Der Gutachter bedient sich zur Veranschaulichung des "Carrier Diagramms".
Ergibt sich die Luftzustandsänderung nicht entlang der entsprechenden "Taulinie" bei 9,3 °C?
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Der Gutachter bedient sich zur Veranschaulichung des "Carrier Diagramms".
Ergibt sich die Luftzustandsänderung nicht entlang der entsprechenden "Taulinie" bei 9,3 °C?
Da wollte wohl wieder jemand eine schimmelpilzkritische Wärmebrücke schönrechnen ;-(
Es geht tatsächlich um die Ursache der Schimmelpilzausbildung.
Nach meinem Verständnis ist die kritische Wandoberflächentemperatur zur Vermeidung der Schimmelpilzausbildung doch, wie von Ihnen beschrieben, 12,6 °C, bei 80 % r.F.
In dem Gutachten behauptet der Gutachter, in meiner Wohnung wird falsch geheizt und gelüftet.
Diese durch den Gutachter ermittelten 11,85 °C, auf der Wandoberfläche, können sich dann doch nur bei einer Luftfeuchte von 84,4 % r.F. einstellen, (entsprechend den ergänzten grünen Einträgen im Carrier-Diagramm) somit hat doch der Gutachter selbst den Nachweis erbracht, dass die Bausubstanz "schwach" ist!?
An "wiki"
Als "Taulinie" verstehe ich die Verbindungslinie (im Carrier-Diagramm) zwischen 9,3 °C, 100 % r.F. und 20 °C, 50 % r.F.
Unter nach 4108 normierten Bedingungen MUSS sich eine ZULÄSSIGE (bei korrektem Lüftungsverhalten) Luftzustandsveränderung doch nur AUF dieser "Taulinie" ergeben?
Gegenstand der Untersuchung ist eine unsanierte Außenwandkonstruktion (Fenster ausgenommen) von 1966, bestehend aus den Bauteilen:
Außenwand, Fenster (in 1986 ausgetauscht, aktuell Thermopane mit Kunststoffrahmen), Fenstersturz und Rollladenkasten.
Hierzu sind folgende Wärmedurchlasswiederstände (d/l) bekannt: (in m²hGrad/kcal)
Außenwand: 0,508 Fenstersturz: 0,485 Rollladenkasten (seitliche Abschlussteile) 0,242 Rollladenkasten (vorderes Rahmenprofil unter der Decke) 0,150
Zu den Bauteilen des Rollladenkastens ergibt sich, dass diese bereits zur Bauzeit unzulässig waren.
Bei der Decke handelt es sich um eine "Kaiserdecke" als Trenndecke zu einem unbeheizten Nebenraum (10 °C), sonst ist hier nichts weiter bekannt.
An Herrn Fischer
Der Gutachter bezieht sich auf meine Aussage, dass die Wohnung ausreichend beheizt werden kann.
Zu den tatsächlichen Raumklimaverhältnissen gibt es keinerlei Aufzeichnungen, auch nicht für den Zeitpunkt der gutachterlichen Begehung.
Zitate zu den 11,85 °C:
" ... bei dieser Oberflächentemperatur und einer Lufttemperatur von 20 °C darf die relative Feuchte von 48 % im Winterhalbjahr nicht überschritten werden, um eine Kondensatbildung an den Oberflächen zu vermeiden. Durch entsprechendes Lüften und Heizen können diese Werte grundsätzlich eingehalten werden" (siehe Carrier-Diagramm)
Ursprünglich hatte ich feuchte Wände bemängelt.
Die Tapeten waren feucht, schlugen Wellen und lösten sich vom Untergrund ab.
Im Fußbobenbereich (über den Sockelleisten) beobachtete ich nach oben hin spitz auslaufende Veränderungen auf der Wand, die sich als Schimmel herausgestellt haben.
Ich versuche auf diesem Weg meinen Kenntnisstand bestätigt oder widerlegt zu bekommen!
Also, über dieses "Carrier-Diagramm" erhalte ich doch eigentlich überschlägige Informationen zu den div. Luftzuständen?
Nach meinem Verständnis ergibt sich der Luftzustand "11,85 °C, 80 % r.F. " wenn ich bei der Lüftung des Raumes diesen von 20 °C in Richtung -5 °C, 80 % r.F., bis auf 8,4 °C (100 % r.F.) abkühle.
Den "Lüftungsprozess hätte ich danach bei 20 °C, ca. 72 % r.F. einzuleiten.
Nach dem schließen des Fensters werden sich dann irgendwann 11,85 °C, 80 % r.F. ergeben.
In Folge wird die Temperatur dann auf 20 °C ansteigen, wobei sich dann die relative Luftfeuchte von ca. 47 % einstellen wird.
Diese Zustände habe ich wieder im "Carrier-Diagramm" abgebildet!
So müsste sich doch eine gewisse Dynamik zum Heizprozess, Lüftungsprozess abbilden lassen? (Kühl, -Heiz, -Feuchtedreieck)
Kann das jemand bestätigen oder sehe ich da etwas Falsch?
