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Bodenplattenbewehrung unnötig?
BAU-Forum: Bauphysik

Bodenplattenbewehrung unnötig?

Hallo Bauexperten,
"Bodenplatten ohne Bewehrung" wurden in den anderen Beiträgen dieses Forums (die ich gefunden/gelesen habe) als NICHT GEEIGNET eingestuft.
Umso mehr überraschten mich die Aussagen aus einem Buch des Bundesverbandes der Zementindustrie, wonach eine Bewehrung i.d.R. NICHT nötig sei. Dies möchte ich zur Diskussion stellen.
Angaben zum Buch:
==================
Titel: Betonböden im Industriebau: Hallen- und Freiflächen -4. Aufl.  -  von 1993
Hrsg. : Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, Köln.
ISBN: 3-7640-0304-9
Zitate:
=======
Seite 41:
"Die aus überholter Tradition immer noch verwendeten Bewehrungen sollen die Risssicherheit erhöhen, funktionieren aber nicht. (...) Die Bewehrung ist meist nicht imstande, die gesamten Zugspannungen aufzunehmen, bevor der Beton reißt. Oft stellen diese Bewehrungen nur eine Art Angstbewehrung dar. Da diese Bewehrungen wirkungslos sind, kann auch von einem Stahlbegräbnis gesprochen werden. Diese Erkenntnis ist nicht neu und sollte daher in der Fachwelt inzwischen bekannt sein"
"Nur in den Fällen, in denen die zulässige Betonzugspannung überschritten wird, ist Bewehrung erforderlich; und zwar unten und oben in der Betonplatte. Diese Bewehrung kann jedoch Risse in der Betonplatte nur dann verhindern, wenn die Stahldehnung auf eS <= 0 l%o begrenzt wird, da die zum Reißen führende Betonbruchdehnung nur eb <= 0,15 %o beträgt. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine sehr kräftige Bewehrung. (...) Betonstahlmatten mit Gewichten unter 5 kg/m² (< Q 377) sind daher als völlig unzweckmäßig zu bezeichnen. "
Seite 36:
"Die Betonpiatten sollen möglichst rissfrei bleiben. Da eine übliche Bewehrung das Entstehen von Rissen nicht verhindern kann, sind andere Maßnahmen zum Vermeiden von Rissen erforderlich. Dieses sind im wesentlichen:
  • tragfähiger Unterbau,
  • Beton mit hoher Biegezugfestigkeit,
  • genügend großes Widerstandsmoment der Betonplatte durch ausreichende

Plattendicke. "
"Der für Betonböden erforderliche Beton B 25 benötigt eine Biegezugfestigkeit von mindestens 4,5 N/mm2"
Anmerkungen:
============
Buch bezieht sich zwar auf Industriebau, jedoch werden im Buch Belastungen
zugrunde gelegt, die bei einem normalen Einfamilienhaus kaum auftreten dürften.

  • Name:
  • Bernd Rausch
  1. und nun die alles entscheidende frage:

    handelt es sich um betonböden  -  ob nun Industriebau oder EFHAbk.

    oder handelt es sich um Bodenplatten, also quasi fundamentale erdberührte rohbauplatten?
    weil sie in ihrer Einleitung von Bodenplatten schreiben, die zitate aber ziemlich anders klingen!?

  2. und?

    was ist die Frage?
    nicht die allesentscheidende  -  sondern die, die den Thread initiiert? :-)
    die, nach der schadenfreien, unbewehrten  -  aber nichttragenden  -  Bodenplatte?
    die ist zweifellos möglich  -  aber das ist so, wie mit giselas mohnkuchen:
    "oft kopiert  -  nie erreicht" :-)
    speziell im Industriebau scheut fast jeder vor den erforderlichen kleinformatigen
    plattenfeldern, der aufwendigen Fugenausbildung und der fast unkontrollierbaren
    und aufwendigen Bodenverbesserung zurück ..
    dann lieber etwas Stahl begraben  -  ist nämlich nicht so unwirtschaftlich, wie
    manche glauben (machen wollen);-)
  3. Und der tragffähige Unterbau

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    ist dann der bewehrte Beton. Normalerweise habe ich beim Hallenbau Ständerkonstruktionen, der Boden spielt für die Statik keine Rolle, da er unabhängig von der Ständerkonstruktion ist. Die Fundamente der Träger sind allerdings i.d.R. bewehrt.
    Eine Bodenplatte im Einfamilienhaus wird stark auf "Biegung" belastet, da die Hauptlasten in den Ecken sind (von wegen tragende Wände) usw.
    Bin zwar bloß ein Steinhansel und kein Baufachmann, aber ich sehe das eben so. Wo ist eigentlich unser Meister Thalhammer?
  4. @Bluecher  -  Definition

    Ich habe die Begriffe Betonboden und Bodenplatte als inhaltlich gleich angesehen, da in dem Buch AUCH Betonböden im Freien (Park- / Lagerflächen) behandelt werden. Und im Vorwort steht zusätzlich: "Geschossdecken werden nicht behandelt".
    Dort ist auch die (nur für dieses Buch?) folgende Definition: "Als Betonboden wird die Einheit aus Untergrund, Tragschicht und Betonplatte betrachtet. "
    Also schließe ich mal: Betonplatte = Bodenplatte (wobei beide auf einer Tragschicht liegen und nicht direkt erdberührt)
    • Name:
    • Bernd Rausch
  5. @Sollacher / Alle  -  Fragenkomplex

