Zinkdach mit 1,5 ° Neigung: fachgerecht?
BAU-Forum: Dach
Zinkdach mit 1,5 ° Neigung: fachgerecht?
beim Ausbau meines Dachgeschosses wurden zwei Gaubendächer aus Titanzink mit Stehfalzen eingebaut, auf denen nach dem Regen das Wasser nicht vollständig abfließt, sodass ich mich frage, ob sie fachgerecht ausgeführt sind. Welche Risiken bestehen und was könnte ich tun?
Wegen der geringen Dachneigung wurde auf mein Drängen hin eine Falzdichtung angebracht, da der Hersteller (Rheinzink) dies bei Dachneigungen unter 10 ° vorschreibt; er schreibt aber auch eine Mindestdachneigung von 3 ° vor, und ich zweifele nun, ob ich überhaupt soviel habe. Wenn ich die Berechnungsformel, die ich auf dem Internet gefunden habe, richtig verstanden habe (?), bräuchte ich dafür bei meiner Gaubendachtiefe von 2,40 m einen Höhenunterschied von gut 13 cm. Nun habe ich beim Einbau des Holzgerüstes der Gaube leider den Höhenunterschied nicht gemessen, aber soweit ich mich an den angeschrägten Balken auf dem seitlichen Trägerbalken der Gaube erinnere, hat dieser allenfalls einen Höhenunterschied von 5 - 7 cm, womit das Dach nach meiner Schätzung nur eine Neigung von ca. 1,5 % hätte.
Der Architekt hat im Bauplan keine genauen Vorgaben gemacht und meint dazu, dass dies bei zwei so kleinen Blechdächern (2,40 x 5 m) keine Rolle spiele und dass die Blechdächer in Paris schon lange ohne Dachneigung gebaut werden und jahrzehntelang halten. Hmmm ...
Meine Frage an die Experten: besteht ein Risiko? Wenn ja, was könnte ich tun? Die Bauabnahme ist noch nicht erfolgt.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
-
Umrechnung z.B. hier
bei 7 cm sind es in der Tat nur ca. 1,5 °.
Und bei so geringem Gefälle kann ein ungenauer Einbau zu einer Vertiefung führen in der sich Wasser sammelt.
Wer plant da eigentlich?
Gruß -
Vertiefungen sind schon da!
Vielen Dank für die Antwort.
Tatsächlich gibt es leichte Vertiefungen, in denen das Regenwasser stehenbleibt. Bei Sommerwetter wie heute (18 °C, kräftiger Wind) ist es zwar nach einer Stunde abgetrocknet, aber ich befürchte, dass es im Winter lange stehenbleiben könnte?
Geplant scheint mir da nichts genaues zu sein. Im Bauplan ist zwar eine Abschrägung (Dachneigung) eingezeichnet, aber ohne Angaben zu den Massen. Und der Bauunternehmer hat es m.E. einfach über den Daumen gepeilt, denn an die genauen Masse kann er sich nicht mehr erinnern.
Meine Frage wäre dann, ob das Zinkblech schneller rostet, wenn das Regenwasser lange stehenbleibt, und ob es noch andere Risiken gibt? Und ob ich vor der Bauabnahme etwas unternehmen sollte (ich kenne mich da leider nicht gut aus, weil's mein erstes Bauvorhaben ist)? -
Dachneigung
Rheinzink und auch die Fachregeln des DDH schreiben eine Mindestdachneigung von 3 ° vor. Was gibt es also danach noch zu diskutieren, darunter ist die Deckung nicht mehr regensicher.Der Architekt hat im Bauplan keine genauen Vorgaben gemacht und meint dazu, dass dies bei zwei so kleinen Blechdächern (2,40 x 5 m) keine Rolle spiele und dass die Blechdächer in Paris schon lange ohne Dachneigung gebaut werden und jahrzehntelang halten. ------------------------------------------------------------------
Geile Architektenaussage: Wenn es in Paris einregnet interessiert es Sie doch auch nicht, oder?
Was interessiert hier die Blechdächer in Paris? Mit Sicherheit sind das keine Doppelstehfalzdächer, sondern eher Dachleistendächer, wenn ich mich richtig an die Parisdächer erinnere.
Für diese Aussage sollten Sie Ihrem Architekten in den Ar ... treten, denn das hat er sich verdient -
Ich bitte um Hilfe, denn es ist komplizierter
Vielen Dank, und Entschuldigung, wenn ich dumme Fragen gestellt habe, aber ich bin 'halt nur Laie.