Sie gehen m.E. von einem falschen Ansatz, bzw. von falschen Grundlagen aus.
Gehen Sie davon aus, dass die absolute und die relative Luftfeuchtigkeit in dem Raum zunächst überall gleich hoch sind, wenn die Oberflächentemperatur der Wände und die des Raumes identisch sind.
Wenn ich nun 1 Bereich der Wand abkühle, dann bleibt die absolute Feuchtigkeit nach wie vor identisch. ABER: die Luft, die an dem kühleren Bereich verbeiströmt, kühlt ab, weil ihr die Wärme entzogen wird. Es ist das Bestreben der ausgekühlten Wand, die selbe Temperatur zu erhalten, wie sie in den Restbereichen vorhanden ist. Der Temperaturstrom geht immer von warm nach kalt. Die kühlere Luft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen, sie wird - bildlich gesprochen - "dicker". D.h., die relative Luftfeuchtigkeit steigt an, die absolute Feuchtigkeit bleibt nach wie vor konstant. Wenn jetzt die Oberfläche des Wandbereichs soweit kühler ist, dass sich bei der vorbeistreichenden Luft eine rel. LF von 80 % einstellt, dann wandelt sich der Zustand des in der Luft enthaltenen Wassers von gasförmig in tropfbar. Dieses - wenn auch optisch kaum wahrnehmbare - Wasser schlägt sich auf der kühlen Wandoberfläche als Tauwasser nieder und schafft die/eine der Voraussetzung (-en) für die Entstehung von Schimmel.
Bei den der Norm entsprechend verwendeten Grunddaten liegt der kritische Tauwasserausfall bei einer Raumtemperatur von +20 °C und einer rel. LF von 50 % bei +12,6 °C. Wenn ich ledglich die absolute Menge Feuchtigkeit in der Raumluft verändere, die übrigen Parameter jedoch belasse, ändert das nichts an der Taupunktsituation von 80 % und den +12,6 °C. Es verringert sich lediglich die Menge, die ausfallen kann. Über das korrekte Lüften will ich erreichen, dass trockenere Luft von außen in den Raum gelangen kann und gleichzeitig die feuchtwarme Luft herausgeführt wird. Sie ist nämlich der Motor des Austausches, denn auch hier gilt: von hohem Druck zu niedrigem, von hoher Temperatur zu der geringeren. Die kalte Luft wird sozusagen hereingesogen. Während deren Aufwärmphase kann sie jede Menge Feuchtigkeit aufnehmen. Eine gering belastete Wand gibt nun soviel Feuchtigkeit ab, wie sie bei der Entstehung des Tauwassers aufgenommen hat. Ist diese Menge durch falsches Lüftungsverhalten so groß, dass dieses Bauteil eine erhebliche Anfeuchtung erlitten hat, ist die Bildung von Schimmel unvermeidbar, das Bauteil ist abgesoffen.
Dadurch entsteht das Problem, dass das feuchte Bauteil auf Grund der erheblich verschlechterten Dämmwirkung weiter abkühlt. In dieser Folge sinkt die Oberflächentemeratur soweit, dass bei gleich bleibenden Innenparametern eine erheblich größere Menge Tauwasser ausfällt. ABER: nicht die relative LF beeinflusst die Temperatur der Bauteiloberfläche, sondern deren Temperatur beeinflusst die rel. LF der vorbeistreichenden Luft. Von daher betrachte ich Ihren Ansatz: "Diese durch den Gutachter ermittelten 11,85 °C, auf der Wandoberfläche, können sich dann doch nur bei einer Luftfeuchte von 84,4 % r.F. einstellen, (entsprechend den ergänzten grünen Einträgen im Carrier-Diagramm) " als falsch. Bei einer Oberflächentemperatur des Bauteils von +11,85 °C beträgtg die rel. LF der vorbeistreichenden Luft 84,4 % und die kritsche Marke von 80 % wird deutlich überschritten.
Grüße
Stefan Ibold
Die Formulierung aus meinem Beitrag (Nr. 2) ist falsch, im Ergebnis sind wir uns aber, unter nach 4108 normierten Bedingungen, einig? (11,85 °C, 84,4 % r.F.)
Dann geht daraus also hervor, dass das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzausbildung nicht erfüllt wird!
Grundlage aller Berechnungen des Gutachters sind die einschlägigen Normen (u.a. DINAbk. 4108 und DIN 10211).
Somit ist dann doch der Nachweis erbracht:
Ich habe keine Chance angemessen zu Heizen und zu Lüften, die normierten Vorgaben sind nicht realisierbar!?
Das Zitat des Gutachters, aus meinem Beitrag (Nr. 5), führt dann doch in die Irre!?
