Wir wohnen seit 1999 in einer Reihenhausanlage von drei Häusern im Mittelhaus.
Auf der Terrasse zu wurde bauseits gegenüber beiden Nachbarn eine Nachbarwand mit 2 Metern Höhe angebracht, die je mit einem Teil ihrer Dicke auf dem Nachbargrundstück steht und den Bauwerken beider Grundstücke als Abschlusswand oder zur Unterstützung oder Aussteifung dient.
Wir sind alle zur gleichen Zeit eingezogen und wir haben als Mittelhausbesitzer mit den beiden Nachbarn ausgemacht, dass wir einen grünen Zaun an der Grundstückslänge in Verlängerung der Nachbarwand in Form von Tujen als Einfriedung anbringen, der auch von uns bezahlt wurden.
Es wurde vereinbart, dass wir diese Tujen auf Grenze pflanzen, d.h. die Heckenseite zum Nachbarn läuft auf Grundstücksgrenze und wir von uns jedes Jahr wieder so geschnitten.
Der Stamm der Hecke ist etwa 30 cm von der Grundstücksgrenze entfernt.
Die Hecke hatte nach 3 Jahren eine Höhe von 2 Metern und war damit genauso hoch wie der Sichtschutz. Sie wird auch jährlich wieder auf 2 Meter gestutzt.
Bis heute gab es dabei mit beiden Nachbarn keine Probleme da wir alle eine grüne, lebende Abgrenzung haben und die ist besser als ein Zaun.
Nun nach mehr als 8 Jahren gibt es mit einem Nachbarn ein Problem.
Er hat vor 2 Jahren eine Weide mit einem Grenzabstand von 80 cm gepflanzt und dieser Baum ist nun mittlerweile über 5 Meter hoch und wir haben ihn gebeten diesen Baum zu entfernen, da die Wurzeln in unseren Garten reichen. Da der Baum noch keine 5 Jahre steht ist die Frist für meinen Einspruch laut Nachbarschaftsrecht Rheinland Pfalz noch nicht abgelaufen.
Als (verständliche) Retourkutsche besteht er jetzt darauf, dass die Hecke von 2 Metern Höhe, die so schon 6 Jahre in dieser Höhe steht, nun auf den Grenzabstand laut Nachbarschaftsrecht von Rheinland-Pfalz § 45 auf 1.50 Höhe gekürzt wird. Der Abstand müsste dann 0,50 Meter vom Stamm der Tuja aus gemessen eingehalten werden. Mit den vorhandenen 30 cm wäre einverstanden.
Meine konkreter Frage ist:
Kann der Nachbar nachdem die Hecke 6 Jahre lang 2 Meter hoch ist nach dieser Zeit noch die Kürzung der Hecke auf 1,50 m verlangen? Gilt in diesem Fall auch die 5 Jahresfrist? Da die Hecke seit mehr als 5 Jahren in der Höhe steht, fällt sie hier nicht unter Bestandsschutz?
Die komplette Entfernung kann er laut Nachbarschaftsgesetz § 51 nicht verlangen, da die 5 Jahresfrist verstrichen ist.
Danke für eine Hilfe.
K. Bergmann
Heckenkürzung nach 6 Jahren
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Heckenkürzung nach 6 Jahren
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