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Höhe der Kniestocks
BAU-Forum: Dach

Höhe der Kniestocks

Guten Tag allerseits,
wir haben uns von einer Fertigbaufirma ein Haus bestellt.
In dem Prospekt stand eindeuting eine Kniestockhöhe von 130 cm.
(Ohne weitere Angaben )
Ich als BAU-DAU (DAU = Dümmster Anzunemender User )
bin in meinem jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass ich hinterher auch eine Höhe von 130 cm bekomme, aber leider geht auf einmal noch die Höhe des Estrichs (ca. 12  -  15 cm ) davon ab.
Kann ich mir das gefallen lassen bzw. habe ich eine rechtliche Handhabung dagegen?
  • Name:
  • Markus Schroth
  1. keine Legaldefinition

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Die Kniestockhöhe ist in keinem Gesetz und in keiner Verordnung definiert. Jeder kann sie selbst definieren und sollte das auch. Der Hausverkäufer hat es nicht getan und hat auch nicht aufgeklärt.
    Verschanzen Sie sich einfach hinter § 633 BGBAbk., Zitat "Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es ... eine Beschaffenheit aufweist, die ... der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann" und lassen Sie den Verkäufer nach einer Legaldefinition oder einem Vertragsbestandteil suchen, mit dem er sich rauswinden kann.
  2. in der Regel ...

    wird bei der Höhe des kniestocks das Rohbaumaß angegeben, da dies zur Einhaltung der Vorschriften (max. kniestockHöhe, traufHöhe, Abstandsflächen, etc.) und natürlich zur Rohbauerstellung notwendig ist  -  da geht dann der Fußbodenaufbau noch weg!
    andererseits ist es jedoch auch so, dass die Höhe des kniestocks an der Außenkante des Mauerwerks gemessen wird  -  durch die Wandstärke und Dachneigung ist die DrempelHöhe dann Höher als die eigentliche kniestockHöhe  -  etwas verwirrend, leider!
    für Sie entscheidend wäre wohl die Drempelhöhe, diese hängt jedoch wie gesagt von Dachneigung, fußpfettenhöhe und Wandstärke ab  -  da fehlen jetzt ein paar Angaben ...
    haben sie keine Pläne gesehen?
    ansonsten hat Herr Stubenrauch ja schon was zur rechtlichen Situation geschrieben!
  3. in welcher Regel?

    Foto von Thomas Gebhardt

    Hallo Herr Gebhardt, das verwirrt nur. "In der Regel" sagt nichts aus. Welche Regel ist gemeint?
    • Das was manche Gemeinden in Bebauungspläne schreiben?
    • Das was manche Genehmigungsbehörden in ihre Bescheide schreiben?
    • Berechnungen zur Traufhöhe in den Landesbauordnungen?
    • Das was Bauträger für gewöhnlich in ihre Baubeschreibungen schreiben?
    • Das Maß das der Rohbauunternehmer aufmauert?
    • Das was ein durchschnittlicher Käufer landläufig unter Regel zur Berechnung von Kniestockhöhen versteht?

    Mich würde als BAU-DAU (das sollte der Maßstab sein) nur die Höhe der Wand interessieren, an die ich meine Kommode stellen will.

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