Frage zu meinem Beitrag (Nr. 5)
Ist es richtig das die Oberflächentemperatur der Außenwand aus deren Wärmedurchlasswiderstand von 0,508 (m²hGrad) /kcal abzuleiten ist und 11,40 °C (=> fRsi = 0,656) beträgt?
ich habe keine Werte nachgerechnet. Was der Gutachter damit vermutlich zum Ausdruck bringen will, ist Folgendes:
Im Grunde kann jede Wohnung bei adäquatem Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) schimmelfrei gehalten werden. Wie, habe ich in meinem Vorbeitrag versucht darzustellen. Wenn wie bei Ihnen bedingt durch Veränderungen, z.B. im Bereich der Fenster, der Ursprungsparameter plötzlich andere Bauteile, früher die Fenster, kälter sind, dann ist die Schimmelbildung schon fast zwangsläufig die Folge. ABER: durch ein geändertes und an die neue Situation angepasstes Lüftungs- und/oder Heizverhalten (Lüftungsverhalten, Heizverhalten) lassen sich viele Schäden vermeiden.
Sie schreiben, dass Sie keine Chance haben, angepasst zu heizen und zu lüften. Vielleicht sollten Sie, damit wir uns hier einen Überblick verschaffen können, mal Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) realistisch aufzeigen. Beispiele: wenn Sie aus dem Haus gehen, wird die Heizung kleiner gedreht. Was soll ich heizen, wenn ich nicht in der Wohnung bin? Morgens dusche ich, habe aber dann keine oder zu wenig Zeit, die Fenster Durchzug zu öffnen.
Mein Vorschlag wäre auch, dass Sie sich im Herbst ein oder zwei vernünftige Datenlogger hinlegen lassen. Nach zwei oder drei Monaten werden die dann ausgelesen und bewertet. Nur so können Sie verifizierbar das Gutachten anzweifeln, was Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) angeht. Ohne tiefergehende Kenntnisse können nur Standardtheorien verkündet werden. IHRE Realsituation werden Sie damit aber nur höchst unzureichend beschreiben oder beurteilen können.
MfG
Stefan Ibold
Muss ich Ihrem Beitrag (Nr. 10) nun entnehmen, dass ein Gutachter nicht um Sorgfalt und Objektivität bemüht sein muss?
Selbstverständlich muss ein Gutachter objektiv sein. Ist er das nicht, betrachte ich Ihn nicht als Sachverständigen oder Gutachter, sondern als korrupten Erfüllungsgehilfen (nur, um es mal deutlich zu darzustellen).
Natürlich hat die unterlegene Partei immer das Gefühl, der SV war nicht objektiv, hat die eigenen Anregungen oder Bemängelungen nicht zur Kenntnis genommen. Und so ein klein wenig beschleicht mich hier das Gefühl, dass Sie auch auf dem besten Weg in diese Richtung sind. Ich habe es oben beschrieben, um hier ein halbwegs vernünftige Urteil/eine halbwegs vernünftige Beurteilung abgeben zu können, bedarf es erheblich mehr Informationen, die mit großer Sicherheit nur bei einem Vororttermin erhaltbar sind. Ein SV muss sehen, hören, riechen, fühlen und schmecken können und nicht nur lesen. Oder einfach gesagt: man muss die Baustelle (er) leben.
Grüße
Stefan Ibold
Basierend hierauf versuche ich, nach meinem bisherigen Verständnis, Fakten objektiv abzubilden!
Ich bediene mich hierzu, zur besseren Übersicht, des "Carrier-Diagramms"
Als Datenbasis können nur die normierten Vorgaben zum Einsatz kommen, etwas anders steht nicht zur Verfügung. (Datenlogger-Aufzeichnungen)
Und aus diesem Diagramm ergibt sich für mich eindeutig: (gibt es da Zweifel?)
1.) 11,85 °C, 80 % r.F. => Die max. Raumluftfeuchte von ca. 48 % sollte bei 20 °C nicht überschritten werden, die normierten Vorgaben sind nicht einzuhalten.
2.) 11,85 °C, 84,4 % r.F. => Das Kriterium zur Vermeidung der Schimmelpilzausbildung auf Wandoberflächen wird nicht eingehalten.
Im Wesentlichen wurden meine aktuellen Kenntnisse bisher bestätigt.
Oder habe ich da etwas nicht gelesen?
Ich vermag derzeit nicht zu sehen, dass ich hier nicht Objektiv sein sollte.
Ich möchte mir auf diesem Weg kein neues Gutachten erstellen lassen, ich strebe hier lediglich an, meine Kenntnisse bestätigt oder widerlegt zu bekommen.
Meine Bitte:
Verzichten Sie bitte auf subjektive Meinungsäußerungen und beziehen sie sich auf die von mir eingestellten technischen Angaben, dass lenkt sonst nur vom Thema ab.
Mit bestem Dank
Ulrike Kroll
"Wenn ich lediglich die absolute Menge Feuchtigkeit in der Raumluft verändere, die übrigen Parameter jedoch belasse, ändert das nichts an der Taupunktsituation von 80 % und den +12,6 °C. "
hat sich als abenteuerlich erwiesen:
1.)
x = 8,6 g/m³ => 20 °C, 50 % r.F., und 12,6 °C, 80 % r.F. (und viele weitere Luftzustände)
2.)
x = 7,6 g/m³ => 20 °C, 44 % r.F., und 12,6 °C, 70,6 % r.F. (und viele weitere Luftzustände)
Habe ich diese Aussage falsch verstanden?
