Im November 2000 hatte ich Wohnungsabnahmer meiner Eigentumswohnung. Im Oktober 2005 habe ich erstmals bemerkt, dass in meiner Küche am Jalousien-Kasten Wasser eintritt und diesen Schaden innerhalb der Gewährleistungsfrist dem Bauunternehmer per Brief mitgeteilt.
Der Bauleiter hat sich daraufhin gemeldelt und einen Vorort-Termin bei mir und dem Eigentümer oberhalb meiner Wohnung wahrgenommen. Ergebnis: Das Regenwasserrohr vom Dach bis zum Balkon wird am Balkon unterbrochen, bevor es dann unterhalb zu mir in das Rohr auf der Terrasse weitergeleitet wird. Das Wasser kann bei starkem Regen jedoch nicht immer ablaufen, und sammelt sich auf dem Balkon, bis dieser "überläuft". Nach außen auf meine Terrasse ist das auch nicht schlimm, aber es läuft in den Beton am Balkon und runter in meine Wohnung. Das Rohr wurde durch eine "Muffe" verlängert.
Einige Monate danach traten diese extremen Regenfällt nicht mehr auf, erst wieder im April 2006. Erneut habe ich die Baufirma angeschrieben, dass das Wasser weiterhin bei starkem Regen eintritt und jetzt auch mehr wird. Es kam keine Reaktion. Wiederholung des Schreibens im Juni und Juli 2006.
Daraufhin hat sich ein "neuer" Bauleiter gemeldet, da der "bisherige" Bauleiter nicht mehr im Unternehmen sei. Es wurde ein gemeinsamer Termin vereinbart, dann kamen Handwerker, die das Regenrohr auf Verstopfung geprüft haben. Keine Verstopfung.
Dann hat sich herausgestellt, dass bei Nachbarn vor einigen Jahren das gleiche Problem war: Das Rohr von dem Dach bis zum Balkon ist ein 100er und wird vom Balkon zur Terrasse in ein 80er geführt. Das kleine Rohr hält dem Druck nicht stand und das Wasser "schießt" zurück nach oben. Ein größeres unteres Rohr hat bei den Nachbarn Abhilfe geschaffen. Der neue Bauleiter hat also wieder Handwerker geschickt, die dann jedoch angemerkt haben, dass sowohl Balkon als auch Terrasse dafür aufgestemmt werden müsste.
In einem weiteren Telefonat hat der Bauleiter dann mitgeteilt, dass wir einfach zwischen Balkon und Terrasse in das kleine Rohr einen Ablass machen, damit der hohe Druck dort ablaufen kann. Es würden sich nochmals andere Handwerker melden.
Daraufhin ist nichts mehr geschehen. Keiner hat sich gemeldet und der Bauleiter hat keinerlei Telefonate mehr entgegengenommen. Nachdem ich dann "die Nase voll" hatte, habe ich eine Frist gesetzt, da ich sonst zu deren Kosten selbst tätig werde, um weiteren Schaden zu vermeiden (es ist zu erwähnen, dass ich zwischenzeitlich Eimer in der Wohnung aufstellen musste, da das Wasser inzwischen richtig aus den Schrauben im Jalousien-Kasten heraus auf den Laminat gelaufen ist und in meiner und auch der oberen Wohnung inzwischen überall Schimmel an den Wänden vorhanden ist)
Nach Ablauf der Frist kam ein Schreiben, dass alles bisher auf Kulanz geschehen sein und keine Haftung übernommen wird. Die Wohnungsabnahme wäre bereits im November 2000 gewesen. Auf meinen Hinweis hin, dass das erste Schreiben zum Schaden im Oktober 2005, also innerhalb der Gewährleistung war, wurde nach einer ganzen Weile geantwortet, dass ich das nicht beweisen könne, eine Kopie von einem Schreiben könnte im Datum manipuliert sein.
Also, das Schreiben war kein Einschreiben, aber der erste Bauleiter und die ersten Handwerkarbeiten waren doch noch im gleichen Oktober 2005 Vorort. Ist das nicht schon Beweis an sich, dass das Schreiben angekommen ist?
Wie kann man hier weiter vorgehen? Muss das vor Gericht, damit der alte Bauleiter als Zeuge geladen wird? Oder sind solche Baumängel egal nach welcher Zeit noch zu beseitigen?
Tatsache ist, dass das Rohr zu klein ist und das Wasser somit zurückläuft. Der Beton ist in all den Jahren so durchgeweicht, dass das Wasser immer schneller und mehr eintritt.
Inzwischen habe ich das Rohr durchgesägt, eine Vorrichtung für Regenwassernutzung angebracht und eine Regentonne aufgestellt. Seit Ende September hat es jedoch bisher erst 1 mal so stark geregnet, dass ich etwas beobachten konnte. Das Wasser schießt nach wie vor hoch, aber tritt jetzt dort aus, wo das Rohr getrennt wurde ... läuft also auf meine Terrasse statt bis hoch auf den Balkon. Der Schimmel geht auch langsam zurück, aber dennoch ist mir hier Aufwand und Schaden entstanden und in der Wohnung oberhalb ebenfalls.
Desweiten weiß ich nicht, was die Wohnungsabnahme meines Sondereigentums mit dem Rohr außerhalb meiner Wohnung zu tun hat. (Dennoch ... nach wie vor war das erste Schreiben innerhalb der Frist)
Kann mir jemand ein weitere Vorgehen raten. Ich wäre da über jeden Hinweis dankbar.
MfG
K. Jansen
Wasserschaden durch falsches Regenwasserrohr - Gewährleistung?
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Wasserschaden durch falsches Regenwasserrohr - Gewährleistung?
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Tja ...
da es hier um Fristen, Fristwahrung, Mangelbehebung und Folgeschäden usw. geht, wird Ihnen wohl nur ein Baurechtsanwalt helfen können.
Alleine an der Idee, Ihnen zu unterstellen, Sie hätten das Datum manipuliert, muss Ihnen doch klar sein, wie die Firma druaf ist.
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