Fristenregelung zur Erstellung der Eigenleistung
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Fristenregelung zur Erstellung der Eigenleistung

Ich baue mit einem Bauträger und habe den Innenausbau zum großen Teil in Eigenleistung zu Erbringen.
Der Bauträger wird seinen verbindlichen Fertigstellungstermin nicht einhalten können.
Nun meine Frage: Gibt es eine Regel oder einen festgelegten Zeitplan in dem meine Leistungen erbracht werden müssen, oder bin ich jedesmal in Verzug sobald er ein Vorgewerk fertigstellt und auf meine Leistung warten muss?
  • Name:
  • Hr. Stops
  1. Was haben Sie denn vereinbart?

    Haben Sie mit Ihrem Bauträger im Vorwege (schriftlich) Termine für den Beginn Ihrer Tätigkeit sowie den Ihnen zur Verfügung stehenden Zeitrahmen festgelegt?
  2. Typischer Fehler

    Einem Bauträger durch Eigenleistungen Gewinn wegnehmen, das rächt sich besonders wenn es darüber keine Vereinbarung gibt.
    Der Bauträger benötigt zur Fertigstellung seiner Leistungen Ihre Vorarbeiten?
    Welcher Bauträger geht eine solche Verpflichtung ein?
    Wollen Sie sich nun gegenseitig in Verzug setzen oder Behinderungsanzeigen schreiben?
    Ich empfehle die versäumte Gewerkekoordination nun schriftlich mit Zwischenterminen nachzuholen und sich auf eine saftige Bauzeitverlängerung einzustellen.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Termingerechte Eigenleistungen

    Es geht um die Bauzeitenverlängerung, die Eigenleistungen haben wir bisher immer termingerecht erbracht, aber die Bauträgerleistungen ließen immer wochenlang auf sich warten. Die Kosten für die Zwischenfinanzierung laufen uns davon und der verbindliche Fertigstellungstermin wird um Monate verzögert. Es ist nun die Frage, in wie weit wir den Bauträger haftbar machen können um Schadensersatz zu bekommen, denn sonst wären die ganzen Ersparnisse, die durch die Eigenleistungen erzielt worden sind, dahin.
  4. Fragen Sie schriftlich nach:

    Ich gehe mal davon aus das Sie bereits erfolglos mit Ihrem Bauträger gesprochen haben und das Sie keine detaillierte Regelung für Verzüge im Vertrag haben.
    Teilen Sie ihrem Bauträger schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mit, dass Sie Bedenken hinsichtlich der termingerechten Fertigstellung des Objekts haben und verlangen Sie eine Rückäußerung. Sollte die Antwort nur den leisesten Zweifel an der pünktlichen Fertigstellung aufkommen lassen, suchen Sie einen im Baurecht erfahrenen Rechtsanwalt und lassen eine Erstberatung über sich ergehen (kostet etwa 200 €). Der RA wird Ihnen helfen notwendige Fristen einzuhalten und die notwendigen Formalitäten einzuhalten. Das Geld ist gut investiert.
  5. Terminplan

    Die Koordination der Gewerke und ein Terminplan sind typische Architektenleistungen.
    Hier haben Sie praktisch zwei Architekten die gegenseitig aufeinander warten.
    Wenn einer mit einem Teilbereich "fertig" meldet, hätte der zweite schon längst die anderen Arbeiten bereitstellen müssen.
    Der Bauträger hat natürlich keine Veranlassung dazu und wartet bis die Vorleistungen sichtbar fertig sind.
    Die Einsparungen sind weg, der Grabenkrieg wird unbezahlbar, ein Schrecken ohne Ende.
    Geben Sie notfalls die Eigenleistungen auf und lassen alles durch den Bauträger machen.
    Bei vertraglicher Voraussicht wäre das nicht passiert.
    • Name:
    • Herr Klaus

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