Haftet Baufirma oder Architekt bei Baufehler?
BAU-Forum: Dach

Haftet Baufirma oder Architekt bei Baufehler?

Haftet Baufirma oder Architekt bei Baufehler?
  1. Die Abschätzung von Prozessrisiken

    Die Abschätzung von Prozessrisiken
  2. Fachpersonal

    Fachpersonal
  3. Ich stimme meinen Vorredner soweit zu.

    Ich stimme meinen Vorredner soweit zu.
  4. Die haften wohl gesamtschuldnerisch

    Foto von Markus Reinartz

    Bei der Innenverkleidung unseres Dachneubaus hat der Trockenbauer nicht, wie gewünscht und geplant die Lichtphasen der Dachflächenfenster erstellt (keine waagerechte Ausführung der Fensterlaibung  -  man stößt sich am Kopf). Der Fehler liegt ursprünglich beim Zimmerer und beim bauüberwachenden Architekten, der dem Trockenbauer keine Ausführungszeichnungen übermittelt hat und der dann nach falscher Voraussetzung die obere Lichtphasen gebaut hat. Aus diesem Grund wurde die Schlussrechnung zurückbehalten, die der Trockenbau jetzt über seinen Anwalt einklagen will. Der Anwalt hat bereits mit Klage gedroht.

    Unsere Frage diesbezüglich: Soll der Forderung des Anwalts nachgeben und die Leistung des Trockenbauers trotz falschen Ergebnisses bezahlt und erst danach vom Architekten Schadenersatz gefordert werden, oder sollte man es auf einen Prozess ankommen lassen. ist Aufgabe von Anwälten und gehört nicht in ein bautechnisches Forum. Da können wir ihnen nicht weiterhelfen, weil wir sonst gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen würden.

    Aber mal eine andere Frage: Was rät Ihnen ihr Architekt, wie sie mit seinem Planungsfehler und den daraus resultierenden Ausführungsfehlern des Zimmerers und des Trockenbauers umgehen sollen? In dieser Reihenfolge wird doch ein Schuh draus!

    Nächste Frage: Wollen Sie alles umbauen lassen? Wenn nicht, dann wollen Sie also einen Minderwertausgleich? Den Minderwert zahlt doch aber der Verursacher, oder?! Ist das in Ihrem Fall nicht der Architekt? Wieso soll der Trockenbauer den Schadenersatz für den Architekt zahlen? Diese und ähnliche Fragen sollten Sie mal mit ihrem Anwalt bereden, denn wir kennen ihre Verträge nicht und wir sind auch keine Anwälte. Sie brauchen einen Fachanwalt und eine fundierte Prozessvorbereitung. Dazu gehören auch Protokolle, Mängelrügen und Beweissicherungen. Die Bauleitung sorgt für die Feststellung von Mängeln und die Zuweisung. Schwierig wird es, wenn die Bauleitung selbst die Mängel zu verantworten hat. Ausführungsdetails als Plan sind nicht zwingend notwendig wenn die Bauleitung die Details vor Ort angibt. Der Fachanwalt gibt Ihnen auch Ratschläge bezüglich Rechnungen und Vermeidung von unnötigen Zusatzkosten. Gruß Die Reihe ist doch: Zimmermann wechselt falsch  -  Architekt (soweit damit Beauftragt) macht keine Mangelanzeige an diesen  -  Innenausbauer ist der letzte und wird gebissen obwohl der nichts damit zu tun hat!

    Anwalt suchen und auch dem Architekt den Streit verkünden. Die haben für sowas eine Versicherung. Es muss immer der Handwerker leiden :-( Guckst Du hier.


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