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Dachanschluss zum Nachbarreihenhaus
BAU-Forum: Dach

Dachanschluss zum Nachbarreihenhaus

Guten Tag,
mein Nachbar hat letztes Jahr sein Dach neu decken lassen.
Vor einigen Wochen habe ich nun bei mir im angrenzenden Reihenhaus einen Schimmelfleck an der Decke / Wand gehabt.
Nachdem ich die Tapete an der Schimmelstelle entfernt hatte, habe ich erst gesehen, wie groß das Desaster ist: ca. 1 m² Schimmelbildung die Wand runter unter der Tapete, die Decke war auch durchnässt.
Ich bin der Sache nachgegangen und habe festgestellt, dass bei der neuen Eindeckung beim Nachbarn eine "Trennschiene" zwischen den Ziegeln / Eindeckungen beider Häuser montiert wurde. Dabei wurden die angrenzende Ziegelreihe auf meinem Dach bewegt bzw. es wurden an den Ziegeln zur Schiene hin die "Auflagen" abgeschlagen bzw. abgeflacht und es wurden Löcher in einige Ziegel gebohrt um diese mit der Lattung zu verschrauben.
Gleichzeitig hat ein Test mit einem Wasserschlauch gezeigt, das eben zwischen erster und zweiter Ziegelreihe Wasser reinlief.
Ich habe die Ziegel daraufhin soweit wieder hin- und herbewegt, bis es aus meiner Sicht wieder dicht war.
Bleibt mein Wasserschaden.
Meine Fragen dazu:
1. Ich wurde nicht darüber informiert, dass auf meinem Dach Änderungen vorgenommen wurden (Dachziegel bearbeitet / angebohrt). Soweit ich das sehe, ist das nicht rechtens bzw. schon Sachbeschädigung? Gibt es da eindeutige Vorschriften dazu.
2. Wer muss für den Schaden aufkommen? Ich habe ein Loch in der Decke, Wand und Decke sollte theoretisch auf Schimmelsporen überprüft werden etc. Der Nachbar als Auftraggeber oder die Firma, dies vermasselt hat?
3. Ich habe heute mit der zuständigen Firma meines Nachbarns telefoniert und den Sachverhalt geschildert. Sie wollten sich noch einmal bei mir melden. Wie gehe ich geschickterweise mit dieser Firma um, damit ich nicht über den Tisch gezogen werde, bzw. Ich gehe mal davon aus, dass die versuchen werden, den Ball ganz flach zu halten. Welche Rechte habe ich dieser Firma gegenüber?
Über ein paar Tipps wäre ich dankbar.
Ach ja, Bundesland ist Baden-Württemberg.
Gruß
G. Slotty
  • Name:
  • Gregor Slotty
  1. juristische laienantwort

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    aus einem ähnlichen Fall ist mir ein Urteil bekannt, dass in die Richtung geht, dass ein Handwerker nicht ohne Rücksprache an fremden Gegenständen arbeiten darf. Mithin: Ihre Ziegel darf er nicht ohne weiteres verändern. ABER, in Ihrem Interesse wird es sein, dass der Übergang fachgerecht und dicht ausgeführt wird.
    Ihr Nachbar oder die ausführende Firma hätte Sie eigentlich nicht nur informieren, sondern auch Ihre Zustimmung einholen müssen.
    Lt. dem Urteil hätten Sie theoretisch das Recht auf die Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Das dass technisch wenig Sinn macht, dürfte dabei klar sein.
    Der Handwerker schuldet eine Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) erstellte Leistung. Dazu gehört dann aus meiner Sicht aber auch ein fachgerechter Übergang der Anschlüsse/Dachflächen, auch wenn diese u.U. juristisch nicht hätten verändert werden dürfen.
    Ansprechpartner von Ihnen dürfte aus meiner Laienmeinung der Nachbar sein. DER ist Vertragspartner des Handwerkers. Mithn schuldet der AN dem AG (Nachbarn) den Erfolg und nicht direkt Ihnen.
    Der Schaden, der Ihnen entstanden ist, könnte von einer Bauwesenversicherung übernommen werden, so die bestanden hat. Auch die Betriebshaftpflicht des AN könnte für die Schäden an Fremdgewerken aufkommen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. Tasse Kaffee oder Kiste Bier

    Zunächst würde ich mal beide, Nachbarn und Handwerker, auf eine Tasse Kaffee zur Besprechung des Problems einladen. Rechtliche Schritte erst dann, wenn es keine friedliche Lösung gibt. Sonst werden doch nur wieder Rechtsanwälte und Gutachter "gefüttert" sowie Gerichte "belästigt".
    Wissen denn Handwerker und Nachbar überhaupt schon von dem Problem? Wenn ja, wie haben die sich denn geäußert?
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
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