Aber schon der Begriff "Taupunktsituation" ist bei 12,6 °C, 80 % r.F. nicht angebracht! (9,3 °C, 100 % r.F.)
Und das von einem öbuvSVAbk.?
Meine weiteren Recherchen ergeben:
Bei 12,6 °C, 80 % r.F. fällt kein Tauwasser aus, bei Feuchten über 80 % r.F. (unabhängig von der Temperatur) stellt sich ein für Schimmelpilzwachstum günstiges Milieu ein.
Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?
Kann das jemand bestätigen oder widerlegen? " einfach in DINAbk. 4108 Teil 2 nachlesen. Da stehen die Bedingungen ...
Bei einer Raumtemperatur von + 20 °C können maximal 17,29 g Feuchtigkeit/m³ Luft enthalten sein.
Bei einer rel. LF von 44 % können das maximal 7,61 g/m³ sein.
Wenn im Bereich einer Oberfläche eine rel. LF von 80 % ansteht, dann ist es egal wie hoch die absolute LF ist, es entsteht eine Situation, bei der bereits Schimmel entsteht/entstehen kann. Das entscheidende Kriterium ist, dass unabhängig von Temperatur und der Menge der absoluten LF die 80 % in Relation dazu stehen. Die Menge des Tauwasserausfalls verändert sich, nicht aber er Umstand, dass welches ausfällt. Wenn ich also die absolute LF künstlich reduziere, dann würde sich trotzdem bei 80 % rel. LF dazu am Bauteil eine kritische Situation einstellen.
Wenn ich die Raumtemperatur erhöhe und die absolute mögliche Menge Feuchtigkeit nicht künstlich erhöhe oder verringere, dann würde bei einer gleichbleibenden Oberflächentemperatur von +12,6 °C eine erheblich größere absolute Menge Tauwasser ausfallen, da die Temperaturdifferenz größer wird und die Menge der ausfallenden Feuchtigkeit bezogen auf die 80 % sich von der höheren Temperatur bestimmt.
Bei einer Temperatur von +12,6 °C der Oberfläche eines Bauteils könnte die Luft 11,08 g/m³ = 100 % halten (ist nicht ganz richtig, denn dann würde es theoretisch bereits regnen). Habe ich eine Raumtemperatur von +20 °C habe ich aber bei 80 %rel. LF schon eine Menge Feuchtigkeit von 13,83 g/m³ und damit auch einen höheren Druck. Würde diese Situation dauerhaft fortgeführt, würde das Bauteil absaufen.
Fazit: entscheidend sind die 80 %. Werden die an der Bauteiloberfläche erreicht oder überschritten, gibt es Probleme, insbesondere dann, wenn dieser Zustand über einen längeren Zeitraum ansteht. si
>> Sie sind auf dem besten Weg!
>> Ich bestätige:
>> 11,85 °C, bei 80 % r. LF. und bei 84,4 % r. LF sind nach 4108 nicht zulässig.
>> Bei einem d/λ= 0,508 (m²xhxGrad) /kcal, ergibt sich die Oberflächentemperatur zu 11,40 °C (DINAbk. 10211).
>> Bei 80 % r. LF. stellt sich ein für Schimmelpilzwachstum günstiges Milieu ein.
>> Bilden Sie die Angaben des Herrn Ibold in den Diagramm ab, vielleicht kann man das dann so nachvollziehen.
>> Weiter so mit den "unbequemen Fragen, manch ein SV versteht die nicht!
>> Gruß "wiki" aus Dortmund
Berechnungen liefern theoretische Werte, in diesem Fall noch nicht einmal unter instationären Bedingungen. Auch dafür gibt es eine Reihe von Programmen die diese sicher abbilden können, was den messtechnischen Aufwand verringern kann. Ein einfaches Betrachten von Unterschieden der Luftfeuchte genügt nicht.
Schimmel kann übrigens schon ab ca. 65 % r.F. entstehen.
Was wir aber auch noch nicht wissen, ist, wann die Feuchtigkeit auftritt (Sommer, Winter, Frühling, bei Regen, bei Sonne etc. etc.), welche Orientierung (Himmelsrichtung) die betroffenen Wandflächen haben (ja, wir wissen noch nicht mal, wo genau die Feuchtigkeit auftritt), welche Räume daneben/darüber/darunter liegen
Also würde ich in Betracht ziehen, dass entweder von Seiten des Nutzers die Klimarandbedingungen im Raum nicht den Normbedingungen entsprechen, dass instationäre Beheizung vorliegt, dass die Feuchte von wo anders her kommt, oder, oder, oder ...
Damit kommen Sie keinem SV bei, ein "unbeteiligter" wird eher den Ausführungen eines SV folgen!
Konzentrieren Sie sich auf die Angaben zu den o.g. Bauteilen! (Außenwand, Rollladenkasten)
Ich kenne die Einbausituation des Rollladenkasten nicht, aber aus Ihren Angaben, zu den Wärmedurchlasswiderständen, ist zu vermuten, dass dort bereits der:
"Mindestwärmeschutz der zur Bauzeit gültigen 4108"
nicht erfüllt wird!
"Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht"
Gibt es Bilder zu der Einbausituation?
Ich entschuldige mich auch und ausdrücklich, bei Herrn Alfons Fischer, für all die unkonstruktiven "Wikis" die hier ihr Unwesen treiben dürfen!
Herr Fischer, Ihre Beiträge waren für mich absolut verständlich und angemessen!
Ab sofort werde ich versuchen diese Diskussion "sauber" zu halten!
Gruß
Ulrike Kroll
20,0 °C. 72 % r.F., x1 = 12,4 g/m³ Luft
8,4 °C, 100 % r.F., x2 = 8,5 g/m³ Luft
Das zugehörige "Carrier-Diagramm" habe ich um dx1 und dx2 ergänzt.
dx1 bildet die Reduktion der absoluten Feuchte durch Mischen der Luft (Außenluft-Raumluft) ab
dx1 = x1 - x2 = 12,4 g/m³ Luft - 8,5 g/m³ Luft = 3,9 g/m³ Luft
Daraus folgt:
Die absolute Feuchte der Luft konnte um 3,9 g/m³ Luft, durch Mischen der Luft (Außenluft-Raumluft), reduziert werden
dx2 bildet die Reduktion der absoluten Feuchte durch Tauwasserausfall ab.
dx2 = x2 - x3 = 8,5 g/m³ Luft - 2,7 g/m³ Luft = 5,8 g/m³ Luft
Daraus folgt:
Die absolute Feuchte der Luft konnte um 5,8 g/m³, durch "Tauwasserausfall", reduziert werden
Das hatte ich bisher "Kapiert"!
In der Hoffnung, dass es hier nun wieder konstruktiv weiter geht, die unkonstruktiven "Wikis" wurden inzwischen gelöscht.
Basiernd auf diesen Änderungen, wie sie durch den "Admin" glücklicherweise durchgeführt wurden, kann ich jedoch das "Carrier-Diagramm", zum Beitrag (Nr. 20), aus diesem Beitrag abgeleitet, aktuell nicht hochladen.
Es erhöht sich die Raumlufttemperatur, bei x = const., von:
20,0 °C. 72 % r.F., x1 = 12,4 g/m³ Luft
Auf:
24,0 °C, 40 % r.F., x1a = 12,4 g/m³ Luft,
es folgen:
8,4 °C, 88 % r.F., x2a = 7,5 g/m³ Luft (Taupunkt bei 6,6 °C, 100 % r.F., x = 7,5 g/m³ Luft)
Entsprechend dem "Carrier-Diagramm" (gestrichelte Linien)
Das "Carrier-Diagramm" habe ich um Dx1a, Dx2a UND die 12,6 °C "Linie", ergänzt.
Dx1a bildet die Reduktion der absoluten Feuchte durch Mischen der Luft (Außenluft-Raumluft) ab.
Dx1a = x1a - x2a = 12,4 g/m³ Luft - 7,5 g/m³ Luft = 4,9 g/m³ Luft
Daraus folgt:
Die absolute Feuchte der Luft konnte um 4,9 g/m³ Luft, durch Mischen der Luft (Außenluft-Raumluft), reduziert werden.
Dx2a bildet die Reduktion der absoluten Feuchte durch "Tauwasserausfall" ab.
Dx2a = x2a - x3 = 7,5 g/m³ Luft - 2,7 g/m³ Luft = 4,8 g/m³ Luft
Daraus folgt:
Die absolute Feuchte der Luft konnte um 4,8 g/m³ Luft, durch "Tauwasserausfall", reduziert werden.
Die "Taupunktsituation" ändert sich von:
8,4 °C, 100 % r.F., 8,5 g/m³ Luft, (entsprechend meinem Beitrag (Nr. 29)
auf nun:
6,6 g/m³, 100 % r.F., 7,5 g/m³ Luft.
Nach meinem Verständnis müsste, prinzipiell, Einigkeit bestehen, somit ist der Beitrag (Nr. 8) wohl auch abgehandelt!?
Gruß
Ulrike Kroll
Taupunktkriterium: 20 °C und 50 % rel LF => 9,3 °C Taupunkttemperatur (100 % rel. LF)
Schimmelpilzkriterium: 20 °C und 50 % rel. LF => 12,6 °C (80 % rel. LF und beginnende Kapillarkondensation und Schimmelpilzwachstum)
Der SV hat irgendwo als kälteste Innenoberflächentemperatur 11,85 °C unter normklimatischen Randbedingungen (20 °C innen und -5 °C außen) ermittelt? Dann hat er aus dem Schimmelpilz-Kriterium (maximale Oberflächenfeuchte 80 %) rückwärts gerechnet, dass die Raumluft bei 20 °C nur 48 % rel. LF haben darf, damit diese Luft bei Abkühlung auf 11,85 °C an der Wandoberfläche max. 80 % rel. LF aufweist.
