Hallo Zusammen,
wir planen zurzeit eine Terrassentrennwand und wollen sie so groß wie möglich machen. Natürlich stimmen wir uns später noch mit dem Nachbarn ab. Hier aber einige für uns wichtige Fragen:
1. Wie breit, hoch und tief darf eine Terrassentrennwand in Hessen maximal werden?
2. Ab welcher Stelle wird gemessen bei kleinen Höhenunterschieden der Grundstücke? Oberkannte Kellerdecke o.ä.?
3. Kann der Nachbar eine Verkleinerung verlangen? Auch wenn die Mauer auf unserer Seite sein wird und wir alle Kosten tragen? (unser Garten im Westen, der des Nachbarn im Osten)
Vielen Dank für die Antworten!
Frank Sieg
Wie breit, hoch und tief darf eine Terrassentrennwand sein in Hessen?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Wie breit, hoch und tief darf eine Terrassentrennwand sein in Hessen?
-
HBO, Anhang in § 55
Im Anhang der HBO "genehmigungsfreies Bauen" werden bei Reihen- und Doppelhäusern (Reihenhäusern, Doppelhäusern) Terrassentrennwände mit h=2 m und l=2,5 Meter genannt (Anhang Punkt 7.2)
Da Sie eine größere Höhe bei sich nicht beanstanden würden, wird die Höhe bei dem gemessen, der einspruchsberechtigt ist.
Die Stärke richtet sich nach statischen Gegebenheiten.
Falls Sie mit dem Nachbarn andere Höhen und Längen absprechen bitte nur schriftlich machen.
Die Logik eines Baubeamten kann nun sein, dass Sie bei Abweichungen eine Baugenehmigung und eine Grundbucheintragung benötigen.
Gruß -
Super. Danke. Trotzdem noch zwei Kleinigkeiten
Hallo,
nochmals vielen Dank für den Tipp zur Anlage 2 Pkt. 7.2 in der HBO. Dort steht unter "Heißt das nun, dass wir Aufgrund des genehmigungsfreien Bauens bei Einhaltung der Höhe 2 m und Länge 3 m den Nachbarn gar nicht fragen müssen? (Abstimmung mit Nachbarn erst bei Abweichung der Maße?)
Grüße!
Und noch einmal Danke für Antworten!
F. Sieg -
Die 3 m stimmen
Zunächst einmal die 3 Meter Länge stimmen.
Nach den Buchstaben der HBO, hier § 62, muss die Nachbarschaft, solange man die Maße nach HBO einhält, nicht gefragt werden. Ich würde es allerdings trotzdem tun, von wegen guter Nachbarschaft.
Falls Sie größer und länger (und breiter) bauen wollen, müssen Sie einen Abweichungsantrag nach § 63 stellen. Im Rahmen der Antragbearbeitung wird dann von der Bauaufsicht die Nachbarschaft beteiligt (vgl. § 62), da ja von nacvhbarschützenden Vorschriften, eben die Länge und die Höhe, abgewichen werden soll.
Alles klar?
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Terrassentrennwand, Hessen". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Terrassentrennwand, Hessen" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Terrassentrennwand, Hessen" oder verwandten Themen zu finden.