Terrassentreppe
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Terrassentreppe

Hallo,
welche DINAbk.-Norm gilt für eine Terrassentreppe/Außentreppe bzw. welche baurechtlichen Vorschriften..
Es wurde ein Auftrag vergeben wie folgt: Für eine bereits vorbetonierte Treppe wurde ein Betonwerksteinbelag bestellt. Dieser wurde wie folgt gefertigt:
3x3 Winkelstufen: 100x33x18x5 cm und 3:100x33x21x5 cm.. Es kamen dann sozusagen immer jeweils 3 Winkelstufen nebeneinander. Der "Versetzer" hat diese nun so blöd gesetzt, dass diese einen richtigen "Bauch" haben..
Aufgrund weiterer Versetzmängel aus anderen Aufträgen (Terrassenplatten usw) wollen wir die Treppe nun abreißen lassen. An wen müssen wir uns wenden? An den Hersteller oder Versetzer?
  • Name:
  • muttchen
  1. Toleranzen ...

    Es gilt folgendes die Antrittsstufe darf +/- 1,5 cm Abweichung zur Nennhöhe haben, Stufen im Treppenlauf +/-0,5 cm.
    D.h. Nennhöhe 18 cm, dann darf die Erste Stufe 16,5-19,5 cm Höhe haben, die folgenden Stufen 17,5-18,5 cm.
    Zu den Kosten: Wer hat die Stufen gemessen und bestellt?
    Mit welchen Höhen war die Rohtreppe betoniert?
    Gruß
  2. Es war schon vorbetoniert als wir das Haus ...

    Es war schon vorbetoniert als wir das Haus kauften, also ohne Belag.. Der Hersteller (Ausmesser) gibt dem Versetzer die Schuld, da dieser beim Versetzen "ausgleichen-vermitteln" sollte. Nun sagt der Versetzer es wären keine der Norm entsprechende Bauteile und deshalb ein Fehler des Herstellers.. Ausgemessen hat der Hersteller, bestellt sozusagen der Versetzer.
    Hmm, die Rohmaße kann ich leider nicht mehr sagen ...
  3. Zum Verständnis ..

    Sie haben insgesamt 12 Winkelstufen (?), davon 3 mit Höhe 21 cm und 9 mit Höhe 18 cm (?), sind die 12 Stufen jetzt hintereinander angeordent (also Treppe mit 12 Stufen) oder habe Sie 4 Stufen mit jeweils 3 Winkelstufen auf jeder Stufe?
    Wo liegen dann die 21er Stufen.
    Gruß
  4. Ja, es ist also so, dass jeweils 3 ...

    Ja, es ist also so, dass jeweils 3 Stück nebeneinander gesetzt wurden. Erste Reihe (oben) 21 cm, dann jeweils 18 cm.. Hoffe das hilft weiter.. Habe mal nach der DINAbk. 18065 geguckt aber da steht, diese würde nicht für Freitreppen gelten?
  5. abreißen

    Nehmen sie einen Rechtsanwalt und lassen sie die Treppe abreißen. Sie haben tatsächlich 3 cm Unterschied bei der Stellkante? Das wird immer eine Stolperstelle sein.
    • Name:
    • Martin Klink
  6. Danke für eure Antworten.. Jetzt noch ein Paar fragen: ...

    Danke für eure Antworten.. Jetzt noch ein Paar fragen:
    kann ich mich da auf diese DINAbk. berufen? Habe im Internet diese Norm eigentl. nur für Innentreppen gefunden..?
    Wer ist nun Schuld laut eurer Meinung? Der Hersteller oder der Versetzer, der laut Hersteller vermitteln sollte, da die Stufen bereits vorbetoniert waren?
    Muss ja schließlich auch einen Schuldigen sozusagen angeben, wenn ich wirkl. zum Rechtsanwalt gehe..
  7. Weiß nicht recht ...

