Zusatzkosten bei Aufdopplung der Dachsparren wegen Unebenheiten
BAU-Forum: Dach
Zusatzkosten bei Aufdopplung der Dachsparren wegen Unebenheiten
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Nun gut,
Hallo,für das Dämmen unseres Daches (Zwischensparrendämmung) wurde mir u.a. das Aufdoppeln der Dachsparren als lfm-Position angeboten.
Jetzt beim Ausführen der Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die Sparren nicht so gerade und eben sind, wie das wohl erwartet wurde. Es soll mir ein zusätzlicher Aufwand von 9 Stunden + Material (Holzkeile und längere Schrauben) für das Ausgleichen der Unebenheiten berechnet werden.
Es handelt sich um ein über 100 Jahre altes Haus, bei dem von Unebenheiten der Sparren ausgegangen werden muss, und der Dachstuhl wurde vorher auch mehrfach in Augenschein genommen.
Ist das legitim, diese Zusatzkosten geltend zu machen?
Matthias die Sparren können aufgedoppelt werden, auch ohne Höhenausgleich, einfach drauf nageln bzw. schrauben und gut iss.
Und wenn da nun das Aufdoppeln beschrieben wird, dann heißt das ja nicht gleichzeitig automatisch, dass auch ausgerichtet wird.
Wenn Sie bei Vereinbarung der Ausführung von Aufdoppelungsarbeiten nun das Leistungssoll bzw. das Bausoll ändern ... "könnt ihr mir das auch gerade ausrichten" ..., dann müssen Sie das logisch geschlussfolgert auch bezahlen.
Die Vergütung sollte allerdings vorher und vor Ausführung der Arbeiten vereinbart werden damit das "Geknatsche" im Anschluss - sowie jetzt - nicht so groß ist.
Es kommt also genauestens darauf an, was genau Sie bei der Beauftragung zur Ausführung an Arbeiten beauftragt haben.
Was genau haben Sie denn beauftragt?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Hallo Herr Reinartz, angeboten wurde folgendes: Liefern und ...
Hallo Herr Reinartz, angeboten wurde folgendes: Liefern und ... -
In Ordnung,
Hallo Herr Reinartz, angeboten wurde folgendes: Liefern und Hallo Herr Reinartz,angeboten wurde folgendes:
Liefern und anbringen von KVH - Rahmen 60,0*80,0 mm stark unter Sparren als Aufrippung und Aufnahme der Zusatzdämmung und Unterkonstruktion
Bzgl. Zusatzarbeiten ist folgendes vereinbart:
Eventuell zusätzlich erforderliche Arbeiten werden vor Ausführung mit dem Auftraggeber besprochen.
Die Besprechung bzw. Abstimmung bzgl. dieser Zusatzarbeiten hat es nicht gegeben.
Gruß Matthias K. KVH - flachs ausgedrückt - drauf nageln und fertig. Reicht zur Aufnahme der Dämmung.
Zusatzarbeiten abstimmen, dass haben Sie doch vereinbart.
Die Sachlage erscheint klar.
Wenn Sie allerdings ohnehin hätten ausrichten müssen - dass jetzt ausgrichtete issss Top - dann sollten Sie sich einen Ruck geben und sich mit dem Unternehmer einigen und ihm die Leistung auch bezahlen. Es sei denn, Sie benötigen dieses ausrichten nicht oder hatten vor dies selbst auszuführen.
Befragen Sie Ihren Anwalt, der wird Ihnen das Gleiche sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Ich bin mit der Arbeit zufrieden ...
Ich bin mit der Arbeit zufrieden ... -
Na zum dämmen reicht,
Ich bin mit der Arbeit zufrieden und will es auch nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Mich ärgert nur, dass das einfach so unabgestimmt gemacht wurde und ich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Hätte eine offene und faire Abstimmung stattgefunden, hätte ich wahrscheinlich erstmal diskutiert, versucht die zu erwartenden Kosten abzuschätzen und hätte das dann wohl akzeptiert. So wie das jetzt gelaufen ist, fühle ich mich aber überrannt. Noch fairer wäre es natürlich gewesen, direkt im Angebot auf diese Eventualität hinzuweisen. Wie ich bereits schrieb, wurde das Gebälk vorher mehrfach in Augenschein genommen, und ich behaupte mal, der Fachmann hätte da gleich sehen müssen, dass es da mit einfachem Draufnageln nicht getan ist, sondern dass da mehr gemacht werden muss.Wir haben morgen einen Termin mit dem Chef, und werden das besprechen. Evtl. läuft es auf einen Kompromiss hinaus. wie beschrieben, einfaches aufdoppeln ohne ausrichten.