Fazit des Sachverständigen war sodann, dass ein "angepasstes" Lüftungsverhalten, welches als mittleres Raumklima 20 °C und 48 % rel. LF aufweist für die Bewohner durchaus zumutbar wäre und somit der streitige Schimmelpilzbefall durch ordentliches Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten) hätte verhindert werden können.
Richtig? Was wollen Sie da jetzt noch nachrechnen?
Klar hat der SV bereits mit der Wärmebrückenberechnung und der Oberflächentemperatur von 11,85 °C festgestellt, dass die WB nach heutigen Ansprüchen als "schimmelpilzkritisch" zu bewerten ist, weil sie unter 12,6 °C liegt, ABER viele Fachleute weisen darauf hin, dass auch solche grenzwertigen Wärmebrücken bei angepasstem Nutzerverhalten schimmelpilzfrei gehalten werden können.
So anscheinend auch hier!
Und dann las ich da noch: "ursprünglich hatte ich feuchte Wände bemängelt. Die Wände waren nass und Tapete wellte sich ab. " Also hätte der SV sich gar nicht um das strenge Schimmelpilzkriterium kümmern müssen, sondern nur um die alten Taupunktberechnungen.
Den Wärmebrückenberechnungen entsprechend ist die nasse Tapete wohl recht eindeutig Folge eines zu feuchten Wohnklimas, denn bei normklimatischen Randbedingungen (20 °C und 50 % rel. LF innen und -5 °C außen) kommt es zu Tauwasserniederschlag erst bei einer Oberflächentemperatur von <9,3 °C. Wenn es bei ihrer Wand schon bei 11,85 °C zu Tauwasser kommt, dann haben sie eindeutig zu hohe Luftfeuchte im Raum (egal ob absolut oder relativ)! Da hilft auch kein Nachrechnen.
es gibt auch für mich ein Leben außerhalb des Forums, ein Leben, mit dem ich mein Einkommen sichern muss. Ihre Anforderungen an die hier Antwortgebenden sind weit außerhalb dessen, was ein Fachmann entgeltlos leisten kann.
Zu Ihren "technischen" und "bauphsikalischen" Ausführungen werde ich hier nicht mehr Antworten, auch wenn Sie der Auffassung sind, dass ich meine "Beurteilungen und Ausführungen" an dieser Stelle korrigieren müsste, da diese, wie Sie in Ihrer E-Mail bemerkten, falsch wären.
Ich hatte Ihnen in den ersten Antworten bereits das ausgeführt, was nachfolgende Antwortgeber bestätigt, Sie aber immer wieder nicht nur hinterfragt, sondern negiert haben. Herr Tilgner hatte sich in seinem letzten Beitrag dazu korrekt geäußert, was Sie anscheinend nicht akzeptieren (wollen).
Hier können Sie eine Bewertung des Diagramms nachlesen.
Sie stellen erneut Fragen und Dinge in den Raum, von denen bisher keine Kenntnisse hier vorlagen. Sie marschieren, ich erwähnte es bereits, in einer Richtung, in der SIE Ihr ureigenes Ergebnis als alleinkorrekt darstellen und nur den Weg dorthin irgendwie zurechtfummeln müssen.
Letzte Aussage meinerseits zu Ihrem Thema: das Entscheidende sind die 80 %, der Rest ist uninteressant.
Ich bitte von weiteren Nachfragen per E-Mail von Ihrer Seite abzusehen, da ich momentan den ganzen Tag außer Haus bin und mich um andere Dinge kümmern muss. Alternativ kann eine entgeltpflichtige Beauftragung durch Sie an mich erfolgen. Aber bitte nicht in den nächsten 4 Wochen.
Ich danke für Ihr Verständnis.
MfG
Stefan Ibold
Hier noch mal die Essenz: Wenn sie bei dem vorhandenen Dämmwert der Wand nicht nur Schimmelpilzgefahr haben (80 % rel. LF an Bauteiloberfläche), sondern sogar soviel Tauwasser, dass sich die Tapeten ablösen (100 % rel. LF an Bauteiloberfläche), dann haben Sie eine durchschnittliche Raumluftfeuchte von weit mehr als 50 % (bei 20 °C) und dass wäre dann laut Gutachter ein fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten). Um das zu wissen brauchen Sie nicht mal eine Lüftungsbelehrung als Anlage zum Mietvertrag.
Zu den von Ihnen angedeuteten weiteren evtl. möglichen Ursachen von Feuchte innerhalb der Bauteile kann ich erst Stellung nehmen, wenn ich das Gutachten mal komplett gelesen habe. Aber wie Hr. Ibold da schon richtig geschrieben hat, das kostet dann auch irgendwann Geld, weil es viel konzentrierte Arbeit ist, ein Gegengutachten zu erstellen.
Sie müssen sich entscheiden:
Aber sowas können wir nicht im Forum diskutieren.
Zu Ihren Wärmedurchlasswiderständen gilt folgendes:
Lt. DINAbk. 4108 - Stand 1960 sind für die Bauzeit ihres Objektes (1966) im Wärmedämmgebiet I Mindestwerte von 0,45 und im Wärmedämmgebiet II Mindestwerte von 0,55 vorgeschrieben gewesen.