    Zum Versetzer: Warum hat er die 21 cm als oberste Stufe gesetzt? , hätte er die Stufe nach unten / als erste Stufe genommen, dann hätte man vielleicht den Pflasterbelag ein bissel anziehen können bzw. die Setzstufe im Pflaster versenken können.
    Wenn es nicht passt, hätte er er auch reklamieren können und Sie darauf hinweisen.
    Zum Hersteller / Ausmesser: er hat wohl falsch gemessen. Wird aber in der Regel keine Baukosten erstatten, sondern höchsten Ersatz liefern für die vermessenen Stufen
    Wer ist denn hier Vertragspartner: der Hersteller, der Versetzer oder beide.
    Gruß
  8. Bestellt haben wir über den Versetzer, der sich ...

    Bestellt haben wir über den Versetzer, der sich wiederum mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt hat. Also nach der letzten Antwort hört sich das eigentl so an wie der Hersteller es gesagt hat, von wegen er hätte vermitteln sollen. Aber anscheinend war der Versetzer dann doch wohl net so vom Fach wie er es von sich denkt :-(
  9. schuldig?!?!?

    schuldig ist derjenige dem SIE den Auftrag erteilt haben. Sie werden KEINE Schwierigkeiten bekommen wenn Sie einen RA einschalten. Schwachsinn ist doch schon das Argument des Herstellers dass der " Versetzer" hätte vermitteln sollen. Warum werden überhaupt verschiedene Höhen hergestellt? Weil der Vermesser keine Ahnung hatte? Das eine Treppe , die verschalt wurde, und der Betonbauer diese grob ausbetonierte, Differenzen in der Höhe , hat ist doch mehr oder weniger normal. (Wobei wir schon auf eine Toleranzgrenze von +/- 1 cm achten).
    Zu Herrn Bültemeier: Sie Haben wohl recht, warum hat der Versetzer nicht die höheren Stufen unten eingebaut. Aber dieses Problem geht doch den AG nichts an. Der will doch eine korrekte Arbeit.
    Meine persönliche Meinung ist der Schuldige, derjenige der die Vermessung gemacht hat. Teilschuld trägt der, der die Stufen eingebaut hat, denn er hätte sofort den Missstand melden müssen.
    Wir hatten ein ähnliches Problem, und konnten den Fehler auch nur während den Verlegearbeiten feststellen, und haben nun mal sofort den Bauherr und den Lieferanten darauf hingewiesen dass es unmöglich ist die gelieferten Stufen ordnungsgemäß einzubauen. Wir wurden von dem Bauherr mitsamt Mehrkosten bezahlt, was mit dem Lieferanten war weiß ich nicht.!
    • Name:
    • Martin Klink
  10. Drohen ...!

    Einfach vorerst drohen, einer wird die Schuld auf sich nehmen. Ansonsten RA. Das ganze ist Pfusch ... aus ... fertig.
    • Name:
    • Martin Klink
  11. Wenn der ...

    Versetzer Ihr Vertragspartner ist, dann haben Sie Ihn als Ansprechpartner.
    Der Rest ist dann Sache zwischen dem Versetzer und dem Hersteller.
    Ich glaube nicht, dass der Hersteller Ihnen gegenüber Verantwortung übernimmt.
    Gruß
  12. habe ich hier was nicht verstanden?

    Die Frage war doch, ob die Treppe mangelhaft ist, weil sie einen Bauch hat!
    hier wird keiner eine Treppe abreißen lassen können, es sei denn, die Treppe ist unbenutzbar, ansonsten gibt es vielleicht Minderung o.ä.  -  ich bin kein Gutachter
    nun wird weiter aufgeworfen, die oberste Stufe hätte 30 mm größere Steigung- tatsächlich ist hier egal, ob Ausmesser oder Versetzer was verbockt, Ansprechpartner ist nur Ihr Auftragnehmer; nun kommt es aber darauf an, was Sie bestellt haben - normalerweise werden die Stufen mit gleichen Massen erstellt. Sie können nun nicht einfach abreißen lassen, vielmehr besteht ein Recht auf Nachbesserung. Der Hersteller ist nun außen vor, da das Material vor dem Versetzen zu prüfen ist, eingebaut ist abgenommen.
    Nun aber alles abreißen wollen und irgendeinen suchen, der bezahlt - ist eine Sache die ins Auge gehen kann - ich denke dass die Angelegenheit optisch wahrscheinlich ganz gut dasteht und mit einfachen Mitteln zu beheben ist  -  setzt doch mal ein Foto rein, wenn Ihr Euch traut ...
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