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Frage zum Mindestwärmeschutz
BAU-Forum: Bauphysik

Frage zum Mindestwärmeschutz

in einem Einfamilienhaus Baujahr. 62/63 soll die Einhaltung der Mindestwärmeschutzanforderungen geprüfft werden.
Der berechnete R-Wert=0.819 m²K/W
Aus dem DINAbk. 4108 Teil 2:2003 folgt, dass Mindestwärmeschutz nicht gegeben ist (1.2 m²K/W gefordert)
Dagegen DIN 4108-1960 besagt, dass der Mindestwärmeschutz ist gegeben, da damals 0,45 [? ] gefordert wurde.
Soll bei einem altem Haus die alte oder die neue Norm angewandt werden.
Sind die Anforderungen 1.2 [m²K/W] und 0.45 [? ] rein rechnerisch vergleichbar?
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  1. Worum ...

    Worum geht's da eigentlich?
    Freundliche Grüße
  2. na um einen Mietrechtsstreit geht es da wohl ...

    Lach, ist doch klar. Es oll mal wieder der Meiter Schuld sein, weil das Haus entsprechend der bauzeitlichen Normen fachgerecht erbaut wurde und somit "Bestandssschutz" genießt.
    Diese Diskussion habe ich als Gutachter im Winter und Frühjahr fast täglich.
    Eigentliches Problem ist aber nicht das Bauordnungsrecht (wo auch der Begriff des Bestandsschutzes herkommt), sondern das Mietrecht. Nach Mitrecht heißt es aber, dass die Wohnung zum üblichen Gebrauch geeignet sein muss. Neuere bauphysikalische Erkenntnisse seit Miete der 90er Jahre (niedergeschrieben in der DINAbk. 4108  -  Stand 2001 und später) zeigen jedoch, dass alte Baukonstruktionen (insbesondere Nachkriegsbauten der 50er und 60er Jahre) das Schimmelpilzkriterium nicht einhalten. Es stelen sich insbesondere bei konstruktiven und geometrischen Wärmebrücken derart niedrige Inenoberflächentemperaturen ein, dass auch bei ordnungsgemäßer Raumnutzung (20 °C und 50 % rel. LF) Tauwasserniederschlag und Schimmelpilzbildung nicht sicher vermieden werden kann.
    Dies hat nichts mit bauzeitlichen Regeln der Technik zu tun, sondern mit der Erkenntnis, dass die alte Normung in Unkenntnis der Probleme zu großzügig war und nun eine Dämmung der Häuser notwendig ist, um die Nutzbarkeit auftrecht zu erhalten. Ganz besonders problematisch wird die Situation, wenn in einen so alten Baukörper neue (dichte) Fenster mit einem guten U-Wert eingebaut werden, dann schlägt sich Tauwasser zuerst an den Wänden und nicht an den neuen Fenstern nieder. Der Mieter hat dann keine Chance, Lüftungsbedarf Aufgrund bschlagener Scheiben überhaupt zu erkennen.
    Das alles hat nichts mehr mit den bauzeitlichen Regeln der Technik zu tun, sondern nur noch mit der Beurteilung einer mängelfreien vertragsgerechten Nutzbarkeit der Wohnung.
  3. Danke

    Inzwischen mit einem neuen Gutachten wurde die Sache im Sinne wie Sie beschreiben klagestellt.
  4. R-Wert=0.819 m²K/W?

    Foto von wiki

    Wärmedurchgangs- oder Durchlasswiderstand (Wärmedurchgangswiderstand, Durchlasswiderstand)?

    Als Wärmedurchgangswiderstand:

    Es errechnet sich die Wandoberflächentemperatur zu:

    20  -  (1 / (0,819  -  0,13 + 0,25) x 0,25 x 25) = 13,34

    Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung an Wärmebrücken gilt als erfüllt wenn frsi > 0,7.

    Berechnung von frsi: (eindimensionale Betrachtung)

    13,34  -  (-5) / 20  -  (-5) = 0,73

    => Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung an Wärmebrücken ist in diesem Fall erfüllt.

  5. Nach DIN 4108-1960

    Foto von wiki

    Die Anforderung an den Wärmedurchgandswiderstand war seinerzeit 0,45 m²hGrad/kcal, dass entspricht ca. 0,523 m²K/W

    Hieraus errechnet sich die Wandoberflächentemperatur zu:

    20  -  (1 / (0,523  -  0,13 + 0,25) x 0,25 x 25) = 8,05

    Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung an Wärmebrücken gilt als erfüllt wenn frsi > 0,7.

    Berechnung von frsi: (eindimensionale Betrachtung)

    8,05  -  (-5) / 20  -  (-5) = 0,52

    => Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung an Wärmebrücken ist in diesem Fall dann nicht erfüllt.

    Viele Bestandsgebäude der 50er und 60er Jahre weisen derartig geringe Anforderungen an den Mindestwärmeschutz auf, auch bei vertragsgemäßer Nutzung von Wohnraum in derartigen Bestandsgebäuden kann dann Schimmelpilzausbildung nicht ausgeschlossen werden!

  6. Beitrag Nr. 5

    Foto von wiki

    Die Anforderung an den Wärmedurchlasswiderstand war seinerzeit 0,45 m²hGrad/kcal (nur für Außenwände des Wärmedämmgebiet I), dass entspricht ca. 0,387 m²K/W

    Hieraus errechnet sich die Wandoberflächentemperatur zu:

    20  -  (1 / (0,387 + 0,25 + 0,04) x 0,25 x 25) = 10,77 °C

    Das Kriterium zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung an Wärmebrücken gilt als erfüllt wenn der Temperaturfaktor frsi > 0,7.

    Berechnung des Temperaturfaktor frsi: (eindimensionale Betrachtung)

    (10,77  -  (-5) ) / (20  -  (-5) ) = 0,63 (Anforderung nicht erfüllt)

    Übrigens:

    Die Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand für Außenwände wurde mit DINAbk. 4108, von 1981, auf 0,55 m²K/W erhöht.

    Die Wandoberflächentemperatur ist hiernach:

    20  -  (1 / (0,55 + 0,25 + 0,04) x 0,25 x 25) = 12,56 °C (! Schimmelpilzkriterium!)

    Der Temperaturfaktor frsi ist danach:

    (12,56  -  (-5) ) / (20  -  (-5) ) = 0,70

    Das ist doch sehr grenzwertig, diese Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Außenwänden hatten bis in das Jahr 2003 Bestand. (Seit 07/2003, R = 1,2 m²K/W)

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