Wir haben ein Wohnhaus Baujahr 1950 in NRW gekauft und wollen dies nun etwas umbauen (selbstgenutztes Einfamilienhaus). Im speziellen planen wir:
1. Einbau von zwei Terrassentüren, dort wo jetzt Fenster sind. Die Breite des vorhandenen Sturzes wird dabei nicht verändert.
a) reicht der vorhandene Sturz weiterhin aus oder muss die Statik neu berechnet werden?
b) ist der Einbau der Terrassentüren baugenehmigungspflichtig?
2. In zwei Räumen sollen Wände eingerissen werden. Das wir dazu eine statische Berechnung brauchen ist klar, benötigen wir dazu aber auch eine Baugenehmigung, bzw. wird die Veränderung in irgendeiner Form vom Bauamt abgenommen?
3. Es liegt eine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachbodens von 1975 vor, mitsamt allen Berechnungen, Architektenunterlagen und was so dazugehört. Hat diese Genehmigung heute noch Gültigkeit, oder muss neu beantragt werden?
Eingriffe in die Statik eines Wohnhauses
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