen darf, allerdings scheint es da grundsätzlich regional starke Unterschiede zu geben. Ich habe ein Bild angehangen, wie es ungefähr aussehen sollte.
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtsprechung dazu in Düsseldorf / NRW aussieht und wie wir am besten vorgehen sollten?
Vielen Dank im Voraus,