Was will die Bau-Berufsgenossenschaft?
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Was will die Bau-Berufsgenossenschaft?

Hallo,
wir bauen derzeit ein Einfamilienhaus u. wollen nächsten Monat einziehen.
Vor etwa 6 Wochen bekamen wir von der Bau-Berufsgenossenschaft ein Formular mit der Bitte, alle Handwerker u. Helfer am Bau einzutragen. Das dies kommt, wussten wir, ist ja auch bekannt.
Da wir zu dem Zeitpunkt aber schon den gesamten Rohbau in Eigenleistung abgeschlossen hatten, haben wir dann nur noch die Handwerker eingetragen, die ab da bei uns arbeiteten.
Nun bekommen wir einen Einschreibebrief, dass wir uns nächsten Monat am soundsovielten mit sämtlichen Rechnungen, Verträgen, Plänen etc. am Bau einzufinden haben.
Ein Anruf bei der Bau-BG ergab, dies sei völlig üblich. Wir haben von so was aber noch nie gehört, unserer Architektin in ihrer 22 jährigen Laufbahn auch noch nicht.
Hat einer eine Ahnung, was man von uns will?
Gruß
Lissy
  1. Abzocken,

    was sonst.
    Es geht evtl. um die in Eigenleistung erbrachten Gewerke. Alles, was eine Firma gemacht hat ist der Berufsgenossenschaft egal, die zahlen ja Beiträge. Helfen jetzt Verwante Bekannte etc. mit, dann muss das gemeldet werden und die Berufsgenossenschaft kassiert für jede Stunde ab. Mir wurde auch angedroht, das falls das Formular nicht in 10 Tagen auf dem Tisch liegt (hatte keine Zeit zum ausfüllen) die Anzahl der Arbeitsstunden geschätzt würden. Ich frage mich zwar wie das gehen soll aber was soll es. Ich habe das Formular besser schnell ausgefüllt.
    Wenn Sie alles in Eigenleistung (ohne Freunde und Bekannte) erstellt haben, dann am besten Zeugen wie Nachbar oder so besorgen, die das auch bestätigen können.
    MfG
  2. Tja, die haben vermutlich einfach mal abgeglichen

    und zwar die Angaben, die ihr gemacht habt und (wahrscheinlich) den Bautenstand. Und da hat irgendwas nicht zusammengepasst.
    Auf den Formularen der BauBGAbk. steht eindeutig, dass alle Arbeitsstunden ab Baubeginn einzutragen sind. Also auch die für den Rohbau. Und das habt ihr nicht gemacht, also kommt jetzt eine Überprüfung. Und spätere Nachweise, die ihr ja bis zur Fertigstellung regelmäßig einzureichen habt, werden vermutlich ziemlich genau angeschaut und auf Plausibilität geprüft.
  3. komisch

    Bei uns habe ich mich bei der Bau-BG gemeldet, und zwar erst lange nach dem Rohbau, zu Beginn unserer Eigenleistungen.
    Die habe ich dann angegeben (Dauer und Art) und gut war's.
    Rechnung bekommen und bezahlt und am Ende noch mal eine "Fertigmeldung" zum Bau abgegeben und gut war's.
    Unterlagen haben die nie gesehen und auch nie haben wollen.
    Lag vielleicht auch daran, dass wir mit einem Bauträger gebaut haben ... ;-))
  4. Ich habe das ...

    Ich habe das Schreiben auch schon erhalten, obwohl der Bauantrag noch gar nicht genehmigt ist.
    • Name:
    • Herr Baumann
  5. Ähm

    Foto von Andrea Leidenbach

    bei uns kam der auch sehr schnell und ich habe keine Eigenleistung angegeben und bei einigen Gewerken noch in Ausschreibung. Gehört habe ich nie wieder etwas von denen.
    Ich will ja keine schlafenden Hunde wecken, aber welche Rechnung?
    • Name:
    • AL
  6. na die Rechnung der Bau-BG

    mal ganz allgemein: Man sollte niemals Eigenleistungen machen, ohne diese bei der Bau-BG anzumelden! Grund: Die Helfer sind dann über die Bau-BG unfallversichert.
    Die paar Mark waren's mir Wert.
  7. Ach so

    Foto von Andrea Leidenbach

    da wir keine Eigenleistung hatten und damit auch keine Helfer, entfällt dieser Punkt bei uns wohl.
    Danke, ich hatte mich schon gewundert.
    • Name:
    • AL
  8. Da hat dann aber ...

    Da hat dann aber unsere Architektin uns reingerissen. Der haben wir das Formular gezeigt u. sie hat gesagt, der Rohbau sei eh abgeschlossen, da brauchen wir die Helfer nicht mehr einzutragen u. evtl. könnten wir diese noch nachreichen. Und jetzt haben die Brüder uns auf dem Kieker.
    Es macht aber doch auch wenig Sinn, Leute im Nachhinein zu versichern, die schon längst mit den Arbeiten fertig sind. Warum schickt die BG denn nicht die Formulare vor Baubeginn?
    Lissy
  9. Die Helfer werden nicht im nachhinein versichert,

    sondern waren bereits während der Tätigkeit bei Ihnen schon über die BauBGAbk. versichert. Wenn also was passiert wäre ...
    Klar ist es unglücklich, wenn die BauBG die Formulare erst irgendwann zuschickt (Wer zahlt schon gern Versicherungsbeiträge für eine Sache, bei der er genau weiß, dass nichts passiert ist). Aber die Architektin hätte Sie ja eigentlich auch vorher drauf aufmerksam machen können und Sie hätten sich mit der BauBG in Verbindung setzen können.
    Sehen Sie's einfach mal andersrum: Wenn das Formular der BauBG VOR Baubeginn bei Ihnen eingetrudelt wäre, dann hätten Sie die Meldung doch auch richtig abgegeben und die Beiträge gezahlt, oder?
    • Name:
    • HR
  10. versteh ich das richtig ...

