Bauphysik
NW zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste nach GEG bei Umnutzungen/Ausbau von bestehenden Gebäuden
Hallo, meine Frage bezieht sich auf das neue Gebäudeenergiegesetz. Nach § 51 GEG darf der Transmissionswärmeverlust meines geplanten Ausbaus nicht höher sein als das 1,2-fache eines Referenzgebäudes. Das GEG gibt für das Referenzgebäude U-Werte für einzelne Bauteile an.
- Gilt der Nachweis als erfüllt, wenn jeder meiner Bauteile einen geringeren U-Wert hat, als die im GEG angeben?
- Oder geht das nicht, weil man noch Wärmebrücken berücksichtigt?
- Oder werden diese auf beiden Seiten berücksichtigt (geplantes Gebäude und Referenzgebäude)?
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Energieberater...
...nennen sich die, die da durchblicken ;)- Frage 1: ja
- Frage 2: sofern man Fördermittel einwerben will, vermutlich ja
- Frage 3: verstehe ich nicht
Da Du aber vermutlich (sowieso) eine Baugenehmigung brauchst, frage den von Dir beauftragten Planer.
Was hast Du denn vor? Und wurde ein Planer eingeschaltet?
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Anbau, Ausbau, Umnutzung...?
- Wohngebäude / Nichtwohngebäude?
- Wird das bestehende beheizte Bauwerksvolumen durch den Ausbau erweitert?
- Um wieviel m³?
- Werden auch Teile des Bestandsgebäudes energetisch ertüchtigt?
a) Bauteilkatalog,
b) der separater bilanzieller Nachweis für den Anbau
c) Bilanz für Gesamtgebäude mit 1,2fach-Regel (früher 140 %-Regel)