Welcher Baustoff verbirgt sich dahinter? Ich fürchte 240 ... 300 mm Hbl!? Wo steht denn ihr Streitobjekt?
Fenstersturz: 0,485 Hier gab es bauzeitlich noch keine eigenen Mindestanforderungen nach DIN 4108 (Stand 1960). Die Bauteile waren nach damaligem Stand der Technik zu dämmen. Dies war meist eine Schalungseinlage aus 35 mm HWLAbk..
Rollladenkasten (seitliche Abschlussteile) 0,242 Rollladenkasten (vorderes Rahmenprofil unter der Decke) 0,150 Rollladenkästen zählen zu den Fenstern und mussten somit ebenfalls nicht den Dämmwert der Außenwand erfüllen. Ihre Feststellung, dass die Rollladenkästen schon damals unzulässig gewesen sein sollen ist somit eine Fehlinterpretation der alten Norm.
Woher haben Sie eigentlich all diese Wärmedurchlasswiderstände? Bei der Decke handelt es sich um eine "Kaiserdecke". Das ist eine Form der Stahl-Kassetten-Decke (dünne Stahlbetondecke mit gekreuzten Rippen). Der Deckenrand erhilet meist eine Schalungseinlage aus 35 mm HWL.
Weiterhin haben Sie noch gar nicht verraten, über was für ein Gutachten wir hier reden:
Lesen Sie noch mal Artikel 34.) und hören Sie auch auf die anderen Kollegen ...
Sie haben allein keine Chance den Gutachter und einen Richter umzustimmen. Wenn Sie ihre Kritik am GA äußern, dann schreibt der Gutachter nur Ergänzungen und Erklärungen und kommt irgendwann auch mal zu mündlichen Anhörungen zum Gericht und all das treibt nur die Prozesskosten hoch, von denen Sie einen Großteil tragen werden, an seiner Kernaussage "Nutzerfehler" wird er aber wohl nicht abweichen. Mit ihrem bisherigen Wissen streiten sie sich um unnütze Details und kommen dabei vom eigentlichen Weg ab.
Denn wisse: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe.
Sie schreiben: "In dem einen Fall wäre ich mir halbwegs sicher, einem Rechtsanwalt, bei einem möglichen Verfahren vor Gericht, meine Argumentationen nahe bringen und dem Gutachter angemessen entgegentreten zu können! "
[Kopfschüttel] Wenn Sie sich da mal nicht überschätzen! Wie viele Gerichtsprozesse haben Sie schon erlebt? Es reicht nicht "dem Gutachter entgegen zu treten" und ihm irgendwelche Fehlerchen in seinem Gutachten vorzuhalten, sie müssen den Richter überzeugen, also komplett umkrempeln! Der Richter muss an seinem Gutachter zweifeln und stattdessen ihren Theorien glauben. Wie wahrscheinlich ist das denn? Wie wollen Sie das denn schaffen, ohne einen Fachmann (Sachverständigen) an ihrer Seite?
Und all das negiert der Gutachter allein durch diese Wärmebrückenberechnung (11,85 °C, 80 % r.F.)!?
Und diesbezüglich bin ich mir eben unsicher, doch wie bereits erwähnt, ich werde mich damit noch intensiv auseinadersetzen!
Alle Einwendungen zu dem Gutachten habe ich bereits vorgetragen, begründet und mit Belegen untermauert, ich erwarte nun die Reaktion der Eigentümer.
Übrigens: Ich habe mir dort erlaubt auch einige Ausführungen aus Ihrem Dokument:
"Gutachten über Schimmelpilzursachen- fachgerecht erstellen -"
einfließen zu lassen.
Es gilt halt, bei Bedarf, einen guten Rechtsanwalt zu finden.
MfG
als Gegendarstellung zu dem Link aus dem Beitrag (Nr. 34).
Allgemein sehr informativ, speziell die Seite 12, die Anweisungen unter Bild 6 (Carrier Diagramm) sind sehr interessant.
Folgt man den Anweisungen zum Ablesebeispiel, so kommt man im Ergebnis zu einer Grafik, wie ich sie in meinem Beitrag (Nr. 2) bereits zur Verfügung gestellt hatte. (Grüne Linie).
Solche "Bildchen" helfen ungemein dabei, gewisse thermodynamisch Vorgänge, in diesem Fall Luftzustandsveränderungen, zu begreifen!
Ich "Recherchiere" weiter, weiteren Beiträgen stehe ich aufgeschlossen gegenüber!
MfG
Inzwischen habe ich, zu dem Wärmebrücken-Berechnungsprogramm "DÄMMWERK", einiges recherchieren können.
So heißt es in der Beschreibung zu diesem Programm u.a. :
"Für die 3D-Betrachtung benötigen Sie 2 oder 3 Isothermenberechnungen mit Werten "fRsi, 2D" und flächenanteilig Oberflächenpunkte "fRsi, 1D" der benachbarten, ungestörten Bauteiloberflächen! "
Es sieht so aus, dass sich auch hier wieder Fragwürdigkeiten ergeben, es fehlt da wohl wenigstens eine zweite Isothermenberechnung, vermutlich ein Horizontalschnitt durch den untersuchten Bereich.
