ich habe ein Problem mit meinem Flachdach. Bei meinem Neubau hat vor ca. 1 Jahr ein Dachdeckerunternehmen das Dach aufgebaut.
Das Dach hat folgenden Aufbau
- Beton 22 cm
- Anstrich
- Schweißbahn / Dampfbremse
- Dämmung 10 cm
- Schweißbahn Polybitumen Unterlage
- Schweißbahn Polybitumen Bauder E wurzelfest.
Die Dämmung wurde dabei mit der Unterlage in Kammern verpackt, dh. die haben die Unterlage nicht kompl. über die Dämmung gezogen, sondern immer mal wieder bis auf die Dampfbremschweißbahn, so sind 4 Kammern auf dem Dach entstanden, auf diesen Aufbau wurde dann die Oberlage aufgebracht. Angeblich könnte man bei dem Kammeraufbau leichter eine undichte Stelle finden.
Ich wollte nun das Dach begrünen lassen und habe dazu ein paar Dachdecker gefragt, der der das Dach gemacht hat ist leider pleite , Dabei wurde geäußert, dass es sich bei meinem Dach um eine Sonderkonstruktion handelt die 0 ° Dachneigung hat. Der Aufbau aus nur einer Oberlagen Schweißbahn währe nicht ausreichend.
Ich habe nun ein Problem. Der Dachdecker der das Dach gemacht hat, hatte dazu damals nichts gesagt, mein Architekt und Bauleiter hat das so abgenommen. Nun stellt sich im Nachhinein heraus dass das Dach laut Flachdachrichtlinien so vermutlich nicht in Ordnung ist.
Lt. Dachdecker muss dazu noch mal eine Lage auf die Bauder E aufgebracht werden. Dazu muss aber die Attika sowie der Hausanschluss freigelegt werden.
Wie sollte man in diesem Fall vorgehen, ich habe meinem Architekten/Bauleiter über das Problem informiert, auch darüber das er die Kosten für den Rückbau der Attika sowie des Anschlussbereichs am Haus tragen muss. Geäußert hat er sich noch nicht.
Soweit mir bekannt trägt der Bauleiter bei baulichen Mängeln die Verantwortung und kann haftbar gemacht werden.
Patrick