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Vorhandene Dampfsperre weiter nutzen?
BAU-Forum: Dach

Vorhandene Dampfsperre weiter nutzen?

An meinem Haus BJ 1966 sind die Dachziegel marode und müssen ausgewechselt werden. In den 80er Jahren wurde das DGAbk. ausgebaut, dabei wurde eine 14 cm starke Zwischensparrendämmung aus alukaschierter Mineralwolle eingebaut. Die Alukaschierung ist von innen unter die Sparren getackert. Eine Unterspannbahn existiert nicht. Laut Dachdecker muss bei Austausch der Ziegel zwingend die EnEVAbk. 2009 eingehalten werden, d.h. die Dämmung muss einen U-Wert von 0,24 erreichen. Da die vorhandene Dämmung dies nicht hergibt, muss eine Zusatzdämmung aufgebracht werden. Dies muss von außen erfolgen, da die Innenverkleidung nicht abgenommen werden soll. Der vom Dachdecker konsultierte Bauphysiker schlägt dazu vor: Vorhandenen Zwischensparrendämmung mit Alukaschierung belassen, von außen zunächst eine neue (zusätzliche) Dampfsperre, dann Aufsparrendämmung aus Hartschaum (WLS 024,18 cm dick), dann Lattung und Eindeckung. Das ganze ergibt zusammen einen phantastischen U-Wert von 0,09, der selbst die Anforderungen der KfW weit übertrifft, aber die ganze Maßnahme extrem verteuert. Laut Aussage des Bauphysikers muss die Hartschaumdämmung 18 cm stark sein, damit kein Tauwasser entsteht. Bei seiner Taupunkt-Berechnung (Glaserdiagramm) nimmt er an, dass die vorhandene Alukaschierung als Dampfsperre völlig wirkungslos ist. Begründung: Diese sei nicht überprüfbar und könne Risse aufweisen, zudem sei die Tackerung auf den Sparren nicht dampfdicht abgedichtet. Meine Frage: Die Glaser-Rechnung an sich kann ich zwar rechnerisch nachvollziehen. Aber: Ist es wirklich gerechtfertigt, die vorhandene Dampfsperre in der Berechnung völlig außer Acht zu lassen? Selbst wenn irgendwo ein Riss in der Dampfsperre sein sollte, ist die Wasserdampfmenge, die in der Tauphase in die Dämmung diffundiert, Aufgrund der geringen Fläche des Risses sehr gering. In der Verdunstungsphase kann diese Menge dagegen über eine sehr viel größere Fläche nach außen diffundieren. Eine dauerhafte Durchfeuchtung scheint mir also relativ unwahrscheinlich. Liege ich mit dieser Vermutung richtig? Ist es vertretbar, punktuell (an Rissstellen) geringfügige Tauwasserbildung zu riskieren? Zusatzfrage zum Thema Recht: Muss die EnEV2009 wirklich eingehalten werden, auch wenn "nur" die Dachziegel erneuert werden sollen? Aus energetischen Gründen ist der U-Wert der Dachdämmung momentan relativ unerheblich, weil der Dachboden nicht mehr bewohnt ist und die Geschossdecke ebenfalls gedämmt ist.
  • Name:
  • Joachim
  1. Warum kann keiner von den Fachleuten lesen?

    EnEV Anhang 3

    Steildächer Soweit bei Steildächern ..., die beheizte oder gekühlte Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,

    a) ... oder in der Weise erneuert werden, dass

    b) die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden,

    c) innenseitige Bekleidungen oder Verschalungen aufgebracht oder erneuert werden,

    d) Dämmschichten eingebaut werden,

    e) zusätzliche Bekleidungen oder Dämmschichten an Wänden zum unbeheizten Dachraum eingebaut werden,

    sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4 a einzuhalten.

    Wird bei Maßnahmen nach Buchstabe b oder d der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird.

  2. d.h.

    Lt. EnEVAbk. MÜSSEN Sie gar nichts, wenn bereits eine Vollsparrendämmung vorliegt. Wenn die Sparrenhöhe mehr als 14 cm beträgt, dann füllen Sie den Sparrenzwischenraum von außen mit MiWo vollständig auf. Anschließend bauen Sie eine diffusionsoffene Unterdeckbahn ein, dann Konterlattung, Lattung und neue Dacheindeckung inkl. aller neuen Verblechungen.
  3. Ergänzung

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,

    Ihre bauphysikalischen Annahmen sind fehlerhaft. Je nach der inneren Bekleidung der Dachschrägen kann ein Riss in der Alukaschierung erhebliche Folgen haben. Es geht auch nicht um dampfdicht, es geht um luftdicht. Ein wesentlicher Punkt ist der: wenn ich lese, dass die Geschossdeke gedämmt ist, dann könnte ich davon ausgehen, dass es sich um eine Holzbalkendecke handelt? Hier lauert dann die Gefahr.

    Eine Aufsparrendämmung aus extrudiertem oder expandiertem Polystyrol würde ich ohne Not nicht einbauen wollen.

