Es geht um die Lage (Höhe über der Dachhaut) des Notüberlaufs eines Flachdaches mit umlaufender Attika. Mittels Gefälledämmung ist eine diagonale Kehle ausgebildet. Das Wasser wird so zu einer Hausecke geführt und mittels Attikadurchführung entwässert.
Mein Dachdecker hat den Notüberlauf (auch Attikadurchführung/ freie Entwässerung nach außen) nun 10 cm oberhalb der normalen Entwässerung angeordnet. Er sagt, das wäre so fachlich korrekt. "Das macht man immer so".
Für mich bedeutet dies aber, dass der Notüberlauf überhaupt erst dann seine Funktion erfüllen kann, wenn sich das Wasser auf eine Höhe von min. 20 cm angestaut hat. Bei den Dachabmessungen gedeutet dies eine Auflast von ca. 12 Tonnen Gewicht. Bei Starkregen wird das sicherlich nur kurzfristig der Fall sein. Aber falls der normale Ablauf mal verstopft ist würde dieses Gewicht ja permanent (also bis die Verstopfung auffällt) dort stehen.
Für mich ist das irgendwie nicht logisch. Warum den Notüberlauf nicht tiefer setzen und seitlich vom normalen Ablauf anordnen?
Kann mir bitte jemand helfen? Wo ist die Lagebestimmung geregelt? Habe lange gesucht, aber leider nichts gefunden - auch die 10 cm-Regel meines Dachdeckers nicht.
Vielen Dank, Gruß Kai