Ich würde mich freuen, wenn Sie mir zu folgendem Problem Auskunft geben könnten:
Wir bauen mit einem Generalübernehmer in Norddeutschland ein größeres Friesenhaus. Als Dacheindeckung haben wir glasierte Tondachziegel gewählt und dies vertraglich fixiert. Laut Leistungsbeschreibung des Generalübernehmers wird ein Ortgang ausgebildet, was aber nicht näher beschrieben wird.
Der von der Baufirma vorgesehene Dachziegel ist das Produkt 'K21' der Firma RuppKeramik. Dieser bietet einen Ortgangziegel sowie eine Ortgangplatte an, die separat bestellt werden muss, aber im Prospekt nicht als Zubehör, sondern Bestandteil des Ortgangs gekennzeichnet ist. Die technischen Skizzen sehen ebenfalls die Verwendung der Platten vor. Da weder die Baufirma noch der Dachdecker sich über die technischen Details informiert haben (und angeblich auch keiner der Beteiligten so eine Konstruktion von Ortgangziegel jemals gesehen hat), wurde unser Dach ohne diese Platten eingedeckt. Der Ortgangziegel sitzt nun auf einer Windfeder aus Holz, die entsprechnd der Ziegel abgekantet wurde.
Es entsteht nun das Problem, dass durch sehr kurzen Schenkel (nur insg. 4 cm) des Ortgangziegels trotz der Windfeder an den überlappenden Stellen kleine dreieckige Löcher entstehen. Dazu sieht dieses Zickzack-Muster sehr gewöhnungsbedürftig aus und entspricht nicht den Ausführungszeichnungen, die eine optisch gerade Linie in der Ansicht der Giebel vorsehen.
Der Generalübernehmer hat uns versichert, dass die technische Ausführung ausreichend ist. Das können wir wegen der Löcher nicht glauben und befürchten, dass gerade an den Wetterseiten Regen unter die Dachpfannen laufen kann. Außerdem hätten wir gerne die vertraglich vereinbarte gerade Linie. Diese könnte zur Not auch aus einem anderen Material als den Ortgangplatten aus Ton gebildet werden. Die Baufirma behauptet allerdings konsequent, dies sei eine schematische Darstellung, der Ortgang wäre so auch optisch OK und sieht keine Veranlassung zur Nachbesserung. Dazu ist man der Meinung, dass wir die Ortgangplatten nur dann bekommen hätten, wenn wir dies vertraglich fixiert hätten - obwohl wir die Ziegel erst drei Monate nach Vertragsschluss zum ersten mal gesehen haben und das Problem bei keinem anderen uns bekannten Fabrikat aufgetreten wäre.
Fragen:
1) Ist die Ausführung technisch so wirklich ok?
2) Kann ich den Generalübernehmer auf die Darstellung der Giebelseiten in der Ausführungszeichnung 'festnageln' oder muss ich das Kommentarlos so hinnehmen?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten,
Mit freundlichen Grüßen,
S. Münze