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Terrassenüberdachung Ba-Wü
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrassenüberdachung Ba-Wü

Hallo an alle,
derzeit bin ich in ersten Vorbereitungen, auf unserer Terrasse eine Pergola zu errichten um den Weinreben den Weg Richtung Haus zu ermöglichen ;-). Den (vollständigen) Segen der Allerholdesten für das Vorhaben erhalte ich jedoch nur unter der Voraussetzung, damit verbunden auch einen Teil der Terrasse saisonal regensicher zu überdachen. Die Idee wäre nun, die Pergola über die gesamte Terrassenbreite (8 m) zu führen und die Hälfte davon in der Tiefe (3 m) mit einer Bedachung zu versehen. Abstand zum Nachbargrundstück dürfte wohl kein Problem darstellen (10 m).
Folgende Fragen:

1) Baugenehmigung notwendig ja/nein?

2) ggf. abhängig von der Wahl des Bedachungsmaterials?

3) Spielt es eine Rolle ob ein Teil der Terrasse noch innerhalb des Baufensters liegt?
Den Bauamtsleiter unserer Gemeinde möchte ich damit im Moment nicht belästigen da er nächste Woche sein Amt als Bürgermeister antritt und im Moment wohl etwas im Strss sein dürfte.
Danke Für Antworten!

  • Name:
  1. Terrassenüberdachung bis 30 m² genehmigungsfrei?!

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Ralf,
    da ich an selbst ein ähnliches Projekt ins Auge gefasst habe, bin ich sehr an einer Expertenantwort zum Thema interessiert. Aber hier meine Laieninterpretation:
    Die LBOAbk. (

    § 50 Verfahrensfreie Vorhaben
    (1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist
    verfahrensfrei.
    Anhang (zu § 50 Abs. 1)
    Verfahrensfreie Vorhaben Gebäude, Gebäudeteile

    11. Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche,
    Ergo genehmigungsfrei bis 30 m² (sollte reichen, oder?). Aber wie gesagt: Vielleicht äußert sich einer der Profis noch zum Thema. Ansonsten ist die Frage vielleicht besser in der Rubrik "Planung" aufgehoben.
    Grüße

  2. Oliver hat recht,

    Hallo Ralf,
    wenn Deine Terrasse nicht höher als 1,0 m ist, dann "erzeugt" sie keine Abstandsflächen und eine Überdachung, bis 30 m², ist mit einem Grenzabstand von 2,0 m, verfahrensfrei zulässig.
    Gruß aus Baden
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