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Dach vorherige Mengenberechnung und Aufmaß mit Abzugsflächen gleich zu brechnen?
BAU-Forum: Dach

Dach vorherige Mengenberechnung und Aufmaß mit Abzugsflächen gleich zu brechnen?

Guten Tag!
Ich habe eine Frage zu einer Dachsanierung, bzw. der Berechnnug der Dachflächen und Aufmaß.
Sind bei der vorherige Berechnung der Dachflächen für ein Angebot, ebenfalls wie beim späteren Aufmaß für die Rechnungsstellung, übermessene Flächen zu berücksichtigen?
Also, werden Fenster, Kaminflächen (das wo dann der Kamin im Dach steht und keine Ziegel sind) schon bei der Angebotsstellung und Berechnung der benötigten Materialien für das Angebot abgezogen?
Welche Flächengrößen dürfen abgezogen werden?
Vielleicht kann mir ja jemand eine sachliche Antwort nennen?
Gruß Julia
  • Name:
  • Julia
  1. Warum fragen Sie das?

    Machen Sie grad die Ausschreibung?
    Wollen Sie ein LVAbk. erstellen für einen EP-Vertrag (Einzelpreise) oder für einen GP-Vertrag (Pauschalvertrag)?
    Für einen EP-Vertrag übermessen Sie als Architekt erstmal alle kleinen und mittleren Abzugsflächen. Steht Ihnen ja frei sicherheitshalber etwas höhere Massen bei der Ausschreibung anzusetzen. So kompensiert mancher Architekt im Gesamtpreisbild durch anfängliche großzügig kalkulierte Massen die leider manchmal auftretenden kleineren Nachträge, ohne dass der Bauherr sich über große Kostenabweichungen zwischen Angebotssumme und Rechnungssumme ärgert.
    Abgerechnet wird dann bei VOBAbk.-Vertrag bzw. bei vereinbartem Aufmaß nach Aufmaß unter Abzug der abzugsfähigen Flächen.
  2. Ich frage dies, weil ich eine ...

    Ich frage dies, weil ich eine mündlich Nachprüfung für meinen Meister machen muss und ich mir nicht mehr ganz sicher bin, ob nun bei einer Dachberechnung vorher abgezogen wird, für die Materalkalkulation, oder erst für das Aufmaß, sprich Abrechnung?
    Da der eine sagt so, der andere so, aber was wollen nun die alten Meister haben?
  3. Grundsätzlich

    sollte es doch erstmal so sein, dass die Ausführenden, also der Meisterbetrieb (eigentlich) ein Leistungsverzeichnis vom Architekten bekommt.
    Muss der Meisterbetrieb selbst ein LVAbk. erstellen und verpreisen, dann sollte er die Flächen abziehen, so bleibt die Angebotssumme niedrig und sollten Mehrmengen anfallen, so sind diese zum angebotenene Einheitspreis abrechenbar.
    Werden LVs so genau knapp kalkuliert, eignen Sie sich jedoch weniger gut für nachträgliche Vereinbarung eines Pauschalpreises auf Grundlage dieses LVs, weil für den Miesterbetrieb nur wenig Spielraum drinsteckt.
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