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Dacherhöhung verdeckt Lüftungsschlitze beim Nachbarn
BAU-Forum: Dach

Dacherhöhung verdeckt Lüftungsschlitze beim Nachbarn

Hallo liebe Experten,
wir sanieren gerade eine sehr große Doppelhaushälfte in Bayern. Ein Teil der Sanierung ist eine einseitige Aufstockung des Daches unserer Doppelhaushälfte. Zur Ist-Situation: Die Doppelhaushälften sind versetzt zueinander gebaut. Die Oberkante des Daches der Doppelhaushälfte des Nachbarn ist ca. 1 m über der bisherigen Oberkante unseres Daches auf der Ostseite des Hauses, bedingt durch die versetzte Bauweise. Nun haben wir von Gemeinde und Landratsamt eine einseitige Erhöhung genehmigt erhalten, welche ein "Nachziehen" unseres Daches bis kurz unter der Dachkante des Nachbarhauses vorsieht.
Nach Baubeginn beschwert sich nun unsere Nachbarin, da sich in der ehemaligen Außenwand, jetzt Kommunwand, drei kleine Lüftungslöcher (je ca. 8 cm Durchmesser) zur Belüftung ihres Speichers befinden. Diese werden nun durch unsere Wand verdeckt.
Muss ich hier für Abhilfe sorgen? Unser Architekt meint, dass wir keinen Ersatz schaffen müssen, ich bin mir da aber nicht so sicher ...
Vielen Dank für alle Meinungen!
Andreas
  • Name:
  • Andreas Krüger
  1. ich würde es machen

    ... ungeachtet ob sie müssen oder nicht, aus Anstand und im Interesse der zukünftigen Nachbarschaftsbeziehungen. Es scheint sich, in Bezug auf Ihr Projekt, ja nur um eine Kleinigkeit zu handeln.
  2. Machen Sie klar Schiff.

    Osio Andreas Krüger,
    mach mit dem Nachbarn klar Schiff  -  wegen diesen drei Löchern oder wollen Sie sowas wie mich auf der Baustelle haben. Der Architekt zieht sich bei einer eventuellen Auseinandersetzung mit Ihrem Nachbarn mit Sicherheit aus der Affäre.
    Gruß aus Oberbayern
  3. Danke, aber:

    So würde ich das auch sehen, zwecks gutem Nachbarschaftsverhältnis. Aber leider ist diese Anfrage unserer Nachbarin keine normale Bitte. Die Lüftungsschlitze sind ziemlich unnütz für sie, darum geht es ihr nicht. Leider ist unsere Nachbarin ziemlich kompliziert, wirft uns alle möglichen Steine in den Weg und versucht, unseren Umbau zu verhindern. Einige der bislang angewandten Methoden:
    • Einspruch bei der Gemeinde und im Landratsamt gegen unseren Eingabeplan (wurde abgewiesen)
    • laut Aussage des Bauamtes tägliche Anrufe der Nachbarin mit Beschwerden (vom Bauamt abgewiesen)
    • Anrufe bei der Polizei wegen Baulärm (von der Polizei abgewiesen, weil wir uns streng an die Vorgaben halten)
    • Keine Entgegennahme irgendwelcher Anrufe, Schreiben o.ä. (Geheimnummer, Postkasten zugeklebt, Zustellung nur über Postfach ...)
    • Sie legt Leitern und sonstiges Gerümpel auf die (öffentliche) Straße (ohne Parkverbot), um das Parken von Baustellenfahrzeugen zu verhindern
    • Gestern besprühte sie unsere Bauarbeiter mit einem Gartenschlauch, auch in die Fahrzeuge der Gaswerke. Die waren klitschnass und stinksauer.
    • Wenn wir nicht da sind, geht sie auf die Baustelle und beschimpft unsere Bauarbeiter, vorrangig die jungen Lehrlinge.

    => Diese Sache mit den Schlitzen ist also nur einer unter vielen Punkten, mit dem sie unseren Bau aufhalten will. Laut Auskunft des Architekten kann sie da aber nichts machen. Wenn wir die Luft aber durch unser Dach abführen, müssen wir extra Auslässe planen (wir sind Niedrigenergiehaus, Brandschutz ...) etc., was auch Geld bedeutet, aber keinerlei Verbesserung der Beziehung zur Nachbarin verspricht.
    Beste Grüße,
    Andreas

  4. Auch aber!

    Oiso Andreas,
    schöne wenn auch für Sie bedauerliche Geschichte. Aber
    jetzt erst recht  -  Sie werden doch Ihrer Nachbarin keinen
    Anlass zu einem berichtiten Einspruch Ihrer Baumaßnahme geben.
    Bedenken Sie, wenn Sie Ihre Vorhaben verwirklichen auch wenn
    es bauphysikalisch und Bauablauftechnisch erklärbar ist greifen
    Sie unerlaubt in das uneingeschränkt Eigentumsrecht Dritter ein.
    Klären Sie das Problem im Vorfeld am besten diret mit dem Bauamt.
    Sie sparen sich eine Menge Ärger  -  auch wenn das Ganze wirklich
    schlimm ist. Auch wenn es nicht viel Trost spendet  -  Sie sind
    bei derartigen grundstückgrenzenden Bauvorhaben nicht der Einzige
    der sowas erfahren muss.
    Viele Grüße
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