Guten Tag,
wir haben in BW eine Dachgaube (Schleppgaube) vom Architekten/Zimmermann bauen lassen.
Sie ist nun fertig, sie sieht toll aus, aber hat nur einen Mangel: Der Abstand zum Nachbarn (Brandschutz) beträgt statt 1.25 m nur 1,06 m, also 19 cm weniger.
Ich muss dazu sagen, dass der Architekt darauf aufmerksam gemacht hat und nicht einverstanden war mit meinem Vorschlag.
Ich habe ihm erklärt, dass man auf den vorhandenen Sparren aufsetzen kann (anstatt einen neuen Sparren einzuziehen), und dass die Gaube symmetrisch aussieht, und nicht einseitig "hingehudelt".
Ich setzte mich durch, und alles (cm sind am Bau kein Maß!) schien in Ordnung, wenn es den lieben Nachbarn nicht gäbe. (Wir besitzen eine Doppelhaushälfte).
Er kam und rechnete uns vor, dass wir den Grenzabstand nicht eingehalten hätten und verlangte von uns eine Bescheinigung, dass das so in Ordnung sei. Er weiß sehr wohl, das ich ihm die Bescheinigung nicht geben kann.
Frage:
Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für unsere Gaube oder muss ich die Gaube zum Nachbarn hin feuerfest verkleiden (Blech mit Feuerfestem Material (im Extremfall mit Promat) oder den überstehenden Teil wieder einreißen?
Gaube auf Doppelhaushälfte, Grenzabstand um 19 cm unterschritten, Ausnahmegenehmigung oder Feuerfeste Verkleidung
BAU-Forum: Dach
Gaube auf Doppelhaushälfte, Grenzabstand um 19 cm unterschritten, Ausnahmegenehmigung oder Feuerfeste Verkleidung
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Tja, dumm gelaufen. Zunächst ist es ...
Tja, dumm gelaufen. Zunächst ist es Tja, dumm gelaufen.
Zunächst ist es tatsächlich so, dass Sie mit Dachflächenfenstern, Gauben etc. bestimmte Abstände einhalten müssen. Das dient dem Schutz Ihres Nachbarn im Brandfall.
Handelte es sich um ein genehmigungsfreies BVAbk.? Anzeigeverfahren? Genehmigungspflichtig? Schwarzbau?
Was hält Ihre Gebäudeversicherung wohl von Verstößen gegen Baurecht? Denken Sie auch an den Schadensfall.
Genehmigungsfreies Bauen bzw. in einem Bauanzeigeverfahren bauen geht nur, wenn alle Bauvorschriften eingehalten werden können und werden. Das ist bei Ihnen nun der Fall und Sie haben als Errichter dafür zu sorgen, dass das auch so ist.
Schicken Sie Ihren Architekten, der das im übrigen hätte wissen müssen, zur Bauaufsicht zwecks Klärung des Problems. Das heißt also
Abweichungsantrag stellen und als Kompensationsmaßnahme einen Planungsvorschlag machen, der eine Brandweiterleitung unterbindet.
Viel Erfolg.
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