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Lage Flachdach-Notüberlauf (Attikadurchführung)
BAU-Forum: Dach

Lage Flachdach-Notüberlauf (Attikadurchführung)

Hallo, ich habe eine kurze Frage und würde mich sehr über eine Antwort freuen:

Es geht um die Lage (Höhe über der Dachhaut) des Notüberlaufs eines Flachdaches mit umlaufender Attika. Mittels Gefälledämmung ist eine diagonale Kehle ausgebildet. Das Wasser wird so zu einer Hausecke geführt und mittels Attikadurchführung entwässert.

Mein Dachdecker hat den Notüberlauf (auch Attikadurchführung/ freie Entwässerung nach außen) nun 10 cm oberhalb der normalen Entwässerung angeordnet. Er sagt, das wäre so fachlich korrekt. "Das macht man immer so".

Für mich bedeutet dies aber, dass der Notüberlauf überhaupt erst dann seine Funktion erfüllen kann, wenn sich das Wasser auf eine Höhe von min. 20 cm angestaut hat. Bei den Dachabmessungen gedeutet dies eine Auflast von ca. 12 Tonnen Gewicht. Bei Starkregen wird das sicherlich nur kurzfristig der Fall sein. Aber falls der normale Ablauf mal verstopft ist würde dieses Gewicht ja permanent (also bis die Verstopfung auffällt) dort stehen.

Für mich ist das irgendwie nicht logisch. Warum den Notüberlauf nicht tiefer setzen und seitlich vom normalen Ablauf anordnen?

Kann mir bitte jemand helfen? Wo ist die Lagebestimmung geregelt? Habe lange gesucht, aber leider nichts gefunden  -  auch die 10 cm-Regel meines Dachdeckers nicht.

Vielen Dank, Gruß Kai

  • Name:
  • Kai77
  1. das machen wir immer so ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    ... ist eigentlich die dämlichste Antwort, die man einem Kunden geben kann. Sie zeugt durchaus von Unwissen.

    Ein üblicher Dachablauf erreicht seine größte Ablaufleistung bei einer Anstauhöhe von ca. 34 mm. Mithin sollte der Notüberlauf mindestens eine Höhe von 35 mm über dem normalen Dachablauf haben. Der (hoffentlich richtig gewählte) Notüberlauf erreicht ebenfalls bei einer Anstauhöhe von ca. 34 mm seine größte Ablaufleistung. Wenn also der Notüberlauf oder Notablauf ca. 40 mm über dem normalen Ablauf angeorndet wird, dann werden zumindest theoretisch maximal 75 mm Wasser kurzfristig auf der Dachfläche verbleiben. Wieviel die Decke/Unterkonstruktion des Daches vertragen kann, kann Ihnen der Statiker sagen.

    Der Kollege muss zusätzlich bedenken, dass nach der Anordnung eines Gefälles das Wasser sich nicht mehr wie zuvor gleichmäßig auf der Fläche verteilt, sondern konzentriert in einem Bereich. Da kann die Statik der Konstruktion schon mal schnell schlapp machen.

    Fazit: der Notüberlauf sollte nach meiner Auffassung nicht wesentlich höher als 50 mm über dem normalen Dachablauf angeordnet werden.

    Grüße

    Stefan Ibold

  2. Hallo, und vielen Dank für Ihre ...

    Hallo, und vielen Dank für Ihre Antwort. Die erwähnte 10 cm-Regel ist Ihnen also auch nicht bekannt?

    In welchem Regelwerk (DINAbk. o.ä.) könnte ich denn etwas zu dem Thema finden um auch konkret argmentieren zu können? Wenn ich nicht anhand einer Norm o.ä. einen falschen Einbau nachweise wird er direkt mit Mehrkosten (weil Kundenwunsch) um die Ecke kommen.

    Die Erfahrung habe ich leider schon mehrfach gemacht.

    Für mich war das ehrlich gesagt logisch. Ich hätte den Ablauf etwas seitlich versetzt auf Ok  -  bestehender Ablauf angeordnet. Also, wenn A nicht funktioniert sprint B sofort an.

    Also, gibt es eine DIN o.ä. zu dem Thema? 1000000 Dank

    • Name:
    • Kai77
  3. Es gibt

    eine 10 cm. Regelung! Die bezieht sich aber auf eine Anstauhöhe zur Prüfung der Wasserdichtigkeit der Abdichtung.
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