    die BauBGAbk. sein in bringpflicht, auch wenn kein Vertrag abgeschlossen, bzw.
    keine Meldung durch den Bauherrn vorgenommen ist?
  11. @M. Sollacher u. Lissy

    Genau so ist es. Die Unfallversicherung über die Bau-BG soll die Helfer am Bau unabhängig von der Zahlungs- und Meldemoral des Bauherrn vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützen. Das ist vergleichbar mit der Unfallversicherung von Beschäftigten, bei denen der Arbeitgeber auch die Beiträge alleine aufbringt und abführt. Tut er das nicht, ist der Arbeitnehmer trotzdem versichert.
    So gesehen ist die Konstruktion auch für den Helfer am Bau sehr sinnvoll.
    Ein Wort noch an Lissy: Die Versicherungsbeiträge werden nicht für evtl. anfallende Leistungen gezahlt, sondern für das Risiko das dies auftreten könnten. Und das Risiko hat objektiv durch die Bautätigkeit bestanden. So gesehen handelt es sich auch nicht um eine "Abzocke", sondern um den berechtigten Wunsch nach Aufbringung der notwendigen Beiträge.
    Die Berufsgenossenschaften sind übrigens die Sparte im Sozialversicherungswesen die für den Versicherten die besten und umfangreichsten Leistungen erbringen. Deshalb: Nach einem Unfall immer einen (Kalksandstein) KS-Stein und einen Helm daneben legen, damit's ein Arbeitsunfall war! (Achtung: Satire).
  12. Wenn ich das richtig verstehe

    dann würde es ja ausreichen, wenn wir jetzt im Nachhinein noch die Helfer angeben, die beim Rohbau dabei waren u. dieser lästige Termin, zu dem wir sämtlich Akten ankarren müssten, würde entfallen?
    Gruß
    Lissy
  13. Vermutung:

    Ich vermute, die BG hat bei Ihrem Bauvorhaben den Verdacht, dass mit den Arbeitsstunden der Helfer "gemogelt" werden soll, und will daher eine genaue Prüfung der Plausibilität Ihrer Angaben vornehmen. Grds. genügt ja tatsächlich die Angabe der Stunden, die dann in aller Regel auch geglaubt wird.
    Vielleicht haben Sie auch einfach Pech, und wurden bei einer Stichprobe "herausgepickt". Fragen Sie doch die Mitarbeiter bei der BG nach den tatsächlichen Gründen für die umfangreiche Vor-Ort Prüfung. Vielleicht lässt sich der Aufwand durch ein vernünftiges Vorgespräch ja reduzieren (ich frage mich allerdings auch, was ein Termin vor Ort an Mehrerkenntnis bringen soll).
  14. @KPA

    KS und Helm = LOL
    • fragemode on*

    und was sollen die Holzhausbauer daneben legen?

    • fragemode off*
  15. @HR -> Kantholz!

    Ist doch klar, da leiht man sich einfach kurzfristig MB's Kantholz aus! *g*
    • Reklameteil Anfang: *

    Ich will wirklich nicht zum Beschiss aufrufen, aber vielen Häuslebauern und auch sonstigen Arbeitnehmern ist gar nicht klar was die BG so macht. Wem ist schon bewusst, dass ein Hexenschuss nach dem Verfrachten von 10 m³ Lehmboden schon ein Arbeitsunfall sein kann, und die evtl. notwendigen Leistungen zur Rehabilitation  -  wenn sich denn ein Bandscheibenvorfall daraus entwickelt  -  der Berufsgenossenschaft deutlich besser sind als die der anderen Träger.

    • Reklameteil Ende*

    Zu irgendwas müssen 15 Jahre bei der Krankenkasse ja gut sein!

  16. nochmal ...

    zum Thema beschiss:
    das hört sich ja wirklich schon fast wie e. Einladung zum feng-Shui kurs auf
    auf den malediven an ... ;-)
    ist dann der Bauherr selbst auch versichert  -  weil der bekommt häufig zuerst den hexenschuss?
  17. @MLS

    • megagrins* genau der (und der Ehegatte) sind [Mutmaßung on] da sie das größte Risiko darstellen [Mutmaßung off] nicht versichert.
  18. Der Bauherr nun gerade nicht!

    Der Bauherr wird auf seinem Bau gegenüber den Helfern wie ein Arbeitgeber gewertet. Als solcher fällt er nicht unter das Schutzbedürfnis der Beschäftigten. Beknackterweise ist der Bauherr allerdings (wenn vorhanden) über seine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert, wenn er ins Kellerloch fällt.
    Der zweite Vorname der Entwerferin des Sozialgesetzbuches war eben doch Inkonsequentia! Eine Pflichtversicherung für alle am Bau tätigen wäre da logischer gewesen (denn was hat der eigentliche Arbeitgeber des Bauherrn, der ja 50 % der Beiträge aufbringt mit dem Privatvergnügen seines Angestellten zu tun)!

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