Hallo!
Nach einer Dämmung und neu Eindeckung meines Dachs errechnet der Dachdeckerbetrieb ein 8 % größeres Aufmaß der Dachfläche in der Abschlussrechnung.
Streitpungt ist die Berechnung der Fläche zweier Dachgauben zu der Gesamtfläche des Dachs. Beide Dachgauben haben eine Fläche von je 28,76 m² inklusive der Ortgangpfannen. Den Ausschnitt den jede Gaube im Gesamtdach beansprucht beträgt 32,21 m². Danach verkleinert sich meiner Ansicht die gesamte Dachfläche um - 2 x 3,45 m².
Mein Dachdecker vertritt die Ansicht: Dass der seitliche Überstand der Gauben (eine Reihe Ortganpfannen) über dem Hauptdach eine Vergrößerung der Gesamfläch von 3 m² verursacht.
Das die Länge der eingedeckten Dachgaube 0,67 m kürzer ist als der seitlicher Dachausschnitt wird dabei nicht berechnet.
Ist diese Verfahrensweise nach VOBAbk. zulässig?
Vielen Dank
Michael
Flächenberechnung einer Dachgaube nach VOB
BAU-Forum: Dach
Flächenberechnung einer Dachgaube nach VOB
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also
Moin,
abgemessen wird von Außenkante Dach bis Außenkante Dach = Außenkante Ortgangziegel/Giebelstein bis Außenkante Ortgangziegel/Giebelstein.
Das gilt für ALLE Dachflächen, bei denen z.B. der Ortgang vorhanden ist.
Abgezogen wird die reale Fläche, die z.B. durch die Gaube entsteht. D.h. Gaube linke Außenecke des traufseitigen Wandanschlusses bis Gaube rechte Außenecke des traufseitigen Wandanschlusses multipilziert mit der Höhe im Verlauf der Sparren des Hauptdaches bis zu dem Punkt, an dem der Ortgangziegel/Giebelstein der Gaube (Kopf) mit dem darunter liegenden Flächenziegel (ebenfalls Kopf) zusammenkommen = Übergangsbereich.
Die Dachfläche der Gaube, also AK Ortgangziegel/Giebelstein bis AK Ortgangziegel/Giebelstein mulitipliziert mit der Länge des Ortgangs (bis zum Kopfbereich/Übergangsbereich) wird wieder hinzugezogen.
Fazit: der Abzug der Gaube errechnet sich aus der tatsächlichen Breite der Gaubenstirnansicht und nicht nach der Dachfläche der Gaube, während die tatsächliche Dachfläche der Gaube wieder addiert werden muss.
Allerdings hat das noch einen kleinen Haken: der Ortgangziegel/Giebelstein müsste danach eigentlich als Mehrpreisposition oder Zulage definiert sein.
Bei Ihnen müsste danach die Dachfläche eine sehr hohe Dachneigung haben und die Gaube eine sehr flache Neigung, denn ansonsten bekomme ich nicht hin, dass die Gaube zwei Reihen weniger haben soll.
Um Missverständnissen vorzubeugen, können Sie mir mal eine Skizze zukommen lassen.
Grüße
Stefan Ibold
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