Schneelasterhöhung
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Schneelasterhöhung
Wir haben einen Vertrag für ein Ausbauhaus von Maasa unterschrieben. Im ersten Gespräch (fürs Angebot) wurde die Schneelasterhöhung kurz angesprochen. Beim Verkaufsgespräch wurde hierüber nichts mehr gesagt. Erst der Architekt kam wieder darauf zu sprechen. Nach mehrmaligem Nachfragen unsererseits (2 Monate) bzw. beim Einreichen der Bauanträge wurde das Angebot 14 Tage nach der Einreichung bekanntgegeben. Meine Frage muss ich den Betrag bezahlen oder nicht? Vielen Dank für eine Antwort:
Bundesland Baden-Württemberg
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Was steht denn im Vertrag?
nur der zählt. Am besten gleich zum bauerfahrenen Rechtsanwalt und quecken lassen. Wenn es jetzt schon so los geht, dann geht es auch so weiter.
Gruß Manni -
sehen Sie
in ihren Vertrag, da finden sie die Antwort. Wenn sie nichts finden, brauchen sie einen Experten (RA). Der kann Ihnen auch sicher noch andere Dinge im Vertrag erklären, die Sie derzeit noch nicht mal erahnen. Sorry für die plumpe Antwort, aber wer so naiv und unbeholfen fragt, bei dem kann man nur zu Expertenhilfe raten. Sie werden es brauchen, vermutlich auch in anderen Bereichen (Bauauffsicht, von IHNEN bezahlt, nicht vom Haushersteller). Sehen Sie die Antwort nicht als Angriff gegen sich, sondern als "Wachrütteln" ... dann wird's auch was mit dem Bau ... -
zum Anwalt brauchen sie nicht gleich
aber - schön ist die Beratung nicht gelaufen. da gab es einen Verkäufer der verkaufen wollte und Angst hatte ihnen den Mehrpreis zu nennen. aber ehrlich - sowas ist Peanuts - rufen sie den nächst höheren in der Firma an und schildern dem die "verkaufstaktik" - eigentlich sollte das reichen um ein entgegenkommen zu erzielen. rechtlich gesehen kann ihnen ein Anwalt auch nicht helfen. in den Verträgen bzw. der Baubeschreibung von Masse steht explezit die schneelastzone drinnen - wenn sie schriftlich nichts anderes vereinbart haben - werden sie schlechte karten haben. dazu sind schriftliche Verträge nun mal da - drinnen wird auch irgendwo deutlich stehen - das mündliche nebenabreden keine Gültigkeit haben. bevor das gequacke von allen Seiten losgeht - das ist nicht nur zum Vorteil der Firma, sondern auch zum Schutz des Bauherrn so.
MfG
jens