Führen eines Baukranes
BAU-Forum: Bauen mit Eigenleistungen

Führen eines Baukranes

Darf ich als Privatmann einen Baukran für den Bau meines Einfamilienhauses selber bedienen, oder muss ich eine Berechtigung zum Führen eines Kranes erwerben?
Die mit dem Rohbau beauftragte Baufirma hat mir die Kranbedienung für meine Eigenleistungen überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • M. Salfer
  1. Wenn Sie gut versichert sind ...

    Was denn für ein Kran?
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Einen Baukran mit ca. 18 m Höhe und ...

    Einen Baukran mit ca. 18 m Höhe und einem ca. 25 m Ausleger und Funkfernbedienung.
    • Name:
    • M. Salfer
  3. Oh ooooh ...

    da wäre ich aber äußerst vorsichtig! So ein Trumm kann erheblichen Schaden anrichten, habe ich selbst gesehen (Palette mit 1,5 t Rigipsplatten zu flott geschwenkt, rumms, weg war die Straßenlaterne und 1,5 t Scherben lagen auf der Straße!). Fragen Sie mal vorsichthalber ihre Bauversicherung, was die dazu sagt. Ich würd's mich nicht trauen. Gruß und viel Glück, Stefan
  4. Dürfen Sie nicht ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Lt . Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft: "Kran nur von unterwiesenen, mind. 18 Jahre alten, körperlich und geistig geeigneten und vom Unternehmer schriftlich beauftragten Kranführern bedienen lassen" Hier gibt es einiges zu beachten. Fragen Sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft nach!
  5. Führen eines Baukranes als Privatmann

    Vielen Dank für Ihre Zusendungen. Kann mir vielleicht noch jemand von Ihnen sagen, was mir im schlimmsten Fall passieren kann, gibt es da dann ggf. eine Anzeige (wenn ja, von wem) und mit welchen Konsequenzen  -  immer vorausgesetzt, es passiert nichts (ist bisher auch Gott sei Dank so gewesen ...)
    Was ist als Konsequenz bei Ihrem Unfall herausgekommen (die kaputte Straßenlaterne etc. mal außer Acht gelassen ...)
    Viele Grüße Marion
  6. Warum sollten wir das tun!

    Foto von Helmuth Plecker

    Es kann eine ganze Menge pasSieren: Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft, die sowieso die Baustelle unangemeldet aufsuchen wird, bis hin zu Straftatbeständen bei Körperverletzungen etc. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Wenn wir Ihnen nun sagen, was alles pasSieren kann für Sie, dann ist das doch nur für Sie Futter, um abzuwägen, ob Sie dieses Risiko eingehen würden. Ich kann es nicht verantworten, dass Sie sich und anderen Gefahren aussetzen. Was Sie tun, müssen Sie selber wissen, aber hier im Forum werden Sie keine Unterstützung bekommen, so leid es mit tut. Wenn da jemand anderer Meinung ist, solle er das sagen. Ich möchte Sie ja auch nicht verurteilen, aber sparen Sie bitte an einem anderen Ende!
  7. Berufsgenossenschaft zahlt nicht

    da der Bau bzw. alle dort Arbeitenden, also Du selbst, Handwerker, Freunde, Nachbarn etc. zwingend von der BauBGAbk. versichert sind (und Du die mit Namen angeben und dafür auch bezahlen musst) kann es passieren, dass die nach einem Unfall nicht zahlen. Auch eine Privathaftpflicht wird nicht eintreten, vielleicht die Bauherrenhaftpflicht  -  mal anrufen, nachfragen ob hier Versicherungsschutz besteht.
    Darüber hinaus kann die BauBg bei Vorliegen von Sicherheitsmängeln den Bau einstellen  -  kann schlimmer sein wie eine Anzeige : -. (
    Aus Erfahrung in der Schreinerwerkstatt weiß ich, dass die Berufsgenossenschaft nach Unfall peinlich genau die Ursachen prüft. Ein Unfall kann Dich ruinieren.
    Wenn ich an meinen Bau zurückdenke, bzw. die Praxis des Baukranverleihens an Bauherren betrachte, meine ich jedoch, dass sich kein Mensch an die Vorschriften hält.
    Es kommet jedoch immer wieder zu schweren Unfällen, häufiger sogar mit tödl. Ausgang  -  die dann in aller Regel Sache der Staatsanwaltschaft. werden.
    Gruß Ulf
  8. War nicht mein Problem

    Hallo Marion,
    gar nichts ist bei unserem Unfall herausgekommen, da der Kranführer eben ein berechtigter Kranführer war. Deren Versicherung ist für den Schaden aufgekommen. Gruß Stefan
  9. Führen eines Baukranes

    Vielen vielen Dank für Ihre E-Mails  -  Nur damit Sie sich keine großen Sorgen machen: Der Kran wird in drei Tagen abgebaut und es ist nichts passiert, Gott sei Dank  -  es geht nur darum, dass uns jemand (ein Dritter  -  keine Behörde) ständig "an's Bein pinkelt", weil wir in massiver Eigenleistung die Dinge, die die professionell beauftragten Firmen "versaut" haben, hinbiegen müssen, damit wir einziehen können. Unsere Wohnungen sind nämlich bereits weitervermietet und sonst sitzen wir auf der Straße! Danke nochmals für Ihren Rat!
  10. das kenn ich doch irgendwo her ...

    das kenn ich doch irgendwo her alles Gute für das was jetzt noch kommt :-) Ulf
  11. NetteNachbarn

    Hallo! Gehört zwar nicht ganz zum Thema, könnte aber für den ein oder anderen Bauherren von Interesse sein. Bei uns im Ort war gestern Feueralarm, was war geschehen. Ein Bauherr hat wie bei uns durchaus üblich ein kleines Baustellenfeuer entfacht. Irgend ein freundlicher Nach hat dann kurzerhand die Feuerwehr alarmiert. Die Polizei hat auch nicht lange auf sich warten lassen. Somit war das wohl das teuerste Baustellenfeuer in unserem Baugebiet.
    • Name:
    • Ulrich
  12. Der Kran steht doch sicherlich auf Ihrem Privatgelände?

    Auf Ihrem Privatgelände können Sie tun und lassen was Sie wollen. Es sei denn, dass Sie mit ihrem tun oder handeln einen anderen Schaden bzw. belästigen.
    Also steht der Kran auf einem Privatgrundstück, kann weder Berufsgenossenschaft noch andere Personen etwas dagegen unternehmen. Vergleichen wir es doch mal mit fahren ohne Führerschein, auch das dürfen Sie auf Ihrem Privatgrundstück, wenn das Hoftor abgeschlossen ist.
    Das war jetzt aber keine Rechtsberatung, sondern nur ein Tipp von Privat.
    • Name:
    • Herr Raimar
  13. @Raimar

    Foto von Herr Raimar

    Aber wenn was passiert, ist sind es schnell auch Dritte, die Schaden bekommen. Bedenken Sie, wie groß ein Baukran ist!
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