Farbe des Dachs wurde nicht abgestimmt
BAU-Forum: Dach

Farbe des Dachs wurde nicht abgestimmt

Farbe des Dachs wurde nicht abgestimmt
  1. Was steht denn im Vertrag bzw. in der Baubeschreibung?

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  2. Was steht in der Baubeschreibung

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  3. Bebauungsplan

    Bebauungsplan
  4. Befragen Sie einen Anwalt!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Haus bauen lassen von einem Bauträger. Dieser hat durch einen Makler angegeben, dass mein Haus ähnlich wie das Musterhaus sein würde. Das Dach ist anthrazit. Ich bestellte sogar extra Rahmen in anthrazit. Laut Bauamt darf man dies aber nicht, nur rot und braun. Der Bauträger hat dann einfach eine Farbe ausgesucht. Rot! es sieht furchtbar aus. Er versprach das Dach abzuändern. Nun weiß er nichts mehr davon und behauptet laut Bauleistungsbeschreibung schuldet er mir nur Ziegel. Ich will das Haus so nicht haben. Er hat mich nur hingehalten. Kann ich trotzdem auf ein braunes Dach bestehen?

    Danke und Gruß Sie haben ein Recht auf das was Ihnen vertraglich zugesichert ist ... Dort steht nur welche Art der Ziegel geliefert wird und keine Farbe. Per E-Mail wurde mir vom Makler gesagt "ähnlich wie Musterhaus". Bauträger hat einfach selbst die Farbe ausgesucht ohne abzustimmen. Vorgaben im Bebauungsplan gelten Vorrangig. Dann kommt in der Rangfolge der Vertrag. Zu berücksichtigen ist auch die Umgebungsbebauung. Dann kommt der Streit um Kaisers Bart. Ein ordentlicher Bauträger hat eine Baubeschreibung und bemustert als Objekt oder als Bildband. Insgesamt ist das eine Verkettung von Fehlern und ungenügender Bauleitung. Auch dann, wenn der Bebauungsplan Vorrang hat, wie Herr Kirschner schreibt, was natürlich auch stimmt, ändert dies nichts an dem, was Sie nachweislich bestellt haben.
    Sie sind Laie und können nicht wissen, was geht und was nicht geht.
    Insofern wird es wohl auf eine s.g. "Unmöglichkeit der Leistung" hinaus laufen (kurz gefasst, etwas verkauft, was nicht realisierbar ist), was Ihnen weitere Minderungs und Schandeerstazrechte sichert.
    Die Frage ist, was von Ihrer Bestellung Sie belegen und nachweisen können.

    … "ähnlich wie Musterhaus", sollte sich für einen Laien, der denn dann schlussendlich keinerlei Ahnung von der Materie hat, zumindest auf die ähnliche Farbe beziehen können oder zu beziehen sein.
    Mit freundlochen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. Sehe ich genauso. Geworben hat er ...

    Sehe ich genauso. Geworben hat er ...
  6. Es gab offensichtlich

    Foto von wiki

    Es gab offensichtlich

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