Hallo zusammen,
meine Baumaßnahme (Dachausbau und Wärmedämmung) nähert sich demnächst dem Ende zu, ich habe aber noch ein ernstes Problem vor der Brust. Vorab: Ich habe die ganze Baumaßnahme von einem Architekten planen und koordinieren lassen, in der Hoffnung, nicht zu viel Zeit aufwenden zu müssen. Naja ...
Konket geht es um das Gewerk Notdach. Dieses war ausgeschrieben und der Gerüstbauer hatte den Auftrag (vom Architekt abgenommen), dieses Notdach zu installieren. Prompt gab es auch nach dem Abriss des Daches ein heftiges Gewitter, das zu Wasserkaskaden innerhalb unseres Hauses führte, die Decken von zwei Zimmern beschädigte (Bims-Hohlblock vollgelaufen) und Zeit und Nerven bei der Beseitigung kostete. Das Notdach bestand nämlich aus löchrigen Planen, die Wassersäcke bildeten und sich dann irgendwann in das Haus entleerten. Noch am gleichen Abend fragte ich den Gerüstbauer nach seiner Haftpflichtversicherung, wonach dieser erst einmal auflegte und für zwei Monate abtauchte. Der Schaden wurde von dem Architekten besichtigt und von mir schriftlich gegenüber dem Gerüstbauer geltend gemacht - dieser reagierte nicht darauf.
Nach dieser Zeit bekam ich den Gerüstbauer zufällig zu greifen und konfrontierte ihn mit dem Sachverhalt. Er schob die Schuld auf den Architekten, der sich nicht an den vereinbarten Zeitablauf gehaltenb haben soll und es ihm deshalb unmöglich gemacht habe, ein funktionierendes Notdach zu installieren; der Architekt stritt dies natürlich später ab.
Jetzt wird in der kommenden Woche das Gerüst abgebaut und vermutlich die Rechnung gestellt. Stellt sich die Frage, was tun: Rechnung entsprechend kürzen? Es dem Architekt überlassen, sich mit dem Gerüstbauer auseinanderzusetzen?
Mir ist klar, dass hier niemand eine Rechtsberatung geben kann, aber vielleicht ein paar Tipps, wie ich jetzt am besten vorgehe?
Gruß
Wolfgang
Schlagregenschaden - Architekt und Gerüstbauer spielen mit mir Pingpong
BAU-Forum: Dach
Schlagregenschaden - Architekt und Gerüstbauer spielen mit mir Pingpong
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Koordinierungspflicht des Architekten
Ganz unschuldig ist der Unternehmer nicht. Er hätte sich genügend Zeit für das Notdach nehmen müssen und hätte das alte Dach nicht vorher abbrechen dürfen. Er kann Ihnen aber ein Mitverschulden anhängen, falls der Architekt seine Koordinierungspflicht verletzt hat. Der Architekt ist in diesem Fall Ihr Erfüllungsgehilfe, Sie müssen sich sein Handeln anrechnen lassen. Natürlich haben Sie dann Ansprüche gegen den Architekten. Ob Sie jetzt einen der beiden gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen können weiß ich nicht. Dazu sollten Sie einen Anwalt fragen. -
Gesamtschuldner
Dabei hat jede Vertragspartei (hier Architekt und Gerüstbauer) ein getrenntes Vertragsverhältnis mit Ihnen und zwischen den beiden besteht kein Vertragsverhältnis. Trotzdem können Sie beide gemeinsam verklagen und wenn das Urteil gesamtschuldnerisch zu Ihren Gunsten ausgeht können Sie Architekt oder Gerüstbauer ganz nach Ihrer Wahl in Regress nehmen. An denjenigen, der Ihre Ansprüche beglichen hat, treten Sie gleichzeitig Ihre Forderungen ab, sodass ggf.dein Gericht in einem weiteren Verfahren im sogenannten Innenverhältnis klärt wer ggf. auf den Kosten sitzen bleibt - aber das muss Sie nicht interessieren.Aber das wird Ihnen ein RA noch genauer erklären und ggf. Ihre Ansprüche vor Gericht vertreten. Bei den Kosten, die auf beide zukommen glaube ich kaum, dass Hoffnung auf gütliche Einigung besteht.
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- … dem Gerüstbauer ... …
- … Wer hat dem Gerüstbauer denn den neuen Auftrag zum versetzen des Gerüstes erteilt? Sie selber oder der Architekt? …
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- … vom Architekten als Schutz - und Arbeitsgerüst für Zimmerer - und …
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- … Normalerweise hätte der Bauleiter/Architekt schon vorher diesen Umstand berücksichtigen können. Dann wäre das Gerüst weit …
- … Dem Architekten ist also vorzuwerfen nicht vorausschauend und damit kostenminimierend gearbeitet zu …
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