Nachweis Dachausbau
BAU-Forum: Dach
Nachweis Dachausbau
Ich habe in München eine Eigentumswohnung über 3. OGAbk., DGAbk. und Spitzbogen Baujahr 81 erworben. Das DG war bauseits teilweise ausgebaut, der Spitzbogen nicht. Gemäß Teilungserklärung ist es mir im Innenverhältnis erlaubt, die Speicherräume auszubauen sowie weitere und größere Dachfenster einzubauen. Die entsprechenden bauphyikalischen und statischen Nachweise sind dem Verwalter vor Beginn als Nachweis vorzulegen. Die Vorschriften des Brand, Schall- und Wärmeschutzes (Schallschutzes, Wärmeschutzes) sind einzuhalten und ebenso als Nachweise zuzuleiten. Ich habe im Sommer 2001 dem Verwalter mitgeteilt, größere Dachfenster einzubauen und den Spitzbogen als unbeheizten Hobbyraum auszubauen (Höhe nur 2 Meter). Hierzu hatte ich dem Verwalter eine Einbauskizze der Fensteranordnung und Typen der Firma Velux sowie die verwendeten Materialien für den Trockenausbau (Fa Knauf etc.) zugeleitet. Seit Ende 2002 habe ich nun einen permanenten Briefwechsel in dem der Verwalter behauptet, dieses sei als Nachweis nicht geeignet, sich aber nicht konkret äußert, was ein solcher Nachweis sei. Was bin nicht verpflnichtet, ihm an Unterlagen zu erstellen und zuzuleiten? Vielen Dabk für Hilfe.
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oh je ...
was da im innenverhältnis erf. ist, dürfte nicht einfach zu klären sein.
der verwalter könnte sich auf "prüffähige Unterlagen" zurückziehen (in mü. insbes.
"spannend" bzgl. Statik u. Brandschutz), wurden an der Dachkonstruktion Änderungen
vorgenommen? Sparren entfernt?
für den Spitzbogen entfällt durch die Umnutzung vermutlich der Bestandsschutz?
jedenfalls hatten wir schon öfter mit eher lästigen nachweisen zu tun, statisch
meistens machbar - aber Brandschutz mitunter sehr problematisch, da die Anforderungen
durch die Spitzbodennutzung steigen - auch wenn dieser Bereich nur indirekt
beheizt wird, es reicht die Möglichkeit des dauerhaften personenaufenthaltes -
oder warum wurde ausgebaut?
die erf. nachweise sollten erf. Tragwerksplaner führen können - dass e. Bauherr
selbst dazu in der Lage sein soll, glaube ich nicht -
Nachfrage Nachweis Dachausbau
Vielen Dank für die Antwort.- Zum Einbau der zusätzliche Dachfenster wurden Sparren durchtrennt und durch Wechsel die Kräfte umgeleitet. Dies war bei den bestehenden Dachfenstern auch der Fall und im Konstruktionsplan ohne detaillierte Berechnung eingezeichnet. Da müsste doch eine Skizze der Wechsel nun auch genügen, oder?
- Ab wann ist eine Umnutzung gegeben und was ist ein Bestandsschutz? Wie kann man die Möglichkeit des dauerhaften Personenaufenthaltes umgehen? Raum wird als unbeheizter Hobbyraum und Speicher genutzt.
Danke
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