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Dachterrasse Kindersicher machen
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Dachterrasse Kindersicher machen

Hallo,
ich arbeite in einer neugegründteten Betreuungseinrichtung für Kinder ,- und Jugendliche mit einer Behinderung zu welcher auch eine große Dachterrasse gehört. Diese möchten wir jetzt im Frühjahr Kindersicher umbauen. nur, wie?
Gibt es irgendwelche Richtlinien, Vorschriften? Was muss man beachten? Welches Material, wie hoch, ...?
Ich danke ihnen für ihre Hilfe!
  1. Gibt es Fotos von der Situation ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Gibt es Fotos von der Situation denn diese Aufgabe interessiert mich brennend!
  2. Nein, tut mir leid im Moment nicht aber ...

    Nein, tut mir leid im Moment nicht aber es handelt sich um eine ganz normale Dachterrasse mit Eisengitter (1,10 hoch ) dies escheint uns aber noch nicht als auseichend genug.
  3. Umwehrungen

    Foto von Helmuth Plecker

    "Umwehrungen, außer Fensterbrüstungen, sind abweichend von der LBOAbk. (Landesbauordnung) mindestens 1 m hoch auszuführen. Bei Spielebenen bis 1,5 m Höhe über dem Fußboden genügen 70 cm hohe Umwehrungen. Aufklettern und Rutschen darf nicht möglich sein. Der Abstand vertikaler Stäbe beträgt maximal 12 cm. " Das sind die erforderlichen Planungsgrundsätze. Umwehrungen ist ein Fachbegriff für Geländer.
  4. Würde von Ihnen gerne wissen, ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Würde von Ihnen gerne wissen, warum das "Eisengitter" Ihnen noch nicht als ausreichend erscheint.
  5. Hallo Herr Plecker, also das Eisengitter bietet nur ...

    Hallo Herr Plecker, also das Eisengitter bietet nur bei sehr Kleinen Kindern genügend Schutz. Da wir auch Jugendliche betreuen bspw mit einem Anfallsleiden (Gefahr von drüberklettern, plötzlicher Anfall etc.) finden wir es zu Riskant. Toll wären Sichtschutz-Holzpalisaden (2x2 m ) o.ä. Nur darf man das so einfach? An denen könnte aber auch keiner hochklettern.
  6. Ihnen kann geholfen werden ...

    und zwar sehr konkret:
    Wenden Sie sich an Ihren Unfallversicherer, dies dürfte wahrscheinlich die BGW für's Personal sein, besser aber an den Versicherer der betreuten Kinden gehen. Ihren Versicherungsträger finden Sie hier:

    In aller Regel werden solche Anfragen kompetent beantwortet und bieten die größte Sicherheit für alle Beteiligten auch im hoffentlich nie eintretenden Schadensfall.
    Hintergrund ist IMHO, dass hier keiner auf Basis Ihrer Daten Auskunft gegeben kann. Es ist neben der Höhe auch die Geometrie der Umwehrung mit entscheidend, als auch Abstandsmaße, Stichwort Körperfangstellen (hier im Besonderen z.B. Kopf) Die Grenzmaße für Fangstellen sind wiederum Alterabhängig. Aber auch Besonderheiten, wie die von Ihnen geschilderten Anfallsleiden müssen berücksichtigt werden.
    Grundsätzlich sollten Sie den Weg wählen Ihre Sicherheitsfachkraft zu befragen, alternativ auch Ihren Sicherheitsbeauftragten. Diese könnten / würden sich dann bei der Präventionsabteilung Ihres Versicherungsträgers fachlichen Rat holen.
    Sollte Ihre Einrichtung weder SIBA noch SIFA haben, so ist dies zwar grundsätzlich erst einmal ein Verstoß gegen die BGV, bzw. entsprechende GUV aber kein Hindernis in Kontakt mit der entsprechenden Präventionsabteilung zu treten. Ach so, die Beratung durch Ihren Versicherer ist im Normafall für Sie kostenfrei.
    Verantwortlich für die Verkehrssicherung ist eigentlich Träger und Leitung der Einrichtung. Diese müssten hier konkret die Gefahren bewerten, im Zweifel durch externen Fachrat.

    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  7. Herzlichen Dank, jetzt komm ich weiter! ...

    Herzlichen Dank, jetzt komm ich weiter!
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