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Ausbildung des Ortgangs
BAU-Forum: Dach

Ausbildung des Ortgangs

Hallo!
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu folgendem Problem Auskunft geben könnten:
Wir bauen mit einem Generalübernehmer in Norddeutschland ein größeres Friesenhaus. Als Dacheindeckung haben wir glasierte Tondachziegel gewählt und dies vertraglich fixiert. Laut Leistungsbeschreibung des Generalübernehmers wird ein Ortgang ausgebildet, was aber nicht näher beschrieben wird.
Der von der Baufirma vorgesehene Dachziegel ist das Produkt 'K21' der Firma RuppKeramik. Dieser bietet einen Ortgangziegel sowie eine Ortgangplatte an, die separat bestellt werden muss, aber im Prospekt nicht als Zubehör, sondern Bestandteil des Ortgangs gekennzeichnet ist. Die technischen Skizzen sehen ebenfalls die Verwendung der Platten vor. Da weder die Baufirma noch der Dachdecker sich über die technischen Details informiert haben (und angeblich auch keiner der Beteiligten so eine Konstruktion von Ortgangziegel jemals gesehen hat), wurde unser Dach ohne diese Platten eingedeckt. Der Ortgangziegel sitzt nun auf einer Windfeder aus Holz, die entsprechnd der Ziegel abgekantet wurde.
Es entsteht nun das Problem, dass durch sehr kurzen Schenkel (nur insg. 4 cm) des Ortgangziegels trotz der Windfeder an den überlappenden Stellen kleine dreieckige Löcher entstehen. Dazu sieht dieses Zickzack-Muster sehr gewöhnungsbedürftig aus und entspricht nicht den Ausführungszeichnungen, die eine optisch gerade Linie in der Ansicht der Giebel vorsehen.
Der Generalübernehmer hat uns versichert, dass die technische Ausführung ausreichend ist. Das können wir wegen der Löcher nicht glauben und befürchten, dass gerade an den Wetterseiten Regen unter die Dachpfannen laufen kann. Außerdem hätten wir gerne die vertraglich vereinbarte gerade Linie. Diese könnte zur Not auch aus einem anderen Material als den Ortgangplatten aus Ton gebildet werden. Die Baufirma behauptet allerdings konsequent, dies sei eine schematische Darstellung, der Ortgang wäre so auch optisch OK und sieht keine Veranlassung zur Nachbesserung. Dazu ist man der Meinung, dass wir die Ortgangplatten nur dann bekommen hätten, wenn wir dies vertraglich fixiert hätten  -  obwohl wir die Ziegel erst drei Monate nach Vertragsschluss zum ersten mal gesehen haben und das Problem bei keinem anderen uns bekannten Fabrikat aufgetreten wäre.
Fragen:

1) Ist die Ausführung technisch so wirklich ok?

2) Kann ich den Generalübernehmer auf die Darstellung der Giebelseiten in der Ausführungszeichnung 'festnageln' oder muss ich das Kommentarlos so hinnehmen?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten,
Mit freundlichen Grüßen,
S. Münze

  • Name:
  • Sabine Münze
  1. Bilder

    Ich kenne mich mit Dachziegeldetails nicht so gut aus, aber andere Experten haben es leichter, wenn sie Bilder zu sehen bekommen.
  2. Ich weiß leider nicht wie ich hier ein ...

    Ich weiß leider nicht, wie ich hier ein Bild hinterlegen kann. Per Email kann ich Ihnen gerne entsprechende Dateilfotos zukommen lassen.
    Gruß,
    Sabine Münze
    • Name:
    • Sabine Münze
  3. mir schon klar

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    tja, ist die Ortplatte ein Vertragsbestandteil oder nicht. Gute Frage. Rupp, besser Heisterholz, als ehemaliger Hersteller, war und ist der einzige, der Ortgangsteine dieser zweiteiligen Art anbietet.
    Ich musste die Platten immer separat bestellen.
    Sie sollten vielleicht mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen. Ich hoffe, die Tel. Nr. stimmt noch, weil ich es eben mehrfach probiert habe, aber niemand abgenommen hat. 05707/8110.
    MfG
    Stefan Ibold
  4. Hallo Herr Ibold Vielen Dank für die Info ...

    Hallo Herr Ibold!
    Vielen Dank für die Info. Die Baufirma, der Dachdecker und wir haben jeweils schon mit den zuständigen Technickern des Herstellers Kontakt aufgenommen. Dort hieß es, dass im Prinzip die Lösung mit der Windfeder auch OK sei.
    Defacto bleiben aber trotzdem die Löcher bei unserem Dach und das Problem mit der Ansicht. Haben Sie da ggf. einen Tipp? Ich weiß leider nicht genau, ob wir uns auf die Ausführungszeichnungen berufen können oder nicht. Von Seiten des Generalübernehmers ist, wie die vergangene Woche gezeigt hat, leider überhaupt kein Gegenkommen zu erwarten.
    Ihre Bemerkung hat mich aber auf etwas anderes gebracht: Wenn Sie wissen, dass der Hersteller seine Tondachziegel immer so ausführt, müsste das unser Generalübernehmer und die Dachdeckerfirma nicht auch wissen? Zumindest hätte das doch dann im Vorfeld geklärt und ggf. mit uns abgesprochen werden müssen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Sabine Münze
    • Name:
    • Sabine Münze
  5. da kommen wir ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... in den Bereich der Rechtsberatung. Und das darf ich nicht.
    Die Eindeckung und das vielleicht als Hilfestellung, muss regensicher sein. Das gilt für das gesamte Dach.
    Wenn z.B. vorher andere Ziegel oder Dachsteine mit einem Schenkel nach unten angedacht waren, dann könnte man in der Tat darüber diskutieren, dass es bei einer Alternativlösung letztlich das gleiche Prinzip ist oder sein müsste.
    Richtig weiterhelfen kann Ihnen wohl nur der RA.
    Wo ist den das BVAbk.?
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. Werkstoffe für Dachdeckungen

    , so die Fachregeln, müssen für den Anwendungsfall geeignet und aufeinander abgestimmt sein! Ist das etwa bei Ihnen der Fall? Regensicher heißt nicht zwangsläufig, dass kein Wasser unter die Abdeckung kommen darf. Am besten unabhängig vor Ort überprüfen lassen, denn ohne fachlichen Rat wird Ihnen der RA auch nicht weiterhelfen können.
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