    Ähmm, gibt es eine Zusatzmaßnahme im Sinne der Fachregeln des Dachdeckerhandwerks (Unterspannung, Unterdeckung)?

    Grüße

    Stefan Ibold

  4. Ergänzung zur Ergänzung ;-)

    Herr Ibold meint: Sie müssen unbedingt sicherstellen, dass die thermische Gebäudehülle luftdicht im Sinne der DINAbk. 4108-7 ist, sodass sich keine Zugerscheinungen einstellen, die größere Luftmengen aus dem Raum in die Dämmschicht transportieren. Wenn Sie irgendwelche Rohrdurchführungen haben, die nicht luftdicht abgeklebt sind, dann brauchen Sie über Glaser-Diagramm gar nicht nachdenken, dann bekommen Sie über Konvektion innerhalb einer Winternacht schon mal 250-500 ml Wasser an einer zugigen Rohrdurchführung kondensiert.
  5. Warum kann keiner von den Fachleuten lesen?

    Danke für die ausführlichen Antworten. Lesen kann ich wohl, aber richtig auslegen ist eine zweite Sache ... Meine Frage nach Anwendbarkeit der EnEV2009 bezieht sich auf eine Interpretation des zitierten Buchstaben b) "die Dachhaut bzw. außenseitige Bekleidungen oder Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden", die davon ausgeht, dass die "Dachhaut" immer mehr ist als nur die Ziegel, nämlich mindestens noch die Lattung und ggf. vorhandene Konterlattung und Unterspannbahn mit einschließt. Nach dieser Interpretation fällt der alleinige Austausch der Ziegel dann nicht unter die Regelungen der EnEV (siehe Link). Da mir diese Argumentation etwas weit hergeholt vorkommt, wollte ich mich nochmal vergewissern.

    Aber sei es drum, wegen der Unwägbarkeiten in Bezug auf die vorhandene Dampfsperre und der damit verbundenen Risiken (Danke für die Klarstellung), habe ich mich dann für eine neue, von außen angebrachte Dampfsperre entschieden. Damit steht die Anwendbarkeit der EnEV dann auch außer Frage.

    Herr Ibold: Ihre Aussage "Eine Aufsparrendämmung aus extrudiertem oder expandiertem Polystyrol würde ich ohne Not nicht einbauen wollen. " hat mich stutzig gemacht. Wo liegen die Probleme? Das Material wurde mir "wärmstens" empfohlen. Baubiologische Bedenken? Umweltbedenken? Brandschutz? Korrekte Dampfsperre wird natürlich vorausgesetzt. Aber der Satz: "Eine Aufsparrendämmung aus extrudiertem oder expandiertem Polystyrol würde ich ohne Not nicht einbauen wollen. " hat mich stutzig gemacht. Wo liegen die Probleme? Das Material wurde mir "wärmstens" empfohlen. Baubiologische Bedenken? Umweltbedenken? Brandschutz? Korrekte Dampfsperre wird natürlich vorausgesetzt.

    • Name:
    • Joachim
  6. Grummelgrummelgrummel

    Oh Mann, da haben sich die Theoretiker vom DIBt zusammen mit den Bauministern der Länder ja mal wieder einen ausgekegelt! Wie wahrscheinlich ist es, dass bei einem ausgebauten Dach nur die Ziegel, nicht aber die Lattung erneuert wird? Diese Wortklauberei ist hahnebüchen. Jeder vernünftige Mensch baut im Rahmen einer neuen Eindeckung auch eine neue Lattung samt Unterspannbahn ein.

    Da wird die EnEVAbk. alle 2 Jahre als fette Sau zum Markt geführt und beim Verkauf merkt man dass nicht nur das Fett, sondern auch gleich noch das Fleisch fehlt. Und das nur wegen spitzfindiger Auslegungen.

    OK, schauen wir uns mal Pkt. 5 des DIBt-Kommentars an! DA haben WIR doch ihren Fall  -  lieber Fragesteller! Sie können Ziegel und Lattung erneuern und dabei gleich auch noch eine DIFFUSIONSOFFENE Unterdeckbahn einbauen und eine Konterlattung ohne dass Sie an den Dachsparren was ändern oder außen eine zusätzliche Dämmung aufbringen müssen.

    Sie schulden lediglich eine vollständige Ausdämmung des vorhandenen Sparrenzwischenraumes, also bis Außenkante Sparren, was Sie auch von außen durch Nachlegen zusätzlicher Dämmmatten erreichen können.

    Sie verstoßen also nicht gegen die EnEV, wenn Sie den teuren Schichtenaufbau der Aufsparrendämmung abwählen und aus Kostengründen die von mir erläuterte Minimalvariante fahren.

  7. bei

    z.B. Sturmschaden mit mehr als 10 % der Flächeneindeckung ergibt die Ausnahmeregelung schon ihren Sinn.

    Bei Sanierung der Eindeckung und entsprechender Ertüchtigung der Konstruktion, wird in den meisten Fällen mind. eine Unterspannung notwendig, die i.d. FR. unterhalb einer Konterlattung angeordnet wird.

    MfG AR

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