Das Problem ist, dass der Bauunternehmer das Zinkdach schon einmal herausreißen und erneuern musste, weil er mit der Lattung gepfuscht hatte (Konterlattung quer zur Dachneigung, sodass Wasser nicht hätte ablaufen können, wenn's eingedrungen wäre). Leider hatte ich beim ersten Mal die geringe Dachneigung nicht bemerkt, weil es da nicht regnete. Wenn ich jetzt nochmal eine Nachbesserung verlange, fürchte ich, dass das nur auf dem Rechtsweg gehen wird, und dass dann der Rest vom Umbau zum Stillstand kommt und das Dach im Winter noch nicht fertig ist ... Und darum wollte ich erstmal genau wissen, welche Risiken bestehen, und dann schauen, ob alles neu machen wirklich die einzige Lösung ist. Ich wäre deshalb dankbar für Hilfe, v.a. bei folgenden Fragen:
1. Wenn es nicht regensicher ist, wird es dann ständig einregnen, oder nur bei starken Unwettern? Und könnte ich in letzterem Fall damit leben, weil ich Falzdichtungen plus Unterspannbahn und Unterdach habe? Oder bekomme ich trotzdem Ärger?
2. Wird mein Zink wegen der geringen Dachneigung weniger lange halten, z.B. nur 5 statt 50 Jahre, oder doch 40 statt 50 Jahre ...?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. -
Zinkdach
Nehmen Sie sich einen Sachverständigen der für Sie zuständigen Handwerkskammer und lassen Sie das Dach kontrollieren, sonst wird das nichts nur mit der Internetberatung ... -
Ruhe bewahren - das wird schon wieder!
Oiso Herr König,
das Ganze erst ein mal sitzen lassen und Ruhe bewahren. Dem
Zinkdach ist es vollkommen egal ob es zu 1,5 % geneigt ist oder
die erforderliche Mindestdachneigung von 3,0 % bei Falzeinlage hat. Wie sonst sollte es sonst begründet werden, das Mauerabdeckugen unter bestimmten Bedingungen ohne Gefälle verlegt werden dürfen. Viele Blechdächer funktionierten über
Jahrzehnte - vielleicht liegt es daran, dass sie nicht gewusst
haben das es in der Neuzeit Regeln mit Mindestdachneigungen
eingeführt wurden. Auch heute finde ich funktionierende Stehfalzblechdächer deren Mindestneigung unterschritten wurde. Es gibt aber auch Blechdächer die entsprechend den gültigen Normen erstellt wurden und nicht trotzdem nicht
dicht sind. Zur Funktionstüchtigkeit und Nachhaltigkeit Ihres
Blechdaches ist es viel wichtiger zu Erfahren, ob eine Unterdeckbahn mit Entwässerungsfunktion eingebaut wurde, ob
er bauhysikalische Aufbau stimmt oder die Übergangsanschlüsse zur Bestandsdeckung fachgerecht ausgeführt wurde. Diese Parameter sind von exorbitanter Wichigeit nicht der Sachverhalt, dass das Blech mit einer Neigung von 1,5 % oder 3,00 % verlegt wurde. Das Blech als Solches ist so blöd, dass es diese Gegebenheit nicht unterscheiden kann. Selbstverständlich haben Sie gute Chancen mit einem ö.b.u.v.SV Ihre Mindestdachneigung durchzusezten, vergessen Sie dabei aber nicht was vertragsrechtlich als geschuldetes Bausoll vereinbart wurde. Desweitern kann es Ihnen passieren das Sie an einen ö.b.u.v.SV geraten, der dem Richter erklärt, dass es wesentlich wichtiger ist, dass die Funktionstüchtigkeit eines Blechdaches gegeben ist als die strikte Einhaltung einer Mindestdachneigung. Hoffe, dass ich Ihnen mit meinem Erfahrungsbericht bei Ihre Entscheidung etwas helfen konnte. Abschlussbemerkung für den Notfall: Die Einschätzung eines Doppelstehfalzdaches unterliegt dem Klempner- (Spenglerhandwerk) somit einem ö.b.u.v.SV aus dem
Bereich Spengler- bzw. Klempnerhandwerk.
Viele Grüße aus Oberbayern -
Blechdach
Ist ja schön, so lange kein Schaden auftritt. Aber wie wollen Sie vor Gericht argumentieren, wenn ein Schaden da ist. Da können Sie nur Fachregeln heranziehen, oder haben Sie eigene?
Im vorhandenen Fall kommt es doch offensichtlich zum Schaden.
Im übrigen darf ich Ihnen sagen, dass sich die einzelnen Hersteller ganz schnell aus der Verantwortung ziehen, wenn so ein grundsätzlicher nicht regelkonformer Dachaufbau vorhanden ist.
Was machen Sie denn dann, lieber Herr Schäfer? -
Wo soll es da zum Schaden kommen und warum?
Oiso,
wo soll es da bitte und warum zu einen Schaden kommen?
wegen der Unterschreitung der Mindestdachneigung doch wohl nicht,
vielleicht können Sie mir das mal Erklären. Zudem verweise ich
auf die kausale Fragestellung es "sollte versucht werden eine
einvernehmliche Lösung zu finden.
Kollegiale Grüße aus Oberbayern, Herr Dachdeckermeister
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