Wenn Ihnen krumm und schief gereicht hätte, ... dann ...?
Es kommt doch schlussendlich drauf an, ob es notwendig war und was Sie hinterher dort machen wollen ..., vielleicht eine Verbretterung oder Rigips drauf und ob Sie diese Arbeiten dann hätten selbst ausgeführt oder doch jemanden hätten beauftragen müssen.
Klar sind Sie dann auch ein wenig überrannt worden, überdies man hinwegsehen kann, wenn es erforderlich war und Sie dies hätten ohnehin ausführen lassen müssen.
Wenn das so wäre, dann würde ich - wäre ich an Ihrer Stelle - mich mit dem Unternehmer einigen.
Wenn es mir auch krumm und schief gereicht hätte (weil Speicher und nur in der Hocke begehbar), dann würde ich - wäre ich an Ihrer Stelle - es nicht bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Ja was denn nun.
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In dem Fall ...
In dem Fall ... -
Na Herr Berg, was gefällt Ihnen denn nun schon wieder nicht?
Sorry,wenn ich Ihre Einlassungen unter Ziffer 4. so lese wie: "Ich bin mit der Arbeit zufrieden" oder "Hätte eine offene und faire Abstimmung stattgefunden, hätte ich wahrscheinlich erstmal diskutiert ... "
Wie lange hätten Sie den "diskutiert" und hätten Sie dem Chef die Zeit für diese Diskussionsrunde auch bezahlen wollen?
Und jetzt wird noch was "Rausgeschlagen"? (genannt Kompromiss).
Schön ... Zitat MR: Wenn es mir auch krumm und schief gereicht hätte (weil Speicher und nur in der Hocke begehbar), dann würde ich - wäre ich an Ihrer Stelle - es nicht bezahlen.
... hätte es einen Strang gegeben:
Dach krumm und schief, hätte der Dachdecker nicht ... : D Es ist doch wohl so, dass niemand das bezahlt, was er nicht haben wollte und was unter keinen Umständen nötig gewesen wäre. Das würden Sie nicht tun, und ich auch nicht.
Deswegen kann doch nur der Lösungsansatz sein, ob es denn dann z.B. für die Aufnahme von Folgegewerken ohnehin nötig gewesen wäre alles ausrichten zu müssen und ob der Fragesteller diese Arbeiten denn dann ohnehin nicht selbst ausführen hätte können - weil z.B. zwei linke Hände - und es hätte ohnehin machen lassen müssen, denn dann gäbe es doch sicher nichts mehr zu diskutieren.
Dann bestünde lediglich noch ein wenig raunen darüber, dass der Auftragnehmer seinen Kunden sehr schlecht informiert hat.
Der Lösungsansatz in meinem Beitrag sollte erkennbar sein, zumindest erhoffe ich mir das.
Ich bin nicht dafür Kompromisse (das war ohnehin nicht der von mir verwendete Begriff) zu schließen und etwas abziehen zu wollen und dies noch dazu für Dinge, die ohnehin notwendig waren.
Allerdings bin ich auch nicht dafür, mir den Spitzbogen in einer verbleibenden maximalen Höhe von 1,60 m in der Dachspitze ausrichten zu lassen, auf dem ich ohnehin nur die Koffer und die Christbaumkugeln aufbewahre.
Bei letzterem ist oder wäre es denn dann so (Pech gehabt), dass auch der Unternehmer sich einmal an seine eigene Nase packen oder fassen müsste. Vielleicht denkt er dann demnächst auch einmal daran, dass er seinen Kunden aufklärt und den Kunden über die Mehrkosten aufklärt und vor allen Dingen klärt, was gewünscht ist.
Es tut mir leid Herr Schrage, auch in dem Beitrag des Fragestellers steht beschrieben, dass der Auftragnehmer sich die Dachkonstruktion vorher mehrfach angesehen hat. Und meiner Auffassung nach - sollte man unter den Sparren her schauen können und sollte die Konstruktion komplett sichtbar sein du nicht abgedeckt gewesen sein - sollte ein fachkundiger Unternehmer mit bloßem Auge feststellen können, was zu tun ist. Ich denke auch die Juristen werden das so sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Wer hat denn die Ausschreibung zu vertreten?
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