Treppe streichen Eigenleistung?
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen
Treppe streichen Eigenleistung?
Wir haben ein schlüsselfertiges Haus gekauft. Im Vertrag wurde
festgehalten das die Maler/lackier und Tapezierarbeiten
in Eigenleistung zu erstellen sind.
Wir waren jetzt erstaunt als wir hörten, dass wir die Metall
Vorrichtung für die Holzstufen selber streichen müssen, da es zu
Lakierarbeiten gehört. Kann das sein?
Wenn ja wie streichen wir sie am Besten?
festgehalten das die Maler/lackier und Tapezierarbeiten
in Eigenleistung zu erstellen sind.
Wir waren jetzt erstaunt als wir hörten, dass wir die Metall
Vorrichtung für die Holzstufen selber streichen müssen, da es zu
Lakierarbeiten gehört. Kann das sein?
Wenn ja wie streichen wir sie am Besten?
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In der Regel
werden diese Treppen im grundierten Zustand ausgeliefert, der Endanstrich wird erst auf der Baustelle aufgetragen. Mit dieser Grundierung hat Ihr Metallbauer seine Schuldigkeit getan. Lassen Sie sich die genaue techn. Spezifikation der Grundierung geben, da der Deckanstrich dazu "passen" muss. -
auweia
Aus meiner Bauherrenerfahrung kann ich Ihnen sagen, dass es u.U. mit einer einfachen Endlackierung auf der Grundierung nicht getan ist.
Bei uns jedenfalls waren diese Metallteile nicht vollständig grundiert, teilw. blanker Stahl und auch kleine Roststellen waren sichtbar. Außerdem war alles durch die anderen Gewerke total verdreckt.
Stellen Sie sich am besten drauf ein, alles sauberzumachen, ggf. etwas anzuschleifen, und dann mindestens zweimal zu lackieren (1xGrund- / Zwischenanstrich, 1x Endlackierung).
Ich will Ihnen ja nicht die Freude nehmen, aber ist echt eine Sch ... Arbeit, die zeitlich sehr aufwendig und zermürbend ist. Man glaubt gar nicht, wie viele Streben, Ecken und Winkel so eine Stahlharfe haben kann. Sie Arbeiten dabei teilw. über Kopf, auf der schmalen Querstrebe knieend (bei abgenommenen Stufen), immer das Gefühl zu haben gleich runterzufallen ... und dabei das ganze auch noch sauber hinbekommen ohne "Lacknasen" etc., und hinterher sehen sie von unten immer wieder irgendwo Stellen/Ecken, die sie vergessen haben.
Wir haben wirklich einiges selber gemacht (Fliesen, Tapeten, Decken streichen, Teppichboden, etc.), aber eine Stahlharfe anstreichen, das würd ich mir niemals wieder antun. -
das kann sein!
es könnte sogar sein, dass sie rohe Heizkörper bekommen und unlackierte wasserboiler -
und den Teufel an die Wand malen
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Zum 2.875 ten Mal ...
Zum 2.875 ten Mal der Begriff schlüsselfertig ist eindeutig und rechtssicher definiert. RA Schotten hat hierüber schon mal eine Abhandlung geschrieben. Wenn Sie also einen schlüsselfertigen Bau gekauft haben, dann fangen Sie schon mal an mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung. MfG -
@Berg
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Hallo Andrea ...
Hallo Andrea ich will jetzt Schottens Beitrag nicht kommentieren. Aber Schotten sagte sinngemäß: schlüsselfertig bedeutet Einzug ohne Aufwand, egal was sonst vereinbart wurde. Ich bin leider nicht mehr fündig geworden, sonst hätte ich direkt zitieren können. Und unser HausRA sagt dasselbe. Grüße ... -
Meines Erachtens ...
Meines Erachtens hat der Verkäufer völlig richtig gehandelt. Er hat ein schlüsselfertiges Haus verkauft und die Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) ausgeklammert. So muss der Bauherr (Käufer) in gewissen Maße dazu beitragen, dass die Eigenschaft "schlüsselfertig" erreicht wird. Alle anderen Beiträge hat doch nach wie vor der Verkäufer zu erbringen, die sich aus der Definition vom Schotten interpretieren lassen. Zu den Maler- und Lackierarbeiten (Malerarbeiten, Lackierarbeiten) gehört auch das grundieren (was in der Regel jedoch vom Stahlbauer erbracht wird), das Säubern, Vorlackieren und Lackieren der Stahlteile der Treppe. Wer sonst außer der Lackierer sollte das machen - wenn die Lackierarbeiten aus den Vertragsumfang herausgenommen werden.- Keine Rechtsberatung, sondern meine eigene Erfahrung -
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kleine Anmerkung
ein unwissender Bauherr könnte ja auf die Idee kommen, die Stahlharfentreppe sei generell fertiglackiert, wie es Heizkörper z.B. ja auch sind. Oder ...? -
Haste Recht, Herr Aselmeyer
Also doch schon ein wenig betriebsblind
Von der Seite aus gesehen, ist hier lediglich besserer Aufklärungsbedarf gefordert hinsichtlich der vor Vertragsabschluss erforderlichen Absprache und der Vertragsgestaltung. Bei mir steht's ausführlich drin, deshalb auch diese Betriebsblindheit.
Von der anderen Seite hat der Verkäufer trotzdem richtig gehandelt.