    Stimmt, Mohnkuchen gerät mir auch immer zu trocken :-)
    Nun, es gibt keine einzelne Frage, mehr ein Fragenkomplex, auch wenn natürlich die Grundfrage "Ist dies (unbewehrte Bodenplatte) möglich? " im Vordergrund steht.
    So stellen sich mir Fragen wie:
    a) Ist das nur Theorie oder auch so in der Praxis (Industrie) umgesetzt?
    b) will da eine Interessenvertretung "mehr Beton statt Stahl" vermarkten?
    Herr Sollacher schreibt schon "dann lieber etwas Stahl begraben  -  ist nämlich nicht so unwirtschaftlich, wie manche glauben (machen wollen) "
    In dem Buch steht z.B. : "B25 üblicher Ausführung ist nicht ausreichend, da Biegezugfestigkeit zu gering (mind. 4,5N/mm2 nötig).
    Bliebe also B35 (der laut Buch (S: 127) unbewehrt bei gleicher Dicke ein doppelt so großes Biegemoment wie B25 zweilagig bewehrt (Q221) ausweisst.
    Was ist wirtschaftlicher B35 oder B25+Bewehrung?
    c) Was ist an der Aussage, dass Betonstahlmatten mit Gewichten unter 5 kg/m² (< Q 377) völlig unzweckmäßig sind? Ist darunter die Dehnung des Stahls wirklich größer als die des Beton?
    • Name:
    • Bernd Rausch
  6. @Fahrenkrog  -  Lasten

    Danke für den Hinweis. Solche Ständerkonstruktionen mit Fundamenten sind in dem Buch auch abgebildet.
    Aber die Ständer tragen doch nur die Deckenlast (Dach, Krähne etc.) aber nicht die Außenwände einer Halle. Die sitzt doch bestimmt auf der Platte auf  -  oder?
    Wenn die Hauptlasten beim Einfamilienhaus an den Ecken auftreten, müsste dann nicht ein umlaufendes (Streifen) Fundament diese abfangen?
    • Name:
    • Bernd Rausch
  7. dat kommt drauf an

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Oft werden nur Randfundamente gesetzt, auf denen die Kranträger befestigt sind. Die Wände haben heute sehr selten eine tragende oder lastverteilende Funktion. Blechverkleidungen oder Leichtbauweisen sind an der Tagesordnung. Oder es sind zweckorientierte Wandkonstruktioen, wie bei einem Kühlhausbau, den ich täglich im Stau beobachten konnte. Stahlgerüst, Dach drauf und dann etliche cm Dämmung ummantelt von "Blechen"
    Die Frage die man stellen muss lautet "Haben in denen von Ihnen beschriebenen Bauten die Wände eine tragende Funktion? "
    Eine Bewehrung hilft nicht gegen Risse, das ist korrekt. Sie verhindert aber eine Vergrößerung der Rissbreite und gegen "Höhenversatz". Wer mal beobachten durfte, wo versucht wurde einen Bunker zu sprengen der weiß es. Risse entstanden zwar, aber der Bau stürzte nicht ein.
    Zur Bodenplatte: Reißt diese durch haben Sie durch die Armierung die Möglichkeit des Auszugs, ohne dass der Rest auf Sie einstürzt, vorausgesetzt die Armierung sitzt an der richtigen Stelle.
    Aber das kann Ihnen ein Statiker wesentlich besser erklären als ich. Das wäre was für Thalhammer (wo ist der eigentlich?)
    • Name:
  8. was sollen wir eigentlich diskutieren?

    Sinn und Unsinn von fahrbahnen aus B35 oder B45?
    tragwerkskonzepte mit tragenden Bodenplatten  -  auch und gerade im modernen Industriebau?
    Probleme, den Baustoff "Baugrund" (mit Beratung durch Spezialisten) auf's mue
    genau einzustufen?
    "Probleme" mit Bodenplatten mag ich ja gerne  -  davon lebe ich. aber dann: doch nicht auf's blaue hinein.
    i.ü. :

    1)
    auch bei Bodenplatten (also tragenden betonböden) ist eine Bewehrung kleiner 3,77 cm2/m
    sinnvoll  -  wer rechnen kann, weiß warum.
    ein größerer Bewehrungsgehalt kann /muss aber nicht) sinnvoll sein ...
    soviel zu Verallgemeinerungen ;-)

    2)
    wünsche ich jedem viel Vergnügen, der glaubt, die aussagen (dicke Bodenplatten ... hohe
    Festigkeit) des bdz pauschal (d.h. ohne sachkenntnis) umsetzen zu können  -  die
    betontechnologischen Anforderungen (wurde auch schon früher *ansatzweise* beschrieben)
    sind extraklasse ;-))

    3)
    hat der bdz natürlich recht  -  weil es eben um betonböden geht  -  mit konstruktiven
    Einschränkungen (man könnte auch sagen: Anforderungen), die oben ansatzweise
    genannt wurden.
    mit Bodenplatten hat das also nichts zu tun ... das sollte erstmal verstanden werden ;-)

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