Unglaublich was sich da alles ergibt!
Erst durch eine zweite Isothermenberechnung lässt sich ein konkreter "Berechnungspunkt" definieren.
So kommt man zu einer "3D-Betrachtung".
Aus den errechneten Temperaturen der beiden Isothermenberechnungen ergibt sich eine ganz andere Temperatur am definierten "Berechnungspunkt" und erst dann ist überhaupt eine qualifizierte Aussage zu einer Wärmebrücke möglich!?
Hier kommt man wohl mit den thermodynamischen Grundlagen nicht weiter, es scheint nun in's Eingemachte zu gehen,
ich arbeite daran!
Gruß
Ulrike Kroll
Niemand muss mir nach dem Mund reden, man darf mich gerne widerlegen, so lerne ich hinzu!
Nur sollte man das dann auf einer fundierten Basis tun und nicht in endlose Fragestellungen verfallen zu denen "Fässer" aufgemacht werden, die mit meiner ursprünglichen Fragestellung sowie meinen Fragen aus den Beiträgen (Nr. 2, Nr. 6, Nr. 9 und Nr. 16) nichts zu tun haben! (Es bedarf da schon gewisser "Talente" soweit am Thema vorbei zu Antworten)
So erhoffe ich mir für dieses Forum noch eine gewisse Dynamik und warte auf die tatsächlichen Sachverständigen, wie sie u.a. in dem Index dieses Portals ausgewiesen sind.
Die sind dann hoffentlich bereit die Fragestellungen korrekt zu erfassen, angemessen zu analysieren und dann auch möglichst konkret zu Antworten.
Es bleibt nur noch zu hoffen das sich diese Sachverständigen nicht, durch die ehemals pöbelnden "Wikis" oder dem doch manchmal sehr gewöhnungsbedürftigen Umgangston der verbliebenen registrierten Mitglieder ("wiki"-Geschädigte?), wie er in div. anderen Foren, auch aktuell noch, zu beobachten ist, von diesem Portal distanziert haben.
Zum Beitrag (Nr. 48)
Ich hatte die Beiträge (Nr. 31 und Nr. 32) bereits zur Kenntnis genommen.
Zitat aus dem Dokument: Gutachten über Schimmelpilzursachen
" ... . dass bei einem Raumklima von 20 °C und 50 % relativer Luftfeuchte hygroskopische Bauteiloberflächen mit einer Temperatur unter 12,6 °C zu Tauwasserniederschlag neigen ... "
Dieses Dokument ist hier wohl nicht eindeutig und es bedarf wohl einer dringenden Überarbeitung!?
Zur Beantwortung der Frage: " ... . mittlerweile selbst rausgefunden, oder? "
Entsprechend meinem Beitrag (Nr. 16):
Ja!
MfG
Schimmelpilze können jedoch schon früher wachsen und brauchen kein flüssiges Kondensat, sondern nur ein feuchtes Mikroklima an der Bauteiloberfläche. Schimmel wächst bereits wenn: Raumklima 20 °C und 50 % rel. LF => an Bauteiloberflächen längere Zeit abgekühlt wird auf unter 12,6 °C (80 % rel. LF, beginnende Kapillarkondensation und Schimmelpilzwachstum).
und wenn der SV eine Oberflächentemperatur von 11,85 °C mit einem Wärmebrückenprogramm errechnet hat, dann ist diese Oberfläche nur schimmelfrei zu halten, wenn dort weniger als 80 % rel. LF anliegen. Das kann man mit dem Carrier-Diagramm rückwärts verfolgen und es ergibt sich für das maximal zulässige Wohnklima 20 °C und 48 % rel. LF.
... aber das haben Sie doch mit unserer Hilfe, mit DINAbk. 4108 und mit dem Carrier-Diagramm mittlerweile selbst rausgefunden, oder?
Aus den im Beitrag 5 ausgewiesenen Wärmedurchlasswiderständen lässt sich ableiten, dass alle Bauteile zu einer Schimmelpilzausbildung neigen (Schimmelpilzkriterium 12,8 °C, 80 % r.F., wird nicht erüllt!)
Die ausgewiesenen 11,85 °C, als Wandoberflächentemperatur, basieren auf einer "2D-Isothermenberechnung" (Außenwandanschluss an Wohnungstrenndecke im Vertikalschnitt)
Aus einer weiteren "2D-Isothermenberechnung" (Außenwand, links von dem Rollladenkasten im Horizontalschnitt) ergibt sich eine Oberflächentemperatur von 6,54 °C!
Aus diesen beiden "2D-Isothermenberechnungen" lässt sich eine "3D-Wärmebrückenbetrachtung, nach DINAbk. 10211, ableiten, es ergibt sich daraus eine Oberflächentemperatur von 7,8 °C!
Der "Gutachter" hatte die Wärmebrückeneinflüsse nicht angemessen in Ansatz gebracht!
Meinen besten Dank für alle konstruktiven Beiträge zu meiner Anfrage.
Gruß,
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