Terrassenabdachung in NRW im Außenbezirk
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Terrassenabdachung in NRW im Außenbezirk
Wollte mal Nachfragen ob mir jemand helfen kann bei dem Landesbauamt einen Bauantrag für eine Terrassenabdachung zu beantragen.
Die Abdachung soll ca. (10 * 4) m werden und das Objekt liegt im Außenbezirk vom Kreis Kleve, Stadt Geldern.
Entfernung der Außenwand zur nächsten Landstraße ca. 21 m
Die Nachbargebäude gehören Familienangehörigen und es sollten daher keine Probleme auftreten.
Da ich schon während der Bauphase genügend ärger mit dem lokalen Bauamt hatte würde ich dieses nun gerne Überspringen.
Meine Persönliche Meinung zu den Differenzen ist, das sie es mir neiden, das ich auf dem "Lande" ein Haus habe.
Meine Frage daher, an wenn muss ich mich da wenden und welchen Antrag muss ich dafür ausfüllen.
Hoffe sie können mir helfen.
MfG
G. H.
-
Wie sollte das gehen?
Wie wollen Sie die zuständige Bauaufsichtsbehörde denn umgehen?
Es gibt da keine andere Stelle, wo Sie Ihre Genehmigung herbekommen könnten.
Festhalten kann man schon mal, dass Ihre Terrassenüberdachung an einem Außenbereichsgebäude bauantragspflichtig ist.
Was bedeutet jetzt, dass Sie schon "während der Bauphase genügend Ärger mit dem Bauamt hatten"?
Erfolgte im Rahmen dieses Ärgers denn letztlich eine Baugenehmigung? Und was haben Sie da gebaut.
Das mit dem Neid des Bauamts ist nur subjektives Empfinden. Dahinter steckt, das Aufgrund der Gesetzeslage (§ 35 BauGB) das Bauen im Außenbereich und das Erweitern und Umbauen von Gebäuden stark eingeschränkt ist. -
Umbau
Erfolgt ist eine Nutzungsänderung eines alten Gebäudes mit Kernsanierung! Es wurden zwei Wohnungen gebaut.
Das die Terrassenabdachung Bauantragspflichtig ist, ist mir bekannt. Habe aber schon von mehreren Leuten gehört, das die das lokale Bauamt überangen habe, weil es dort öfters Ärger gibt.
Das mit dem Neid empfinden auch eine Menge unserer Nachbarn und geht auch auf verbale Äußerungen der entsprechenden Personen zurück.
Zitat: "Dafür haben sie ja alle Vorteile auf dem Lande zu wohnen! "
Ich denke einfach, das die Herren in weiter Entfernten Bauämtern, hier das Landes-Bauamt D-Dorf mehr Abstand zu der ganzen Sache haben und Objektiver beurteilen können. -
Geht nicht
Ein Bauantrag ist bei der zuständigen unteren Bauaufsicht zu stellen. Ich habe nur kurz gegoogelt und gelesen, dass Ihre Gemeinde selbst Bauaufsichtsbehörde ist.Also muss der Bauantrag bei Ihrer Gemeinde eingereicht werden. Wenn es dann Probleme gibt, bleibt der juristische Weg.
Meine Frage ging dahin, ob Ihre letzten Baumaßnahmen letztendlich ordnungsgemäß genehmigt und auch der Baugenehmigung entsprechend ausgeführt wurden? Dann sollten auch Nebenanlagen, wie Garagen, Gartenhäuser, oder auch Terrassenüberdachungen in einem angemessenen Rahmen genehmigt werden können, auch im Außenbereich. Dies, weil Sie zur bestimmungsgemäßen Nutzung der genehmigten Wohnungen dazugehören.
Schwierigkeiten wird es aber vermutlich mit der Größe geben. Da werden Sie sich auf Verhandlungen einstellen müssen. Wenn Sie dem Bauamt mit einer Fläche von 10,00*4,00 m kommen, wird man möglicherweise versuchen, sie auf eine angemesse Terrassengröße runter zu drücken, z.B. 10 m² pro Wohnung. Hintergrund des § 35 BauGB ist ja immer, Bebauung im Außenbereich möglichst zu vermeiden. -
alles Ordnungsgemäß
Die damaligen Bauvorhaben wurden Ordnungsgemäß abgeschlossen.
Haben alle (auch die nicht nachvollziebaren) Vorlagen eingehalten.
z.B. mussten wir Holzfenster einbauen, obwohl das Haupthaus Kunststofffenster besitzt. Diese Fenster würde ich halt gerne ein wenig schützen, da sie auf der Wetterseite sind. Das ist halt über eine breite von 9 m.
Daher die Ausmaße 10,00 m * 4,00 m
Naja, mal sehen was ich da nun mache. Aber danke schon mal für die Antworten.
Liebe Grüße
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