Guten Morgen, ich hatte letzte Woche ...
BAU-Forum: Dach

Guten Morgen, ich hatte letzte Woche ...

Guten Morgen, ich hatte letzte Woche ...
  1. Solange der First dicht ist

    Solange der First dicht ist
  2. Danke ... das

    Danke ... das
  3. Sturmsicherheit

    Foto von Stefan Ibold

    Sturmsicherheit
  4. Moin Herr Ibold ...

    Moin Herr Ibold ...
  5. Vernachlässigte Instandhaltung!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Morgen, ich hatte letzte Woche eine Dachdeckerfirma da, da ich eins der gerade 2 Jahre alten Velux-Fenster nicht ganz dicht ist. Nun hat mir der Dachdecker  -  ganz abgesehen davon  -  vorgeschlagen den First zu erneuern, da das Dach schon ca. 40 Jahre alt ist ... das ganze Dach muss eh irgendwann neu gedeckt werden, da ich aber erst eine Sanierung meines 1956 gebauten Elternhauses hinter mir habe, will ich das noch etwas rausschieben. Nun zu meiner Frage: Wenn ich den First machen lasse (bei ca. 20 m sind das wohl 1300,- € netto), kann ich den First bestehen lassen, wenn das Dach dann mal neue gedeckt werden muss, oder muss der dann neu gemachte First auch wieder runter? Das wäre ja dann jetzt rausgeschmissenes Geld : /

    PS: Da das Fenster knapp mehr als 2 Jahre alt ist, weiß ich gar nicht ob ich die undichte Stelle über Garantie abwicklen kann? Die undichte Stelle ist direkt am oberen Rand des Velux-Fensters ... das habe ich egstern mit Hilfe einer Gießkanne herausgefunden, als ich von außen Wasser drüber gegossen habe.

    VG würde ich nichts machen.

    Wenn das Dach neu gedeckt wird, wird man aller Voraussicht nach auch die Firstziegel wechseln. Herunternehmen muss man sie auf jeden Fall.

    Außerdem sind 40 Jahre für Ziegel nicht unbedingt das Rentenalter. Es sei denn sie sind beschädigt und das Dach ist undicht ... ich mir auch gedacht und ich war auch noch am Sonntag auf dem Dachboden und habe die Lage gecheckt. Und von außen ist noch alles i.O., ist halt nur teilweise etwas Moos drauf ... Danke für die schnelle Antwort :) LG sebastian Moin,

    wenn es denn zu einem sturmbedingten Ereignis kommen würde, wird der Versicherer möglicherweise einen SV längs schicken, der dann den Zustand des Mörtelfirstes als abgängig bezeichnet. Damit wäre eine "Vergütung" aus dieser Sicht versperrt. Wenn Sie (zusätzlich) Kenntnis von einem "unsicheren" Zustand des Firstes haben, könnte es weiter Probleme mit dem Haftpflichtversicherer geben, wenn es zu einem Schaden bei Dritten kommt.

    MfG

    Stefan Ibold hm ... OK ... und ich als Eigentümer muss natürlich das Dach regelmäßig überprüfen, ob alles OK ist ... so die Vorgabe, richtig? Da schützt wohl auch Unwissenheit nicht nehme ich an, also wenn ich gar nicht weiß ob der First abgängig ist?! Der Dachdecker auf jeden Fall hat sich den First nicht mal richtig angeguckt, sondern lediglich vom Fenster aus geguckt ... aber Danke für die Hinweise. VG sebastian Herr Ibold hat natürlich Recht, was er im vorstehenden Beitrag als abgängig (so kann man das auch nennen) bezeichnet hat, finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen unter dem Begriff "Instandhaltung" und mithin sodann im vorstehend genannten Fall Ihrer Frage und damit einhergehender Bauteilalterung unter "vernachlässigter Instandhaltung".
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie von dem ungünstigen Zustand der vernachlässigten Instandhaltung Kenntnis hatten oder nicht, wichtig ist, ob diese vernachlässigte Instandhaltung Ihnen  -  auch ohne Wissen dieses Zustandes- zugerechnet werden kann.
    Und dies kann es  -  fast ohne Ausnahme  -  in den meisten Fällen.
    Siehe auch ...

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Moos auf Ziegel

    Moos auf Ziegel
  7. Liebe Frau Neugebauer

    Liebe Frau Neugebauer
  8. Ja genau, Round Up

    Foto von Markus Reinartz

    kann man im Frühjahr, wenn mehrere Wochen Trockenheit geherrscht haben, mit entsprechendem Unkrautvertilger einsprühen. Dann saugt das trockene Moos das vergiftete Wasser auf und geht ein.

    Sehr wirksam aber auch teuer ist Round up. Leider geht es nicht bei Efeu. der Tipp mit dem Round up ist wohl nicht wirklich ernst gemeint.

    ... nachher kräftig abspülen und alles in die Kanalisation. Dann klappt es auch mit der Umwelt. : (

    Moos aus Dächern (wenn es wirklich stört) lässt sich meist mechanisch gut entfernen (Spachtel/ Kehrbesen)

    PS: ... Nach § 6 Abs. 2 PflSchG dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. In Deutschland dürfen Herbizide ebenfalls nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Außerdem ist die Anwendung auf versiegelten Flächen, zu denen gepflasterte oder asphaltierte Wege und Terrassen zählen, nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Bei Zuwiderhandlung sind Geldbußen bis zu 50.000 € vorgesehen.

    Gruß Thomas Ich bin zwar nichts der Round Up Experte, allerdings kennte ich Gespräche von Landwirten, die sich darüber unterhielten, was man darf und was man nicht darf, bei der Verwendung von Round Up, und was verboten war oder jetzt neuerdings wäre.
    Allein daher wäre ich jedenfalls auf die Idee gekommen, dass man dieses Produkt auf dem Dach nicht verwenden darf.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  9. Vielen Dank für die Hinweise

    Vielen Dank für die Hinweise

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