ich habe ähnliche ältere Beiträge bereits gelesen, möchte aber doch mein Problem hier noch einmal zur Diskussion stellen.
Wir haben 2006 ein Haus südlich von Berlin (also in Brandenburg) gebaut. Seitdem hatten wir zweimal einen Schaden am Dach (verschiedene Stellen) durch starken Wind (einmal im Januar 2007 durch Kyrill, das zweite Mal bei Windstärke 8-9 letztes Wochenende).
Den ersten Schaden haben wir über die Versicherung abgewickelt, bei dem zweiten sind wir auch gerade dabei.
Unser Haus steht in einem stark windigen Gebiet (innerhalb Windzone 2) völlig frei am Feld. Unser hiesiger Dachdecker spricht von exponierter Lage.
Da unser Haus das einzige ist, welches Dachschäden durch den Wind davongetragen hat, nehmen wir an, dass das Dach mangelhaft gedeckt wurde. Da unser zukünftiger Nachbar Dachdecker ist, hat er sich unser Dach mal angeschaut und festgestellt, dass kein Dachziegel geklammert ist. Die Ortgänge sind regelkonform geschraubt.
Bereits nach dem ersten Schaden hatten wir unsere Baufirma gebeten, das Dach entsprechend zu sichern. In einer Stellungnahme wurde uns mitgeteilt, dass das Dach entsprechend der technischen Regeln gedeckt wurde und keine weiteren Maßnahmen vorgenommen werden. Nun nach erneuter Aufforderung nach dem diesjährigen Schaden wurde uns mitgeteilt, dass es damals keine Regelungen bezüglich einer Klammerung von Dachziegeln gab. Gibt es denn heute eine abweichende Regelung?
Da wir ein Haus von einem Bauunternehmer gekauft haben inkl. Bauleiter, welcher laut Vertrag die Gewerke koordiniert, qualitativ und terminlich kontrolliert, hätte dieser doch eine Klammerung fordern müssen oder uns zumindest darauf aufmerksam machen müssen, dass eine solche notwendig sein kann, oder?
Aufgrund von Recherchen sind wir der Meinung, dass bei unserem Haus einige Faktoren (Lage des Hauses, Windverhältnisse, Vorhandensein einer großen Gaube ...) für eine Klammerung sprechen. Steht uns eine Nachbesserung im Rahmen der Garantieleistung zu?
Weitere Angaben:
- Windzone 2
- exponierte Lage, da frei am Feld
- Satteldach (West- bis Südwest-Ausrichtung)
- Dachneigung 45 °
- Dachüberstände 50 cm
- große Gaube mit Bodentiefen Fenstern auf der West-Südwestseite
- Firsthöhe ca. 10 m
- Dachgeschoss ausgebaut, aber Spitzbogen mit gut 2 m Höhe ist offen (d.h. ungedämmt, nur überlappende Unterspannbahn) - Bedeutet das dann offene Deckunterlage?
- Tondachziegel Pfleiderer Terra Extra (ca. 10 Stück pro m²)
Vielen Dank vorab für Eure Meinungen!
Gruß, Anke