Spezielle Frage zur Eigenheimzulage!
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Spezielle Frage zur Eigenheimzulage!

Hallo,
Meine Frau und ich sind noch beide berufstätig. Wir besitzen zusammen ein Grundstück und wollen in den nächsten 2 Jahren bauen. Den nötigen Bauantrag werden wir demnächst beim Bauamt abgeben.
Zusammen liegen wir zurzeit unter der Einkommensgrenze von ca. 81.800,- € p.a.. Vor einigen Jahren habe ich (noch unverheiratet) eine Eigentumswohnung zur Geldanlage gekauft um später ein gutes Startkapital für was Eigenes zu haben. Diese müssen wir nun vor Ablauf der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen um eben bauen zu können.
Nun meine Fragen:
1. Da ein Veräußerungsgewinn meinem Einkommen angelastet würde, können wir durch eine getrennte Veranlagung die Eigenheimzulage trotzdem erhalten?
Das Grundstück haben wir zusammen gekauft!
2. Was wird eigentlich vom Einkommen abgezogen?
  • Werbungskosten
  • neg. Einkünfte aus V+V?

.-?
Wäre Schade, wenn wir Aufgrund unserer Planung (zuerst das Haus und dann Kinder) keine Eigenheimzulage bekommen würden.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Gruß

  • Name:
  • merkli@gmx.de
  1. Baufinanzierungsforum

    Sie sind wohl auf dem Baufinanzierungsforum mit Ihrer Frage besser aufgehoben:

    Posten Sie deshalb am besten dort nochmal. Prinzipiell können Sie mit Flugzeug- oder Schiffsbeteiligungen (Flugzeugbeteiligungen, Schiffsbeteiligungen) ihr Einkommen auf den Betrag drücken, den Sie brauchen.
    Aber diese Anlagen sind nicht ohne Risiken.
    Viele Grüße!

  2. @Thomas Walter

    diese Idee der doppelten Fragestellung ist nicht gut, denn die meisten Leute, die hier Antworten, gehen nach der chronologischen Liste vor. Dabei spielt es eine untergeordnete bzw. keine Rolle, in welchem Forum die Frage gestellt wird. Prinzipiell haben Sie allerdings Recht: Frage gehört dorthin.

    Na, das mit den Beteiligungen, da wird sich der Banker aber freuen. Obs dem Bauherren auch gut tut? Reicht das Risiko der Baufinanzierung (ist immer eins, auch wenn noch so gut aufgebaut, aber Krankheit, Scheidung, Tod, Arbeitslosigkeit usw. sind immer latent ein Gegner aller Langfristigkeit) nicht?

    War nur so ein spontaner Gedanke von mir. Aber danach hat der Fragesteller natürlich nicht gefragt ...

  3. Stimmt..

    Hallo Herr Fuchs,
    Sie haben durchaus recht, doppelte Fragestellung schafft Probleme. Deswegen sollte der Fragesteller auch hier einen Hinweis geben, dass die Frage auf dem Forum xy neu gestellt wurde und den Beitrag auf dem alten Forum stoppen.
    Dann ist sicher, dass der Thread nicht doppelt weiterläuft.
    Wichtiger finde ich allerdings, dass er überhaupt Antworten bekommt.
    Klar sind Beteiligungen immer mit Risiko verbunden. Das man muss man abwiegen:
    @Joe:
    Prinzipiell ist für die Eigenheimzulage wichtig, wann Einzug war. Dann wird das Einkommen des Jahrs des Einzugs und des davorliegenden Jahres zusammengezählt. Wenn das zu hoch ist, kann man auch im nächsten Jahr beantragen. Dann bekommt man halt nur noch maximal 7 Jahre statt 8.
    Jetzt muss man abwägen, was weniger schädlich ist: Verlust eines Jahres Eigenheimzulage oder das Risiko einer eventuell windigen Anlage.
    Viele Grüße!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.