Hallo, unser Nachbar hat ohne vorherige Information ein gemauertes Gebäude, welches auf der Grenze stand, abgerissen. Er beginnt jetzt einen Sichtschutzzaun mit einer Höhe von 1,90-2 m zu errichten, ca. 20 cm von der Grundstücksgrenze entfernt.
Außerdem will er anstelle des abgerissenen Gebäudes eine Art Überdachung an ein anderes Gebäude auf der Grenze anschließen, mit einer geschlossener Seitenverkleidung (H=3 m) zu uns.
Ich habe mehrfach nachgefragt. Da uns diese Baumaßnahmen auf der Grenze das Licht nehmen, habe ich gebeten, alles etwas kleiner bzw. niedriger zu bauen. Mein Nachbar verbietet sich jede Einmischung und meint, dass er alles nach seinen Vorstellungen gestalten wird, ohne den Nachbarn zu fragen. Außerdem standen das bereits teilweise Gebäude und er baut nach dem Abriss eben alles wieder auf, nur etwas größer, höher und länger.
Ich habe mit ihm vereinbart, dass wir uns erkunden, aber bereits am nächsten Tag ließ er den Sichtschutz auf der Grenze auf 10 m verlängern. Nach meinen Erkundigungen hätte er den Abriss und die Baumaßnahmen auf der Grenze mir mitteilen müssen. Ich will mich mit dem Nachbarn nicht streiten; aber wir haben in der Vergangenheit oft Zugeständnisse zu seinen Gunsten gemacht (wegen guter Nachbarschaft und so).
Wir befinden uns im Bundesland Thüringen.
Frage Nr. 1: Kann unser Nachbar einen Sichtschutzzaun auf die Grenze bauen? Für den Schichtschutz wurde mir entsprechend Nachbarrecht ein Mindestabstand von 0,5 m genannt.
Frage Nr. 2: Kann mein Nachbar anstelle des abgerissenen Gebäudes einen Anbau (aus Holz) auf die Grundstücksgrenze bauen?
Ich bedanke mich für hoffentlich zweckdienliche Informationen. Jörg
Sichtschutzzaun auf Grenze nach Gebäudeabriss (Thüringen)
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Sichtschutzzaun auf Grenze nach Gebäudeabriss (Thüringen)
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Das Thüringer Nachbarschaftsrecht
gibt es im Link, zur Frage selbst kann ich leider nichts beitragen. -
der Nachbar kann das alles nicht machen
Im Grundsatz gilt:
Umbau und Umnutzung heben den Bestandsschutz auf.
Er hätte eine Abrissgenehmigung gebraucht, der Neubau muss so gestaltetet werden als wäre nie was da gewesen, nun muss er alle heutigen Vorschriften, insbesondere die Bauvorschriften mit den Abstandsregeln einhalten.
Alle eventuellen Nachbargenehmigungen von früher sind durch den Abriss erloschen.
Die Aussage, er baut wie vorher, nur größer und höher ist dreist.
Informieren Sie das Bauamt, die legen den Bau still.
Gruß
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